Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1879)
- Date
- 1879-07-15
- Page
- Seite 461 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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461 Marzesku, conftatirt, daß Artikel 7 nicht aus religiöser Intoleranz in die Verfassung ausgenommen worden war, sondern als Maßregel zum Schutze der Nation. Die Commission beantragt nun an Stelle des Artikels 7 folgende Fassung: § 1. Die Fremden aller religiösen Bekenntnisse können das Jndigenat erlangen. § 2. Gesuche um Naturalisirung sind unter Bekanntgabe der Familienverhältnisie, Beschäftigung und Vermögensverhaltnisse des Gesuchstellers an den Fürsten zu richten. § 3. Nach zehn Jahren vom Tage der Ueberreichung des Gesuches werden die legislativen Versammlungen entscheiden, ob das Jndigenat zu gewähren sei. § 4. Das Jndigenat muß mit Zweijdrittel-Majorität votirt werden. Von der zehnjährigen Anwesenheit im Lande sind befreit: 1. Jene Fremden, die dem Lande hervorragende Dienste geleistet oder eine neue Industrie eingeführt haben. 2. Jene Fremden, die in Rumänien geboren sind und deren Eltern niemals unter fremdem Schutze standen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind maßgebend für den Verlust des rumänischen Bürgerrechtes. Ein Specialgesetz wird weiters den Modus des Aufenthaltes der Fremden in Rumänien regeln. Nach Verlesung des Berichtes fordere B ratiano die Kammer auf, eine geheime Sitzung abzuhalten, damit die Regierung ihre Ansicht in dieser Frage bekanntgeben könne, erklärte jedoch zugleich, daß die Regierung diesem Entwürfe nicht beistimmen könne. Dies ist die Folge der Schlauheit, daß die Regierung selbst keinen Gesetzentwurf vorlegte! Der obige Entwurf ist natürlich so gut wie die Aufrechterhaltung des Artikels 7, noch dazu, da der Conunissionsentwurf noch bestimmt, daß, wer nicht das volle rumänische Bürgerrecht besitzt, keinen Ruralbesitz erlangen köuae, außer durch Erbschaft ad iutestuto! Un zeigen. sind ausschliesslich an die Aniioncen-Kx^«4itlon von Rudolf il.Mar§C/l UHUlvL' Mos sc in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln a Rh., Dresden, Frankfurt a ll., Halle aS., Hamburg, hoadon, Magdeburg, München, Nürnberg, Paris, Prag, .Strassburg i E., Wien, jfiüricli za adressiren. Apollinaris -L NATÜRLICH KOHLENSA UR.,MINERAL- WASSER. Apollinaris-Brunnen, Ahrthal, Rhein-Preussen. Gen.-Stabsarzt K. Univ.-Prof. Dp. von Nussbaum, München: “Äusserst erquickendes und auch nützliches Getränk, weshalb ich es bestens empfehlen kann.” Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Virchow, Berlin: -Sein angenehmer Geschmack und sein hoher Gehalt an reiner Kohlensäure zeichnen es vor den anderen ähnlichen zum Versandt kommenden Mineralwassern vorthcilhaft aus. 24. Dezember 187 81’ Geh. Med.-Rath Prof. Dr. F. W. Beneke, Marburg uEins der erfrischendsten Getränke und sein Gebraucht insonderheit bei Schwäche der Magenverdauung, sehr en> pfehlenswcrth. 23. März 187p.” Käuflich bei allen Mineralwasser-Händlern, Apothekern etc. und waggonweise zu beziehen von den oT General-Agenten. £ Die Apollinaris Company Limited w Zweig-Comptoir Remagen a. Rhein. Die Stelle eines Rabbiners, Predigers und RetigionsleHrers in unserer Gemeinde ist vacant. Gehalt M. 2250, bei freier Amtswohnung und einigen Nebeneinkünften. Meldungen ersuchen wir baldigst an den Unterzeichneten Vorstand zu richten. Prcnzlau, den 2. Juli 1879. (7447) JJer Vorstand der Sijnaf/ogen- Gern ein de, M. Meyer. Aus der Michael Maischen Stiftung in Mannheim sind auch in diesem Jahre Stipendien im Gesammtbelaufe von Mk. (>00 durch Großhcrzogl. Oberschulrath für solche zu verleihen, welche sich dem Studium der jüdischen Theologie widmen oder zu widmen beabsichtigen, wobei Verwandte des Stifters den Vorzug haben. Geeignete Bewerber mögen ihre Gesuche unter Beilegung ihrer Moralitäts-, Studien- und Paupertätszeugnisse spätestens bis zum 1. August d I. bei uns einreichen. (7277) Mannheim, 7. Mai 1879. Der Lerwnltrm.qSratb der Mich Mai schen-Stiftung. Salomon Stein, .Or, Fried mann, Stadt- und Eonsereriz-Rabbincr. Ludieitj Jos, Seh_ Macanz. Die hiesige Cantor- und Schnchfovstelle ist sofort zu besetzen. Gehalt 600 Mark, 9<X)Mark Nebenverdienste, und freie Wohnung. Musikalisch gebildete Bewerber die auch gleichzeitig TJ2 X*Y)p sein müssen, wollen ihre Zeugnisse über die bisher geleisteten Dienste bei dem Unterzeichneten Vorstände einsenden. Reisekosten werden nur dem Gewählten vergütet. Birnbaum, den 29. Juni 4^79. (7455) Der Synagogen-Vorstand^ _ Ein guter (ijn) musikalisch, guter Schochet. Kore und! Religionslehrer, sucht zum 1. Nov. eine Stelle. Gute Atteste! stehen zur Seite. Näheres ertheilt Cantor Hirseh in; Stendal, 7453)