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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-02 · Heft 36 (2.9.1879) · p. Seite 569

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 36 (2.9.1879)
Date
1879-09-02
Page
Seite 569 (sequence 9)
Language
German
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569 Frankreich. Paris, l5. August. Nach den Arch. isr. Die Israeliten des Departemens der Gironde haben an die Deputirtenkammer eine Petition gerichtet, in welcher sie um eine Umgestaltung des Wahlgesetzes für die Consistorien bitten. Den Hauptpunkt bildet das active und passive Wahlrecht, das jetzt nur einer gewissen Classe von Notablen zusteht und nach der Forderung der Petenten ans jeden Israeliten vom 21. Lebensjahre an, der im Gcnusie der bürgerlichen und politischen Rechte ist und sich zur jüdischen Gemeinde hält, ausgedehnt werden soll. Das Gesuch ist von der Commission der Deputirtenkammer günstig ausgenommen und dem Ministerium zur Berücksichtigung «npfohlen worden. — Der Abg. Samt-Martin hat bei der Deputirtenkammer einen Gesetzentwurf „Die Gewissensfreiheit in der Armee zu schützen" eingereicht. Der Gegenstand wird durch einen Commissionsbericht, der dem Gesetzentwürfe sehr günstig ist und in der Sitzung vom 26. Juni erstattet wurde, deutlich. Er lautet: „Die Messe für das Militär, für welche allsontaglich die Musik und ein Ehrenprcket commandirt werden, zwingt die protestantischen und israelitischen Soldaten der Ceremonie eines Cultus beizuwohnen, der nicht der ihrige ist und die freisinnigen Katholiken Religionsübungen mitzumachen, die ihre Vernunft verwirft. Die Theilnahme der Armee an den Proccssionen des Frohnlcichnamsfestes und des Sakranrents hat einen noch viel ernsteren Charakter vielleicht. In Folge der Toleranz, die den Processionen erlaubt, trotz der Bestimmungen des Art. 45 des organischen Gesetzes, vorgenommen zu werden, sind sie nicht minder eine Verletzung des Gesetzes: ist es gut, die Armee einer Verletzung des Gesetzes, welches sie zu schützen bestimmt ist, zuzugesellen? Wenn man bei dem Vorüberzuge des Sakraments die Soldaten, welchem Cultus sie auch angchören, oder welche ihre religiösen Meinungen sind, zwingt, das rechte Knie zur Erde zu beugen und so eine ziemliche Anzahl von ihnen nöthigt, vor einem Embb-me niederzuknien, tvelches sie nicht als die Gottheit betrachten, so greift man die Gewissensfrcihcit auf's Ernsteste an. Wendet man ein, daß dies Dienstleistungen auf Commando seien, bei denen der Soldat dem Befehle gehorcht, ohne daß das Gewissen dabei im Spiele sei, so haben wir das Recht zu fragen, ob nmn so die Ehre der Religion versteht, deren Interessen man anruft und die Würde der Armee, die wir mit ganzer» Herzen unverletzt erhalten müssen?" Auf diesen Bericht hin tragt man auf folgendes Gesetz an: „Die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten oder Seemannschaft sollen weder einzeln noch in Gesellschaft ferner berufen lverden, den Akte» oder Ccremonien eines Cultus beizuwohnen; den Geistlichen der verschiedenen Cullen ist der Eintritt in die Kasernen untersagt, vorbehaltlich der Ausnahmsfälle, die durch die Reglements vorgesehen find." — Man sieht, daß auch in Frankreich noch Manches zu beseitigen ist, was der völlige» GewissenLs«ih«r widerspricht. . Serbien. Belgrad, 15. August. Der bisherige deutsche Geschäftsträger in Belgrad, Graf Bray, wurde in den letzten Tagen zum deutschen Minister-Residenten am serbischen Hofe ernannt. Graf Bray, seit vier Jahren Vertreter des Deutschen Reiches in Serbien, ist sowohl beim Fürsten Milan, als bei der jetzigen Regierungspartei persona graiissimn. Der neuernannte deutsche Mimster-Refident ist, vom Obersten Milutin Jovanovics begleitet, nach Nisch abgcreist, um dem Fürsten Milan seine Vcglaubigrmgs-Schreibcn zu überreichen. Er wird auf Einladung des Fürsten an den zehntägigen Jagdansslügen in dem neuen Grenzgebiet theilnehrncn. Durch die Ernennung des Grafen Bray zum Minister-Residenten haben nun sämmtliche Großmächte mit Ausnahme des Königsrcichs Italien die Unabhängigkeit Serbiens anerkannt. Italien, tvelches noch heute blos durch einen diplomatischen Agenten und General-Konsul in Belgrad vertreten ist, hat der» Minister des Aeußeren, Ristics uotificirt, daß es erst nach Lösung der Judenfrage in Rumänien und Serbien die Unabhängigkeit der beiden Fürstenthümer anerkennen werde. Ju hiesigen Negierungskreisen tvird dies als eine nicht gerechtfertigte Zurücksetzung angesehen, da Serbien schon durch zwei Skupstina-Sessionen die Gleichberechtigung der Israeliten ausgesprochen hat und nur noch die Sanktion dieses Beschlusses fetten» der großen National-Skupstina aussteht, welche längstens im October einberufen tvird, um nach dem serbischen Staatsgrundgcsetze die diesbezügliche Modifieation der Verfassung zt: bewerkstelligen. Man glaubt, daß nach der formellen Erledigung dieser Angelegenheit der bisherige Vertreter Italiens in Serbien, Graf Joannini, durch den derzeitigen diplomatischen Agenten Italiens in Montenegro, Conte Durando, ersetzt tverdcn wird. — (Die italienische Regierung wird doch wohl ihren guten Grund haben. Man wartet in Serbien ans die Dinge in Rumänien!) Bonn, 24. August. (Notizen.) Ungarische Blätter schreiben: Dcsidcr Kohn, ein im Jahre 1852 zu T:i llya im Zemplincr Komitat geborener junger Mann, ist am 22. April d. I. im Gefechte bei Cabus Camp als englischer Soldat im Zulukrieg gefallen. Kohn ging im Alter von 18 Jahren nach Deutschland, und war daselbst Buchhalter. Im vorigen Jahre begab er sich nach dem Capland, arbeitete daselbst einige Zeit bei der Firma GoldsHmrdt und Van-Dick, um schließlich in ein englisches Freiwilllgen-Korps einzutreten. Er ävancirte bald zum Lieutenant. Die Umstände seines Todes lverden in einem Briefe des Ober-Staatsanwalts und Colonial-Ministers Thomas Upington an Herrn Goldschmidt geschildert. In diesem von „Vasiirnapi Ujsiig" mitgetheilten Briefe heißt es: „Mit Schmerz erfüllt mich der Tod des Lieutenants Kohn, den ich überaus geachtet habe. Er starb als tapferer Soldat

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