Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1874)
- Date
- 1874-11-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine ‘ Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 viS 2Vs Bogen.. Preis BierteWhrig 1 Thlr. Inserate werden mit 2 Ngr.,mr die Petitzeile öder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Khilippson in Bonn. Verlag von Baumgärtuer's Buchhandlung in Leipzig. 2» redaktionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr. L. Vhitippson in. Bonn; hinsichüich deS Bezugs und der - " ‘ '«LuchdauLtnntag eingehen» findm inderdarauffolgen- ' den Nummer Berückfirbliguntz. 38!»' Jahrgang. Leipzig, den, 10. November 1874. JW 46. Inhalt. Leitende Artikel: Die Civilehe und die Synagoge. — vr. Abraham Geiger. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Leipzig. Berlin, Magdeburg, München, Breslau, Hannover, Potsdam, Würzburg. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Bon der Donau. — Frankreich: Paris. — Rumänien: Bukarest., — Rußland: Petersburg. — Feuilleton: Rabbr Mardochai, der Reisende. ^7- Bermischtes. ' Jßedcude <3Lth&el. Bonn, den 4. November. Die Civilehe und die Synagoge. Bon einer Gemeinde in Preußen und deren Rabbiner wird an uns die Aufforderung gerichtet, uns über die Frage auszusprechen: Welches Verhalten ist von Seiten der Gemeinden gegenüber den nur civiliter getrauten Ehepaaren und ihren Kindern einzuschlagen? Wir kommen diesem Ansuchen im Folgenden bereitwilligst nach. Unser Grundsatz war stets: Däs Ind enthü m müsse den veränderten Verhältnissen des Lebens und den Anforderungen der fortschreitenden Cultur Rechnung-trägen und Genüge thun, dürfe jedoch feinen Charakter und sein Wesen nicht verleugnen, sondern mit Entschiedenheit wahren und aufrecht erhalten. In der That wäre nichts verderblicher, als das fanatische Festhalten an dem Buchstaben, als das Anklammern an das starre Herkommen; andererseits, darf die Religion nicht einem mast- und steuerlosen Wracke gleichen, das auf dem wilden Strome der Tagesmeinung dahinfährt. Diese Grundsätze galten auch stets innerhalb unserer Religion, in den verschiedenen Phasen ihrer Entwickelung und zwar innerhalb des Talmudismus eO recht, was auch die Eiferer der Stabilität ^dagegen sagen, und wie sehr sie schmähen und verketzern mögen. ,^Von diesem Grundsätze geleitet, kann uns die obige Frage zu beantworten nicht allzuschwer werden. j||f| Das mosaische Gesetz macht einen Unterschied zwifcheti einer',, Jungfrau, einer verlobten. Jungfrau und einer Ehefrau, und zwar durch bestimmte Strafbestimmung für' jede VerletzunMiesE Verhältnisses. Hieraus geht hervor, daß sowohl die Verlobung als auch die Eheschließung durch bestimmte Acte als vollzogen bezeichnet, wurden. Wie aber diese Acte beschaffen waren, ist aus der ganzen heil, Schrift nicht zu ersehen, obschon von der Feier der Hochzeit durch Festzüge, Schmück des Bräutigams und der Braut und das Hochzeitsmahl oft genug die Rede ist.*)' Wir können wohl in dem Spruche Hosea 2, 21 eine Art Berlobungsformel vermuthen; ebenso will man in Ruth 4, 11 und 12 eine Art Segensspruch erkennen, den die Anwesenden v or dem Hochzeitsmahle gesprochen haben mögen. Allein hier gerade enthält diese Formel so viel Oertliches und Persönliches, daß ein allgemeiner Schluß nicht daraus gezogen werden kann. Wir haben also fpeciell für eine Copulation weder ein biblisches Gesetz, noch eine biblische Sitte. Erst in dem apokryphischen Buche Tobia 7, 13 führt Raguel seine Tochter zu seinem Eidam und giebt sie ihm zum Werbe, indem er sprach : „Siehe, nimm sie hin nach deck Gesetze Moses und führe sie zu Deinem Vater. Und er segnete sie, und schrieb eine Verschreibung und versiegelte sie, und sie fingen an zu essen." Man kann nicht verkennen, daß hierin eine Art Trauformel enthalten ist. Ganz anders in; *) Dies drücken auch negativ die Worte — Eben hass. 26, 4.