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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-12 · Heft 33 (12.8.1879) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 33 (12.8.1879)
Date
1879-08-12
Page
Seite 524 (sequence 12)
Language
German
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524 tief ergreifenden Eröffnungsrede einleitete. Der Vorsitzende sprach sich in dieser Rede über den Entwicklungsgang und die gesellschaftliche Stellung des hessischen israelitischen Lehrerstandes, sowie über die enge Verbindung zwischen Schule und Haus, Gemeinde und Lehrer aus, wie sie ganz besonders bei den Israeliten Hessens bestehe. Der Vortrag gab Zeugniß davon, daß wahre Frönnnigkeit im israelitischen Lehrerstande Hessens anzutreffen sei, wenn ihm dieselbe auch von den Muckern und Wortgläubigen, die sich gerade in neuerer Zeit wieder breit machen, so gern streitig gemacht wird. Am Schlüsse dieses Vortrags, der auf besonder« Wunsch von dem Redner veröffentlicht werden wird, gedachte Herr Dr. Stein noch der beiden seit der letzten Jahresversammlung verstorbenen Kreisrabbinen Wetzlar-Gudensbcrg und Dr. Fränkel-Witzenhausen, und die Versammlung ehrte ihr Andenken durch Erheben von den Sitzen. Auch theilte der Vorsitzende mit, daß er im Namen der israelitischen Lehrer Hessens College» Neumark Windecken bei Gelegenheit seines fünfzigjährigen Jubiläums aus dem Lesebuchfonds ein Geschenk übersandt habe, auch um das Unrecht wieder gut zu «rachen, das denr Jubilar durch die Nichtbetheiligung der israelitischeir College» der vornraligen Provinz Hanau an dem Jubelfeste tvicderfahren war. Nachdenr die Wahl von zwei Schriftführern auf die Unterzeichneten gefallen war, tvurde zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen und Dr. Stein verlas das Protocoll der letzten Jahresversammlung und theilte (anknüpfend hieran) mit, das; das israelitische Vorsteheramt dahier die Veranstaltung einer neuen Ausgabe von Synagogen- und Schulgcsängen (Antrag Gutkind-Casselabgelehnt habe. Sodann nahm Herr Brandes-Obcraula das Wort zu seinem mH großem Fleiße ausgearbeiteten und von Sachkenntniß zeugendem Referate: „Mängel im Synagogengemeindewesen des Regierungsbezirks Cassel und Vorschläge zur Beseitigung desselben." Wir führen der Kürze halber nur einige der vom Referenten aufgestellten Thesen an: „I. Die Umwandlung der vier hessischen Vorsteherämter in ein einziges mit dem Sitze zu Cassel und die Hinzuziehung einer verhältnißmäßigen Anzahl sachverständiger öffentlicher Elementarlehrer empfiehlt sich sowohl aus Cparsamkcits-, als auch Verwaltungsgründen. U. Die Predigt in den Synagogen ist in neuerer Zeit zum dringenden Vedürsniß geworden. III. Die durch Verrichtung des Schächtcranlts u. dgl. zu erzielenden Mehreinnahmen im Gehalte können nur vortheilhaft auf das Amt, namentlich die Schule einwirken. kV. Die Schächtprüfungen dürfen ohne religiöses Bedenken bei jedem beliebigen hessischen Rabbiner absolvirt werde«. V. Bei der Wahl eines Schulamtscandidaten ist die Außerachtlassung des im Inlands verbrachten Dienstalters aus humanen und pädagogischen Gründen zu mißbilligen. Die desfallsige Wahl gebührt nur den Vorstcherämtem unter Controls der Königlichen Regierung." — Die Versammlung folgte den Ausführungen des Referenten mit großer Aufmerksamkeit und zollte ihnen auch den wohlverdienten Beifall, eine Debatte mußte jedoch abgelehnt werden, um Zeit zu gewinnen zur Berathung einer wichtigem, bezw. eiligem, wenn auch verwandten Angelegenheit. Dinge, die in Heffen niemals geschehen konnten, geschehen jetzt in Fulda. Der noch junge, seit Kurzem erst amtirende Provinzialrabbiner vr. Cahn in Fulda tritt in seinem religiösen Fanatismus besonders feindlich gegen die dem dortigen Vorsteheramte unterstellten Lehrer auf, die das Casseler Seminar besucht haben. Es scheint fast, als wolle er die große Mehrzahl derselben aus seinem Bezirke vertreiben, um dann die Stellen mit Lehrern seiner Gesinnung besetzen zu können. Da er nun in ihrer Eigenschaft als Lehrer nicht gegen sie Vorgehen kann, so entzieht er ihnen die Berechtigung zur Schächterfunction und mit ihr einen nicht unerheblichen Theil ihres Einkommens. Einer der von ihm verfolgten Lehrer, der die Autorisation zum Schächteramte von einem ebenfalls als orthodox bekannten Rabbinen erhalten hatte, dem sie aber nun von Dr. Cahn entzogen tvurde, mußte diesem „edlen" Herrn schon Weichen, wollte er nicht brotlos tverden, und einen andern hat er durch dasselbe Verfahren in die bitterste Noch versetzt. Mit der Zeit ist ihm aber der Muth gewaltig getvachsen und er wagt schon ganz andere Mittel anzutvenden. College Tannenbaunr, der außer seinen früheren Dienstjahren die Stelle zu Fulda nun schon seit 21 Jahren bekleidet und sich dort die Anerkennung seiner Vorgesetzten erworben hat, zu denen auch der Vorgänger des Dr. Cahn, der selige vr. Enoch, gehörte, hat sich auch das Mißfallen des Rabbiners zugezogen. Da aber Herr T. nicht Schächter ist, so mußten andere Mittel ersonnen werden, und Dr. Cahn erklärt denselben „wegen mangelhaften religiösen Sinnes" des Lehramts für unwürdig. (NI5. in einer Eingabe an die Königliche Negierung.) Er will also einen Lehrer mit Weib und Kind von der Stelle vertreiben und nennt das noch Frönnnigkeit!!). Der Vorsitzende machte nun den Vorschlag, die Versammlung möge eine Beschwerdeschrift an die Königliche Regierung richten und dieselbe bitten, daß den amtlichen Ausschreitungen dieses Herrn von einer höher« Macht Einhalt geboten werde. Es schloß sich hieran eine Debatte, durch die noch viele arge amtliche Uebergriffe dieses Mannes bekannt wurden. Der Antrag des Vorsitzenden wurde einstimmig angenonnncn, ebenso die von ihm schon entlvorfcne und zur Verlesung gekommene Beschwerdeschrift selbst. . Es folgte nun der zweite Punkt der Tagesordnung, die Lesebuchfrage. Da aber der erste Gegenstand zu viele Zeit hinweggenommen hatte und einneue Auflage des Lesebuchs in diesem Jahre doch noch nicht erfolgen wird, so wurde diese Frage auf nächstes Jahr verlegt Nur theilte Dr. Stein mit, daß die neue Auflage auch Lesestücke specifisch jüdischen Inhalts enthalten werde und daß er beabsichtige, dem Buche

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