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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-05 · Heft 32 (5.8.1879) · p. Seite 504

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 32 (5.8.1879)
Date
1879-08-05
Page
Seite 504 (sequence 8)
Language
German
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bOi uns nur mit der Lächerlichkeit tt&fte«, zu welcher die bonscquenzrnacherei dieses Jesuitenblatt hintreibt. So legt es z. B. die wieder wachsende Auswanderung dem „Liberalismus" zur Last, während doch gerade in der Reaktionszeit die Auswanderung aus Deutschland riesige Dimensionen angenommen hatte, und erst seit 1 >570 auf ein geringes Maß berabgesunken war. Es sollte uns nicht tvundern, wenn es auch die jüngst gemeldeten Wanderungen von Bienenschwärmen der „liberalen Wirthschaft" zuschriebe.' Alles, was dem Systeme dieses Blattes zuwider ist, verdankt seinen Ursprung und Fortgang den Juden und der „verjubelten Presse." Hiermit reicht cs natürlich in Frankreich und Belgien nicht aus. Aber hier giebt die Freimaurerei den Sündenbock her, denn ohne diesen gebt cs einmal nicht. Die Beschränktheit alter GesichtspmMe und die unsittliche Bitterkeit spricht sich in jedem Satze aus, und um so gefährlicher ist es, wenn diese rücksichtslose Sippe in den Parlamenten die entscheidende Macht erlangt. Dies war mm in dem preußischen Abgeordnctcnhause, das gesetzlich jetzt vor dem Ende seiner Legislaturperiode steht, nicht der Fall, vielmehr stand die Mehrheit auf Seiten der liberalen Parteien. Man wird uns daher den innigen Wunsch nicht verargen, daß bei den Neuwahlen die liberalen Parteien wiederum die Mehrheit erlangen. Dahin müssen die Bestrobrmge« jedes wahren Patrioten gerichtet sein. Berlin, -0. Juli. Die bekannte Proceß-Angelegenheit wegen Beleidigung der „jüdischen Referendare" ist endlich zum Abschluß gelangt und das Obertribunal hat durch Erkenntnis; vom 24. Juni d. I. die Nichtigkeitsbeschwerde des verurtheiltcn Buchdruckers Robert Neid zurückgewiesen, so daß er nunmehr seine Strafe erstehen muß. Sehr interessant ist in dem Erkenntnisse des Obertribunals die Ausführung gegen die Rüge des Angeklagten, daß mit Unrecht der Strafantrag der Breslauer Referendarien als formell genügend zu der Strafverfolgung von den Vorinstanzen anerkannt tvorden, da ja in dem incriminirlen Artikel Ausnahmen patuirt tvorden seien, und die Breslauer Referendarien sich |u den Ausnahmen rechnen können. Das Obertribunal bemerkt in seinein Erkenntnis; dagegen: „Der Appellationsrichter folgert aus der Ueberschrift des Artikels und der in demselben enthaltenen Elassisication, daß sich der Artikel auf fammtlrche dem Judenthum angehörige preußische Referendarien beziehe, und daß die zugelassenen geringen Ausnahmen als AusnahMe» an der für alle beleidigenden Charakteristik nichts anders- Wenn dem gegenüber der Angeklagte an die AntragfieSer die Znmuthuug stellt, daß sie ihre Legitimation zu dem Strafantrage durch Nachweis ihrer Zugehörigkeit zu einer der beiden in den; Artikel charakteriurten blassen, der schnriorigen und der unverschämten Referendarien. darthun sollen, so ist dies eia Verlangen, dessen Unstatthaftig'. keit in die Augen springt. Der Angeklagte hat in keiner Weise zu erkennen gegeben, geschweige denn aus dem Artikel uachgewicfen, daß die darin enthaltenen Beleidigungen nicht auf die Antragsteller zu beziehen seien, ja er behauptet dies nicht einmal gegenwärtig, will vielmehr anscheinend unter Verkennung des Begriffs der Thatsache die beleidigenden Aeußerungen als die Behauptung von Thalsachen aufgefaßt wissen und beansprucht, daß ihm der Beweis ihrer Unwahrheit geführt werde." BvNll, 21. Juli. (Privatmitth.) Im Juniheft des „Eentralblattes für die gesummte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" werden auch die jüngsten „Zuwendungen im Ressort der Unterrichts-Verwaltung, welchen die landesherrliche Genchmigung erthcilt worden" aufgezählt. Unter den 55 Nummern befinden sich 5 von Juden und zwar mit dem hohen Betrage von 347,8.56 M. nämlich: 7. Der Moritz Na pp zu Frankfurt a. Main hat vier Anstalten daselbst, zu welchen die Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde und die Scnckenberg'sche naturforschende Gesellschaft gehören, zu gleichen Theilen zu Erben seines etwa 200,000 Mark betragenden Nachlasses letztwillig ernannt. 20. Der Vcrlagsbuchhändler Jos. Rütten zu Frankfurt a. Main hat der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde daselbst 10,000. Mark zum Zwecke der wissenschaftlichen und pädagogischen Fortbildung der Lehrer dieser Schule vermacht. 22. Der Fabrikbesitzer Dr. pliil. Marckwald zu Berlin hat :r) dem Frauenvereine <le 1833 zum Besten israelitischer Waisemnädchen zu Berlin 30,000 Mark, b) den Varuch-Auerbach'schen Waisen-Erziehungs-Anftalten für jüdische Knaben und Mädchen zu Berlin 30,000 Mark, und c) der Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin zu Stipendien für Ctudirende aller Facultäten mit Ausnahme der theologischen 50,000 Mark letziwillig zugewendet. 37. Der Uuterstützungscasse des Vereines israelitischer Elemcntarlchrer Westfalens und der Rheinprovinz ist in Folge testamentarischer Bestimmung des Kaufmanns Rosenberg zu Rheda im Regierungsbezirke Minden aus dem Nachlasse desselben die Summe von 365,6 Mark 3l Pf. zugefallen. 45. Die Kaufmann Schlesinger'schen Eheleute zu Berlin haben den Barüch-Auerbach'schen Waisen-Erziehungsanstaltcn für jüdische Knaben und Mädchen daselbst einen Nachlaß von ungefähr 14,200 Mark letztwillig zugewendet. Bonn, 25. Juli. (Privatmitth.) Den hellsten Zorn der Ultramontanen hat stets die Simultanschule entzündet, besonders wenn sie nicht, wie es in Preußen häufig ist, auf die Parität der beiden christlichen Confessionen beschränkt ist, sondern auch der jüdischen Bevölkerung die vollen gleichen Rechte gewährt. Gegen diese Simultanschule führen sieden erbittertsten Kampf. Um so wichtiger ist cs, Zeugnisse über die Resultate

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