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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-26 · Heft 35 (26.8.1879) · p. Seite 557

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 35 (26.8.1879)
Date
1879-08-26
Page
Seite 557 (sequence 13)
Language
German
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557 Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin. 1. 20) erfahren wir, daß neun Judenbuden in der Stadt waren (Kloben, Erläuterungen einiger Abschnitte des alten Berlinischen Stadtbuchs I. S. 8, will dieselben in den Häusern Neuer-Markt Nr. 10—14, Papenstraße Nr. 14—10 und Spandauerstraße Nr. 70 wiederfinden), welche jede vierteljährlich 15» Schillinge (ca. 16 M.) Zins zahlten. Von den Rechten an fremden Sachen wird nur das Pfandrecht erörtert (§§ 5, 6); den Motiven des Gesetzes entsprechend sehen wir darin den Neumärkischen Juden bedeutende Vvrtheile, auch gegenüber den Juden anderer Gegenden gewährt. Es ist freilich nur von dem Faustpfand die Rede (die Schlesischen und andere Privilegien kennen auch die Hypothek an Grundstücken, Stobbe! 17 >, von einer Beschränkung hinsichtlich des Gegenstandes derselben wird aber nichts erwähnt. Nach dem Sachsenspiegel (III. 7 § 4) war die Pfandgewere ausgeschlossen an geweihten Gegenständen, die Schlesischen Privilegien und das Rcchtsbuch nach Distinctionen fügen blutige und nasse Gewänder, das Berliner Siadtrecht (Fidicin, I. o. S. 150) zugeschnittene aber nicht verarbeitete Schuhe und Kleider hinzu. Bon alle dem tveiß das Neumärkische Privileg Nichts. Friedrich I. nahm zwar das „was zur Kirchen gehört" aus (§ 5), Friedrich II. ließ aber diese Clausel wiederum fort. Nücksichtlich der Zeit und des Orts verbieten das Privileg Heinrichs des Erlauchten, das Nechtsbuch nach Distinctionen und das Berliner Stadtrecht (Fidicin S. I5>0, das Pfandnehmen zur Nachtzeit sowie hinter verschlossenen Thüren, und Letzteres verstattet im Falle eines Streites,darüber den jüdischen Pfandgläubiger nur zuin Beweis selbdritt, während das Neumürkische Privileg auch das Pfandnehmen bei Nacht, wenn cs nur unter den Augen der nächsten Nachbarn geschieht, gestattet und im Fall eines Streites über die Zeit der Pfündsetzung überhaupt den Juden zum alleinigen Neinigungseide zulüßt (tz. 5), wenn aber die Behauptung des Gegners dahin geht, daß die nächtliche Verpfändung heimlich geschehen sei, dem Juden zwar sofort den Gegenbeweis, aber mit Zuhülfenahme von Zeugen verstattet. Zimmermann 0. e. I. S. .->34) interpretirt merkwürdiger Weise den betr. Paragraphen dabin, daß der Jude, Falls ihm durch seine "Nachbarn nachgewiesen worden, daß er ein Pfand bei Nacht gcnonnnen, das darauf gegebene Darlehn verlieren solle (ihm folgt Philippi S. II; dr. auch Stobbe S. 122). (Fortsetzung solgt.)- vermischles. Die iJuden in Kairo. Ebers sagt über sie in dem vielgerühmten „Aegypten t.i Wort und Bild" B. U. S. 160:' „In Oberägypten werden wir viel Kupfergeld gebrauchen, und das finden wir am besten bei einem jüdischen Wechsler, den man uns empfohlen. Er gehört zu den strenggläubigen Mitgliedern seiner Gemeinde und ist ganz orientalisch gekleidet, stammt er doch wie die meisten turbantragenden Israeliten in Aegypten aus Palästina. In dein Judenviertel, dessen Hauptstraße die der Sarräfs oder Wechsler ist, wohnen nur diejenigen Hebräer, denen das Zusammenleben mit Glaubensgenossen zusagt, denn unter dem Ehediv Ismail theilen sie alle .Rechte und Freiheiten der übrigen Glaubensgenossenschaften, und einige der reichsten llud angesehensten Kaufleute in Kairo sind Israeliten. Es soll deren im Ganzen sechs- bis siebentausend geben. Den dreizehn Synagogen, die sie sich bauten, und den beiden Secten, in die sie sich theilen, steht ein Großrabbiner vor. In den oberägyptischen Provinzialstädten haben wir nur selten Juden gesehen, es ist aber auch schwer, ihre Züge von denen der ihnen stammverwandten Araber zu unterscheiden." Etwas von der „Germania." Die „Germania" beklagt sich setzt wiederholt über die vielen Kurorte, in deren Lesezimmer sie nicht gehalten werde, obschon sie deren Vorstände wiederholt dazu aufgefordert habe. Sie verlangt von den katholischen Kurgästen, daß sie hierauf dringen sollten und berichtet mit Befriedigung, daß dies in Teplitz gelungen sei. Ebenso fordert sie auf, daß die fliegenden Buchhändler auf den Bahnhöfen dazu angehalten würden, auch die „Germania" seil zu haben, tvobei sie freilich vergißt, daß diese kleinen Buchhändler ein Blatt nur seil haben können, wenn sie wissen, daß es oft gefordert und abgekaust tvird. Man sieht, die „Germania" versteht das Geschäft. Was würde sie sagen, wenn dgl. von jüdischer Seite geschähet — Uebrigens wollen wir auch nicht unbemerkt lassen, daß die „fromme" „Germania", welche den Mund von Religion und Sittlichkeit nicht voll genug nehmen kann, mit den indeeentesten Blättern wetteifert, über die schmutzigsten, unzüchtigsten Vorfälle ausführlich zu berichten, so daß man oft ihr Blatt schnell beseitigen muß, um es nicht in Hände gerathen zu lassen, wo es nachtheilig tvirken müßte. J

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