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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-07-21 · Heft 30 (21.7.1874) · p. Seite 515

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 30 (21.7.1874)
Date
1874-07-21
Page
Seite 515 (sequence 13)
Language
German
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'gehörtdaß die Affirmation ein Wissen verschafftwelches bester als; dasjenige ist, welches uns die Negation gewährt. Denn die Affirmation belehrt uns, was eine Sache und ihr Wesen ist, die Negation hingegen nur, was eine Sache nicht ist und nicht zu ihrem Wesen gehört. Dann auch dies: die meisten Beweise haben affirmative Vordersätze, welche nothwendige Conclusionen ergeben, negative finden sich nur bei den . wenigsten. Deswegen sagt die Schrift „Ja" (^n) und nicht „Nein" (srd). In Betreff dieser äußeren und inneren Rede sagt Salomo: „Das Herz des Einsichtigen besitzt Erkenntniß, und das Ohr des Gescheidten sucht Erkenntniß." Dies ist gesagt mit Beziehung auf den Lehrer und den Schüler. Der Einsichtige, das ist der Lehrer, begreift das Erkannte allein mit seinem rationellen Vermögen (d. h. ohne äußere Mittheilung, von selbst); das Erkannte also, das im Herzen ist, gehet seiner Verlautbarung durch die'entsprechenden Worte voraus. Deswegen ist bei ihm die Aneignung im Herzen das Frühere. Dem Schüler aber, welcher mit dem Gescheidten gemeint ist, führt die äußere Reve früher das in das Ohr Gelangte zu, als die innere Rede; deswegen sagt er: „Das Ohr des Gescheidten sucht Erkenntniß" zu allererst. Diesen Gedanken hat auch Abu Nasr (Alfarabi) in seinem großen Compendium im Auge, wenn er sagt: „Jedes Attribut und jedes Object ist entweder ein Wort, das auf einen Begriff, oder ein Begriff, auf den irgend ein Wort hinweist." Waä aber die Hinweisung betrifft, die er durch den Befehl giebt, die eine Redekunst von der anderen zu unterscheiden, so sagt Gott: „Du sollst in deinem Beutel nicht verschiedene Steine haben u. s. w." Mit dem Beutel meint er das rationelle Vermögen, das die Wissenschaften aufnimmt, wie der Beutel das Geld aufnimmt. Er deutet damit an: Wenn du dich eines Schluffes bedienst, so sollst du nicht abweichen von seiner Form und Materie. Du sollst in der ersten Figur nicht die Composition der zweiten oder dritten, in der zweiten nicht die Composition der ersten und dritten anbringen. Du sollst auch keinen demonstrativen Beweis führen und das Material dafür aus dem herkömmlich Anerkannten entnehmen, noch einen dialectischen auf nicht Anerkanntes gründen; du nimmst alsdann die beiden Grade vom „großen und kleinen" Gewicht zusammen." Eine freiere, kühnere und allegorisirendere Auslegung einer Gesetzesstelle und der Stelle aus den Sprüchen Salomonis als diese von einem Gelehrten des zwölften Jahrhunderts findet man bei Philo auch nicht, und man muß wohl bemerken, daß es sich nicht um eine homiletische Auslegung (wi-n) handelt, sondern um eine ernste und objective wissenschaftliche Abhandlung. Vermischtes. Der Pariser „Figaro" erzählt folgenden bis jetzt unbekannten Aug des verstorbenen Barons yon Rothschild. Er befand sich eines Tages zum Besuch bei einem ihm befreundeten Banquier, dessen Geiz sprüchwörtlich war. Ein Armer dringt in den Hof des Hotels und fängt mit näselnder Stimme , ein Volkslied zu singen an. Der Banquier nimmt zwei Sous und, bevor er das Fenster öffnet, um die Gabe dem Virtuosen hinunterzuwerfen, scheint er etwas zu suchen. „Was wollen Sie?" frug der Baron. „Ich will die zwei Sous in Papier wickeln . . „Ich habe gerade etwas bei mir .' . , Und indem der Baron das Geldstück aus der Hand des Banquiers nimmt, wickelt er es in ein Bankbillet von 500 Frcs. ein, und wirft es dem Bettler zu. K n z ei g e n Vorbtztvr-Kvsuod. Für die bevorstehenden Feiertage (Neujahr und Versöhnungstag) suchen wir zum Vorbeten für Schachariüi und resp. Mincha eine Persönlichkeit, welche diese Functionen bereits versehen hat und eine angenehme Stimme besitzt. Offerten mit Zeugnissen über Fähigkeit und Charakter sind unter Mittheilung des anzusprechenden Honorars im Laufe des Monats Juli einzusenden an die Verwaltung der israelitischen Cultusgerneinde in Augsburg. Die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schächters an der jüdischen Gemeinde zu Fürstenberg in Mecklenburg ist sofort zu besetzen. Dieselbe bringt bei freier Wohnung und Heizung neben dem Ertrage der Schechita ein jährliches Honorar von 200' Thlrn. Reflectanten wollen sich unter Einsendung, ihrer Zeugnisse an den Vorstand wenden.- Die seit circa 8 Jahren vom jetzigen. Inhaber besetzte Stelle eines Lehrers, Vorbeters und Schächters in hiesiger jüdischer Gemeinde wird nüt dem 15. October d. I. vacant. Gehalt 180 Thlr. jährlich, nebst freier Wohnung und Nebenaccidentien. Bewerber belieben sich baldigst unter Einreichung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten Vorstand zu melden. Seehausen in der Altmark. M. Blumenthal. Die vacante Lehrer- und Thora-Börlefer-Stelle in Frechen bei Cöln ist gleich oder später zu besetzen; 175 Thlr. Gehalt bei freier Station. Bewerber wollen ihre Atteste franco einsenden. Dem Acceptirten werden die Reisekosten vergütet. D e r V o r steh e r Salowon Cohn.

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