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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-09 · Heft 37 (9.9.1879) · p. Seite 584

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 37 (9.9.1879)
Date
1879-09-09
Page
Seite 584 (sequence 8)
Language
German
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684 zu charakteristisch ist, um nicht hier wieder gegeben werden zu müssen. Auch in Angenrod ist eine paritätische Schule oder, wie man in Hessen sagt, eine Communalschule eingerichtet worden. Früher besuchten die evangelischen Kinder in Gemeinschaft mit den Kindern aus Billertshausen die Schule auf dem Gethürms. Bor einiger Zeit aber wurde die letzte Schule aufgehoben. Die Billertshäuser erhielten einen eigenen Lehrer, und die Christenkinder in Angenrod wurden angewiesen, die frühere Judcnschule ihres Ortes, die jetzt zur paritätischen erhoben wurde, zu besuchen. 32 jüdische Kinder und 85 christliche Kinder wurden nun zu einer einelassigen paritätischen Schule vereinigt, an der ein jüdischer Lehrer unterrichtete. Eine kurze Zeit ging die Sache gut. Dann aber verbot der jüdische Lehrer den Kindern im Schulgebet das Aussprechen des Namens ,Jesw, indem er ihnen sagte, dass sie aus ihrem bisher üblichen Schulgcbete den Namen ,Jesu^ weglassen sollten. Diese Thatsache wurde der Anlass dafür, dass die christlichen Elten; ihre Kinder aus dem Unterrichte des Lehrers Mosaischer Eonfessiow wegliessen. Zugleich beantragten sie, dass der jüdische Lehrer entfernt und ihre Kinder von einem christlichen Lehrer unterrichtet würden. Auf Vorschlag der Kreisschulinspection Alsfeld aber suchte nun die Schulbehörde die entstandenen Schwierigkeiten dadurch beizulegen, das; sie aus der ohnehin 117 Kinder zählenden einelassigen Schule eine zweiclassige zu machen und neben dem jüdischen Lehrer einen christlichen Lehrer anzustellen beabsichtigte. Die christlichen Schulinteressenten aber waren damit nicht zufrieden. Sie verlangten Wiederaufhebung der Communalschule und Errichtung einer evangelischen Schule für ihre Kinder. Inzwischen hielten die christlichen Eltern ihre Kinder fortivährend aus der Schule, auch, wie es scheint, nachdem wirklich die Schule in eine zweielassige verwandelt und ein evangelischer Lehrer neben dem jüdischen angestellt war. In Folge davon verfielen sie natürlich nicht unbeträchtlichen Schulversäumnissstrafen. Da der Zustand aber allgemach unerträglich wurde, so begab sich im Laufe des vorigen Sommers eine Deputation von Angenrod nach Darmstadt zu dem Ministerpräsidenten v. Stark, um Vermittelung einzuleiten. Sie erhielt den Bescheid, die Schulstrafen sollten gestrichen und bcr j jüdische Lehrer versetzt werden, seine Stelle solle ein christlicher! Lehrer erhalten, wenn die Gemeinde sofort ihre Renitenz aufgebe und die Mitte! zur Bestreitung des israelitischen Neligions- ( Unterrichts aufbringe. Da auch der Superintendent der; Provinz, welchen die Deputation aufsuchte, den Leuten in ahn-, lichem Sinne zurieth, so fügte sich die Gemeinde. Obwohl : ganz arm und verschuldet, erklärte sie sich doch bereit, die Kosten für den israelitischen Neligionsunterricht zu übernehmen, > um „nur ihren Kindern wieder die Möglichkeit christlichen Unter-, richts zu verschaffen. Das war im Sommer vorigen Jahres und war jetzt in Angenrod noch immer die Sache beim Alten und die vom ,Deutschen Volksfreund' gebrachte Notiz, dass der jüdische Lehrer nach Worms versetzt zu werden Hoffnung habe, hatte bis dahin eine thatsächliche Bestätigung leider nicht erhalten. Interessant bei dieser ganzen so überaus traurigen Angelegenheit ist auch, dass man in Angenrod, einem Filialdorse von Billertshausen, den evangelischen Pfarrer von Billertshausen zum Vorsitzenden des Schulvorstandes der jüdisch-christlichen Communalschule ernannte. Der betreffende Pfarrer wollte ablehnen, weil es ihm als evangelischen Geistlichen unmöglich sei, die Intentionen der Negierung, die die jüdischchristliche Communalschule ins Leben gerufen, zu vertreten; es soll ihm aber von dem Kirchenregiment die Ablehnung einfach verboten sein. (Dieser Bericht ist offenbar vielfach gefärbt, was schon aus dem Umstande hervorgeht, daß den wahrscheinlich aufgehetzten Petenten selbst der Superintendent und die höhere Kirchenbehörde nicht nachgegeben haben. Nedact.) Tvbrzyca, 24. August. Der Magistrat unsres, im Krotoschiner Kreise (Prov. Posen) gelegenen Städtchens (dem gleichzeitig die Polizeiverwaltung unterstellt ist) hat folgende Strafverfügung erlassen: „Die Ehefrau des Eisenwaarenhändlers Gerson Behrisch, Namens Sara Behrisch, zu Dobrzyca, hat am ersten Psingsttage Nachmittags öffentlich bemerkbare Arbeiten durch Stricken (!!!) vor der Thür bei ihrem Hause verrichtet. Es wird deshalb hiermit gegen die rc. Behrisch auf Grund des S 1 und 13 der Verordnung vom 28. August 1871 und des £ 30(1;ul 1 des Neichsstrafgesetzbuches eine bei der hiesigen Kanttnercicasse zu erledigende Geldstrafe von l M. 30 Pf. an deren Stelle, wenn sie nicht beizutreiben ist, eine Gefängnißstrafe von l Tag tritt, festgesetzt. Findet die rc. Behrisch sich durch diese Straffestsetzung beschwert, so kann innerhalb?iner zehntägigen Frist von Zustellung dieser Verfügung an bei dem Polizeirichter oder dein Polizeianwalt oder bei der Unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protocoll auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden. Erfolgt binnen dieser Frist ein solcher Antrag nicht, so wird die festgesetzte Strafe vollstreckt. Tuchel, 24. August. Das Westp. V.-B." schreibt: „Der jüdische Lehrer Kroner wird vom 1. Oetober pensionirt; derselbe hatte die dritte Lehrerstelle an der hiesigen Simultanschule inne. Der Magistrat wollte nun diese Stelle wiederum mit einem jüdischen Lehrer besetzen, die Lehrer wollten sich indessen ein solches Verfahren nicht gefallen lassen, sondern verlangten vielmehr, dass der anzustellende Lehrer die unterste Stelle einnehme. In Folge' einer Beschwerde, hat denn auch die Negierung den Lehrern beigepflichtet. Der Magistrat hat darauf die letzte Lehrerstelle ausgeschrieben, doch soll sich bis jetzt kein Bewerber gemeldet haben. Da nun den Juden viel daran liegt, wieder eine jüdische Lehrkraft zu erhalten, so haben sie, wie man hört, verlangt, daß die Nectorstelle mit einem jüdischen Candidaten besetzt werdeä soll. Es steht Wohl zu

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