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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-06-23 · Heft 26 (23.6.1874) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 26 (23.6.1874)
Date
1874-06-23
Page
Seite 442 (sequence 10)
Language
German
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Sitz für e i n Jahr in derselben bezahlt haben / bilden einen Verein, dessen Vorstand zugleich Synagogenvorstand ist. Dieser von den Mitgliedern deiner Synagoge gewählte Vorstand verwaltet alle Angelegenheiten der betreffenden Synagoge unabhängig von der Cultus-Repräsentanz. Die Zahl der Cultusvereine, oder richtiger gesagt, der Synagogengemeinden ist hier demnach gerade so groß, als die Zahl der Synagogen. Da man, wie bemerkt, durch die Bezahlung eines Sitzes in einer Synagoge auf ein Jahr Mitglied Wer betreffenden Synagoge wird, so geht daraus hervor, daß die Mitglieder einer Synagogengemeinde mit jedem Jahre wechseln können. Der Fall ist in der That nicht selten, daß Einer in dem Jahre-Mitglied dieser und im nächsten-Jahre wieder Mitglied jener Synagoge ist-, daß man ein Jahr eine Synagoge mit „geregeltem Gottesdienste", d. -i. mit Orgel, Chor, abgeschafften Piutim und deutschem Liede besucht und nach dieser Zeit zur Abwechslung* wieder eine Synagoge mit „ungeregeltem Gottesdienste", d. i. mit Singsang, Piutim und öffentlicher Mizwotlicitation, bei welcher ein halbes Schock den.Ausrufspreis bildet. Was sich wohl ein Nichtjude, der während des Gottesdienstes die Altneüsynagoge besucht, denken mag, wenn er auf einmal von einem auf dem Almemor . stehenden, nach allen 4 Seiten sich bewegenden und scharf aufhorchenden Manne rufen hört: ein halbes Schock um Mizwot und eine Licitation in optima forma mitten im Gottesdienste sich vor seinen Augen entwickeln sieht? — Daß Jemand principiell nur eine Synagoge der erfleren oder nur der letzteren Art besuchen würde, das kommt hier micht' vor. Aus dem Umstande, ob Jemand Orgel- oder Piutimgottesdienst besucht, läßt sich hier am allgemeinsten auf dessen größere oder geringere Laxheit in der Beobachtung des Eeremonialgesetzes schließen.. Ich sage größere oder geringere Laxheit, denn rigorose Beobachtung des ganzen vom Schulchan-Aruch vorgeschriebenen Ceremonial-- gesetzes ist nicht einmal als Ausnahme Vorhänden. Der Mangel an Princkpien und festen Grundsätzen zeigt sich aber nicht blos im religiösen Leben des Einzelnen, sondern ist auch an den allgemeinen religiösen Institutionen 'zu erkennen. Die bei deren Gründung maßgebend gewesenen Principien werden nicht nur nicht consequent durchgeführt , sondern mitunter auch verläugnet, indem Vieles gelassen und Vieles sogar neu eingerichtet wird, was mit denselben in vollständigem Widerspruche steht. Halbheit und Widerspruch , welche überall da zu Tage treten, wo es an leitenden Prinzipien oder consequenter Durchführung derselben im Einzelnen fehlt, sind' vornehmlich in den synagogalen Einrichtungen zu treffen. Bei der einen Einrichtung hat man sich mit leichtem Herzen über eine Satzung des Schulchan-Aruch oder gar des Talmuds hinweggesetzt, während man bei einer andern auch nur den Anschein der Uebertretung eines gegenstandslosen oder gar auf Aberglauben beruhenden: Minhags mit Aengstlichkeit zu vermeiden'sucht. So z. B. wurde die Orgel im Tempel-des ,Pereins für - geregelten Gottesdienst" bis.vor nicht langer Zeit nur an Halbfeiertagen, Purim, .9 Ahu:. st-w. gespielt. -Erst vor zwei - Jahrenu wurde' die Orgelbegleitung auch; beim Sabbät- und Feiertägsgötkesdienste, jedoch mit Ausnahme des» Neujahrs und Versöhnungstages/ eingeführt.' Dieses' Jahr endlich entschloß man sich, die Orgelauch an den beiden letztgenannten Festen spielen zu lassen. Trotzdem aber ist dem Orgelspiel ^ini' Tempel noch immer eine Grenze gezogen, die es nicht überschreiten' darf: Das vor - der Predigt gesungene deutsche Lied' darf nämlich noch immer nicht mit der Orgel begleitet werden, während man sich -beim Sch'ma Jisrael die Mitwirkung der Orgel gefallen läßt. Die diesjährige Generalversammlung des /Vereins für geregelten Gottesdienst" hat denn in der That eingesehen, daß so Manches in seiner Mitte noch ungeregelt und ungeordnet ist und hataus dem Grunde ein Comitä zur Ausarbeitung neuer Vereiusstatuten gewählt, in welchen nicht, wie dies bei' den gegenwärtigen Statuten der Fall ist, der folgende Paragraph das -aufhebt, was der voranstehende bestimmt und durch welche der Verein nicht verhindert werden soll - seinen Zweck „den israelitischen Gottesdienst zu verbessern" zu erreichen.- Daß der Verein den genannten, mehr als sonderbar klingenden Zweck hat, besagt wenigstens die Inschrift seines Siegels, welche lautet: - Verein zur Verbesserung des israelitischen- Gottesdienstes. Wie eine Synagögengemeinde, deren Mitglieder zum Zwecke der Abhaltung eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes zu bestimmten Zeiten sich versammeln, ein Verein zur Verbesserung des israelitischen Gottesdienstes genannt werden kann, das wird freilich ein, wenn auch nur halbwegs logisch denkender Mensch nicht begreifen. Aber noch weniger wird ein solcher Mensch begreifen, wie ein solcher den israelitischen Gottesdienst zu verbessern anstrebender Verein in seinen Statuten dieBeibehaltung der gegenwärtig ekngeführten Liturgie züm Gesetze erheben kann. Oder soll 'etwa diese Liturgie schon das Höchste sein', was sich in dieser Beziehung erreichen läßt? In dem Falle hätte ja der Verein seine Aufgabe' -bereits gelöst, höchstens hätte er noch dahin zu wirken/- daß der: ihm höchst verbesserte Gottesdienst in allen Gemeinden eingeführt werde: Schön aus diesem Wenigen wirb man wohl das Unsinnige der Bezeichnung: Verein zur Verbesserung des israelitischen Gottesdienstes' erkennen, indem durch -eine solche Bezeichnung der gznze Verein ack absnräum geführt werden kann. Die Mitglieder-'der Altsynagoge, jetzt allgemein Tempel genannt/bilden" einen Verein zur Abhaltung geregelten'oder verbesserten Gottesdienstes/ nicht aber zur Verbesserung des ' israelitischen Gottesdienstes. -In der That ist auch am Gottesdienstim Tempel seit nahezu 30 Jahren, nichts verbessert worden-, wenn man nicht >die statütenwidrige Wiedereinführungdes Kiduschmachens^ 'welches unter dem'- seligen Sachs abgeschasit'war, als eine Verbesserung ansehen will. - Jnd'eß' aber würde auch 'der Name: Verein zur Abhaltung geregelten Gottesdienstes kein paffender sein/ 'da. ja nicht blos im Tempels sondern in nahezu allen größeren Synagogen /Meiselsynagoge ," Neusynagoge und Haussynagoge „geregelter Gottes-

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