Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 38 (15.9.1874)
- Date
- 1874-09-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Cm unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wLchentlrch einmal in 2 viS ‘ity2 Bogen. Preis Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit 2 Ngr. M die Petitzelle oder deren Mum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postänrter und ZeitungS - Expeditionen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn« Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Anaeleaenheiten wende man sich anvr. L. phiUppso« in Bonn; hinsichtlich des Bezugs und der Inserate an LaumgSrtnrr's Suchhandlnng inLeipzig. Inserate, welche bis Donnerstag eingehen, finden inder darauffolgenden Nummer Berücksichtigung.' 38. Jahrgang. Leipzig, den 15, September 1874. JW 38. Inhalt. Leitende Artikel: Die Beschwerdeschrift der galizischen Juden. — Die Juden int Jahre 1848. III. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Schümm. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Brody, Czernowitz, TemeSvar, Ruma, Pest. — Feuilleton: Einige Lebenserfahrungen. I. «Ce!leude> GLxfoLd. Bonn, den 9. September, Die Deschwerdeschrist der galizischen Jude». Wir haben heute ein eigenthnmliches Acten stück in seiner Vollständigkeit mitzutheilen, welches die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen werth ist. Wir bekennen offen, daß wir an die Gefährlichkeit des gewerblichen Kampfes, welchen die Führer der polnischen Partei in Galizien den Juden bereiten wollen, nicht glauben. Dergleichen Versuche sind schon mehrfach unternommen worden, ohne mehr als eine beschränkte und kurze Folge gehabt zu haben. Die Polen experimentkrten so im Großherzogthum, die Czechen in Böhmen; es wurden „katholische" Banken gegründet u. s. w. Das Leben und seine Bedürfniffe gingen rasch über alle diese thörichten Versuche hinweg, welche schließlich weniger Schaden den, Juden als denen bereiteten, die sich darauf einließen. Ganz anders aber verhält es sich, wenn man die Gefährlichkeit des Haffes in Betracht zieht, den die polnischen Wortführer mit aller Macht auszustreuen suchen, den sie zu verheerenden Flammen zu entzünden und mit allen fanatischen Mitteln zu nähren suchen. Sie kennen die Gesinnung und die leicht erregbare Natur des polnischen Volkes; sie wissen wie leicht die Brutalität in dieser rohen Maffe geweckt werden kann; sie haben das düstere Beispiel von 1846 vor sich, und so gut wie damals die schrecklichsten Greuel gegen die Aristokraten verübt wurden, könnten^ sie jetzt gegen die Juden gerichtet^werden, wenn man dem Volke diese als seine materiellen Feinde und Bedrücker darstellt. Nun ist es klar, daß auf diesem Boden Widerlegungen durch Wort und Schrift völlig nutzlos sind. Gerade da, wo die Anschuldigungen und Schmähungen am gefährlichstem wirken, werden Gegenschriften gar nicht beachtet. Die rührigen Angreifer lassen dem polnischen Bauer und Städter, der gar nicht lesen kann, ihre Brandschriften durch ihre Agenten in den Kneipen vorlesen und einschärfen; eine Vertheidigung findet keinen Dolmetscher und keinen Zuhörer. Hier kann nur das Gesetz helfen, welches den Frieden zwischen den verschiedenen Claffen der Bevölkerung zu stören verbietet und durch Strafen verhindert. Es gilt hier keine Beschränkung der Preßfreiheit, sondern die Bestrafung der Misseihäter, um dadurch die Wiederholung derselben Verbrechen zu verhindern oder doch zu erschweren. Darum, daß Mordthaten nicht durch Kugel, Dolch oder Gift, sondern durch Wort und Schrift geschehen, sind sie nicht minder scheußliche Vergehen und strafbar. Aber das Gesetz wird in Galizien nicht beachtet; die Staatsanwaltschaften. sehen müssig zu; sie wollen wahrscheinlich erst zugreifen, wenn Mord und Brand durch das . Land gegangen sind. Warum? Weil diese Beamte selbst Polen. sind. Damit ist das Räthsel gelöst. Unsere galizischen Glaubensgenossen haben daher den correctesten Weg beschritten. Sie verlangen vom Justizminister, die Staatsanwälte aufzufordern, ihre Pflicht zu thun. Das Gesetz soll seinen Lauf haben. Die Gerichte sollen entscheiden. Weniger kann man von einem geordneten Staatswesen nicht verlangen. Wirshoffen-, daß dieser Forderung genügt wird, schon um des Wohles und der Ehre'des Staates selbst willen.