Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1879)
- Date
- 1879-06-17
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
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394 imb verblieb es hierbei bis 1816. Die Restauration stellte, das Verbot der Ehescheidung wieder her, während fie die ge-i richtliche „Trennung von Tisch und Bett" gewährte. Hervor- : zuhebcn ist, daß dieses Gesetz die Ehescheidung nicht blos für die Katholiken, sondern für alle Angehörigen des französischen Staates, auch für Protestanten, Juden und Mahomedaner verbietet. Während des Julikönigthums votirte die Deputatenkammer dreimal die Zulassung der Ehescheidung; aber die Pairskammer verwarf sie. Auch 1849 scheiterte ein solcher Antrag. Es ist immerhin bezeichnend, daß es gegenwärtig ein Israelit, der Deputirte Naquet ist, der die Zulassung der Ehescheidung' zum Gegenstände seiner Bestrebungen gemacht hat. In der! gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses kam sein Antrag zur Verhandlung. Die Jnitiativcommission hatte beantragt, den Antrag Naquet's nicht zur Verhandlung kommen zu lassen. Als Grund konnte sie nur die Jnopportunität behaupten, da sich bisjetzt für die Aufhebung des Verbotes keinerlei Bewegung im Lande gezeigt hätte und der Gegenstand nur eine Beunruhigung der Gewissen Hervorbringen würde. Es wurde dem Antragsteller nicht schwer, diese Gründe zu beseitigen, und in einer glänzenden Rede, die sich des lauten Beifalls von - den verschiedenen Seiten des Hauses gewann, rechtfertigtes Naquet seinen Antrag. Er hob in derselben, und wir billigen j dies gerade von Seiten des Redners, das confessionelle Element, die Ungerechtigkeit gegen die Confessionen, welche die Ehescheidung gestatten, nicht hervor, sondern wies nur auf die sittlichen Schäden hin, welche die Separation ohne die Gestattung der Wiederverhcirathung für die Eheschließung, für die Ehegatten und für die Erziehung der Kinder in zahllosen Fällen nach sich ziehe. Naquet siegte, denn der Antrag der Commission wurde verworfen und die Kammer beschloß den Antrag in Betracht zu ziehen. Dies ist freilich nur der Anfang eines Weges, auf welchem die Angelegenheit noch vielfach scheitern kann. Paris, 6. Juni. Der Budget-Ausschuß beschäftigte sich heutc mit dem Cultusbudget, und bewilligte eine Erhöhung des Credits für katholische Hülfspfarrer um 200,000 fr., für protestantische Geistliche um 122,806, für israelitische um 5:i(j0 fr. (Diese Erhöhungen für den israelitischen und den protestantischen Eultus sind nach Maßgabe der Bevölkerung sehr hoch.) ' —. Der Minister des Auswärtigen (Herr Waddington) hat an alle französsischen Consular-Agenten im Orient eine Instruction geschickt, daß sie aller Orten die von der Alliance isr. univ. gegründeten jüdischen Schulen unter ihren Schutz und ihre Aufsicht nehmen sollen' — Herr See, Unterpräfect von Toul (Israelit) ist zum General-Secretär des Departements der Haute-Marne ernannt worden. Belgien.! Brüssel, 30. Mai. xPrivatmitth.) Daß es jetzt kaum eine öffentliche Verhandlung geben kann, in welchen nicht die Juden hineingezogen werden, haben wir wieder in der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erfahren. Es gilt noch immer das Unterrichtsgesetz, über welches nun schon seit nkehr als -1 Wochen discutirt wird, ohne daß bis jetzt eine einzige Abstimmung stattfand. Der ültramontane Abg. Jacobs hatte den Unterrichtsminister gefragt, ob das Crucisix in der neutralen Schule bleiben werde. Der Minister bejahte dies und gab zu verstehen, daß, wenn das,Crucisix aus der Schule genommen würde, dies als eine Feindseligkeit gegen den Eultus verschrieen werden würde. Da rief der Abg. Thonissen: „Und wenn Juden in der Schule sind?" Der Minister protestirte gegen diese Unterbrechung; man wolle sie zwingen logisch zu sein, um einen Beschluß hervorzubringen, den der Clerus so recht auszubeuten vermöchte. Er fährt fort: „Kann der Anblick eines religiösen Symbols eine Person ärgern, die man nicht zur Theilnahme an einer Cultushandlung auffordert? Es giebt Religionen, welche ihren Bekennern gewisse Kleidungsstücke vorschreiben. Ist dies eine Verletzung des Gewissens für Mitglieder anderer Confessionen? Im Oriente unterscheidet der grüne oder der weiße Turban mohamedanische Secten. Hat nun der grüne Turban das Recht, den weißen Turban ein Aergerniß für sein Gewissen zu nennen? Die Logik hat also hiennit nichts zu thun." Man wird dem Unterrichtsminister thatsächlich Recht geben. Die Hinwegnahme des Crucisixes aus den Schulen, wo es bisjetzt stand, würde einen allgemeinen Sturm Hervorrufen, und andrerseits bilden die Juden einen so geringen Betrag der Bevölkerung und sind an so wenigen Orten des Landes ansässig, daß um ihretwillen das Kreuz aus allen Schulen des Landes zu entfernen, kein Grund vorhanden. Destoweniger zutreffend ist das Raisonncment des Ministers, und schwerlich kann das Crucisix, dieses Hauplsymbol der ganzen christlichen Dogmatik, mit einem grünen Turban verglichen werden. Denn das Crucisix gehört allen christlichen Secten gemeinsam an, und der grüne Turban ist kein Zeichen einer mohamedanische» Secte, sondern wird von den Nachkommen des Propheten als Vorrecht getragen. Brüssel, 2. Juni. Vor Kurzem brachten wir die Nachricht, daß auch in Antwerpen die Israeliten wegen ihres Friedhofes beunruhigt werden. Dies hat sich nicht bestätigt. Dagegen schreibt man in freilich clericalen Blättern: „Daß der belgische Liberalismus" sich gegen jede Confession wendet, dafür liefert ein Ministerialrescript betreffend die confessionellen jüdischen Begräbnißstätten einen neuen Beweis. Der Communalrath von Nivelles hat den Israeliten Brüssels, wo die Friedhöfe gemischt sind, einen Theil des dortigen Kirchhofes zum confessionellen Begräbnißplatze eingeräumt. Der Beschluß