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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-01-14 · Heft 3 (13.1.1879) · p. Seite 43

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 3 (13.1.1879)
Date
1879-01-14
Page
Seite 43 (sequence 11)
Language
German
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43 Nachdem Herr Rabbiner Dr. Joöl, der Dirigent der einen Neligions-Unterrichts-Anstalt der hiesigen Synagegengemeinde, die Wahl zum Vorsitzenden abgelehnt hatte, wurde Dr. Samuelsohn, der Dirigent der anderen^ Gemcinde- Religionsschule, zum Vorsitzenden, die Herren Di*. Badt- Breslau und Dr. Cohn-Oels zu Beisitzern, Herr Dr. Braun zum Schriftführer gewählt. Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete die Berat hung des Statuts. Dr. Cohn-Oels gab einen Ueberblick über die Entstehungsgeschichte des Unternehmens. Mit Benutzung der Statuten ähnlicher Vereine sei von Herrn Dr. Badt ein Entwurf ausgearbeitet worden, der zur Debatte gelangen würde. Die Aufforderung zur Bildung des Vereins habe bei allen Collegcn eine günstige und freudige Aufnahme gefunden. Außer den Erschienenen hätten mehr als fünfzig Rabbiner, Prediger und Neligionslehrer beider Provinzen, welche durch persönliche' und locale Verhältnisse am Erscheinen verhindert seien, ihren Beitritt zu dem zu gründenden Verein bereitwilligst erklärt. Dr. Badt-Breslau verliest den Statiuencntwurf und giebt erläuternde Auskunft über die grundlegenden Bestimmungen. Nach Eröffnung der Generaldebatte über den ganzen Entwurf hält Dr. Honigmann es für rathsam , heute nur die principiellen Bestimmungen des Statuts zu discutiren, die Einzelbestimmungen aber, besonders die mit größter Umsicht zu behandelnde Frage, wie die Unterstützungscässe zu organisiren sei, dem zu wählenden Vorstande zu überlassen. Blumenfeld-Schweidnitz meint, daß das Materielle nicht Neben-, sondern Hauptsache für den m's Leben zu rufenden Verein sei. Allerdings ständen die materiellen und ideellen Interessen in Wechselwirkung. Aber in erster Linie heiße es doch: „ohne Brot keine Thora." Lieberm an n-Arieg legt dar, daß er nach langen und weitläufigen Verhandlungen mit der Kgl. Regierung zu Breslau es durchgesetzt habe, als Mitglied der bestehenden Kgl. Lehrer- Pensions-Easse ausgenommen zu werden. Sein Schriftwechsel mit der Regierung sei in einem der letzten Jahrgänge seines Jahrbuches abgedruckt. W a s s e r t ri l l i n g - Bojanowo beziveifelt, ob die Betheiligung eine rege und fruchtbringende sein werde, wenn heute nur das Ideelle berathen und festgesetzt werde. Woher solle man das Interesse für die Ideale nehmen, wenn, wie es bei sehr Vielen der Fall sei, die Möglichkeit der materiellen Existenz nicht gesichert fei? Dr. H on igmann betont, daß er sich Vorbehalte, bei Berathung des Paragraphen, der vom Zweck des Vereins handelt, eine Fassung vorzuschlagen, durch welche den Bedenken der Vorredner begegnet werden werde. Nachdem der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen, gelangt der Antrag des Dr. Badt: „Die Versammlung beschließt die Gründung eines Vereins der isr. Lehrer in den Provinzen Schlesien und Posen" zur einstimmigen Annahme. § I des Statuts lautet nach dem Entwurf: „Zweck des Vereins re. ist: 1) gegenseitige Förderung auf wissenschaftlichem und pädagogischem Gebiete, 2) Wahrnehmung der Interessen der isr. Schule und des isr. Lehrstandes. Zu Alinea l beantragt Dr. H eck sch er -Ratibor zu setzen: „auf allgemein wissenschaftlichem und besonders auf pädagogischem Gebiete. Dr. Honig mann beantragt die Fassung: „auf fachwissenschaftlichem Gebiete." Alinea 1 wird nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Dr. Baerwald- Breslau, Bach-Mhslowitz, Rector Landau-Kreuzburg O/S. betheiligcn, in der von Dr. Honigmann vorgeschlagenen Fassung angenommen. Zu Alinea 2 beantragt Dr- Honigmann hinter dem Worte „Lehrerstands" den Zusatz: insbesondere durch GrünA düng einer Unterstützungs-Easse für isr. Lehrer, deren Wittwen und Waisen." Mit diesem Zusatz findet Alinea 2, und darauf der ganze § 1 eine nahezu einstimmige Annahme. § 2 des Entwurfes lautet: „Mitglied kann jeder Lehrer und jede Lehrerin jüdischen Glaubens werden, die an einer unter Aussicht einer öffentlichen Behörde stehenden Lehranstalt Schlesiens und Posens thätig sind. Der Beitrag beträgt 3 Mark jährlich, in vierteljährlichen Raten pränumerando zahlbar. Di'. Badt fügt erläuternd hinzu, daß die Fassung des ersten Satzes darum eine schwierige sei, weil auch die Lehrer an Privatschulen von der Mitgliedschaft nicht ausgeschloffen werden sollten. Er bemerkte zugleich, daß für den Beitritt zu der zu gründenden Easse allerdings noch andere Eautelen wieder getroffen werden müssen. Wassertrilling-Bojanowo hält die Fassung des Entlvurfs für zu weitgehend. Er wünscht auch als Mitglieder des Vereins nur diejenigen Lehrer und Lehrerinnen ausgenommen zu sehen, die an einer von einer Svnagogen-Gcmeinde unterhaltenen resp. beaufsichtigten Schule unterrichten,und stellt einen dahin abzielendcn Antrag zu § 2. Dr. Honig m a n n ist der Meinung, daß die Festsetzung des § 2 den Kreis der Vereinsthätigkeit vielmehr zu eng begrenze, da der Vorstand einer Svnagogen-Gcmeinde rechtlich nicht als „öffentliche Behörde" angesehen werde und beantragt darum den Relativsatz wie folgt zu fassen: „welche an einer von einer öffcntl i ch en S chu lbchörde od er von einer Sv nag ogen - G emeinde beaufsichtigten jüdischen 3*

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