Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1874)
- Date
- 1874-06-23
- Page
- Seite 438 (sequence 6)
- Language
- German
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Punkt anzuführen.wird s^ei Schließung :voü;Ehem dieFrage, ob. die. Braut Er-^der, Bräutigam dieser. > oder - Wer .jüdischen Genossenschaft: angchöre,- gar .nicht, in "Betracht gezogene;i')i tl'* - ■' Wo-eine »Anzahl von Gemeindemitgliedernnan/ einer, bestimmten. Form.: Hes.-Cultns.festhalten zu müssenuglaubte und ihnen die. Pbwehr. jeder. Aenderung in.-der' Form' des religiösen ^Lebens eineMewisfenssache.-war; wo sie. tzu ' den -eben? bezeichneten Genossenschaften , zufammengetreteu sind, da-.haben .siestets. ein Geldopfer weniger gescheut, als einen: Riß:in »die .- Einheit!des jüdischen. Gemeinwesenswon dem wie.gesagt -4--sie! sich'durch eonfefsionelle Differenzen: nicht geschieden fühlten.Zu einer-billigen Ausgleichung' einerhieraus.erwachsenden Mehrbelastungrsind-schon verschiedene, .auch, in der Denkschrift des israelitischen' Gememdebundes. berührte: Vorschläge -gemacht worden-, auf-, welche einzugehennicht unsere Aufgabe ist. ' ' i . - So glauben wir. denn , schließlich aussprechen und-auf Ver-' langen bezeugem zukönnen, - daß thatsächlich heute: innerhalb des Judenthums keine Differenz besteht, die zur.staatlichen- Anerkennung verschiedener jüdischer Confessionen Veranlaffungi geben könnte.:. ' . - " r. Berlin, den 5.- Mai 1874. - ■ Das Lehrercollegium der Hochschule .. für die Wissenschaft des Judenthums .'iw Berlin.' - '' gez.' Geiger. Cassel. - Lelich. Steinthal. ' Ansbach, den 15. Mai 1874. tt. Entscheidung der Königlichen Regierung von Mittelfranken. Kammer des Innern. Betreff: Die. Bildung einer orthodoxen. israelitischen Gemeinde in Fürth. . Ans die von'-mehreren Mitgliedern der israelitischen GemeindL'.-Äv:s.Fürch: -bei:.dem: Königl: Staatsnünisterium des Innern für. Kirchen- und Schulangelegenheiten' eingereichte. Vorstellung ' vom 24..März 1873 bezüglich der Bildung einer orthodoxen israelitischen: Gemeinde dortselbst," welche von dieser höchsten: Stelle untern, 29. Mai 1L73 zur Bescheidung im ordnungsmäßigen Jnstanzenzugeauf Grund der -bestehenden: Gesetze ' herabgeschlossen . wurde,-^beschließt die ^unterfertigte Stelle nach durchgeführter. Instruction Dieser Angelegenheit:: -es-sei dem Gesuche um. die Bewilligung zur Bilvung ftJ ' einer. selbststänvigen -orthodoxen israelitischen Cultusgemeinde in Fürth, eventuell.um die Genehmigung zur ,ijr, Anstellung, eines eigenen - Rabbiners daselbst für die < - orthodox gesinnten Mitglieder dieser Cultusgemeinde » - nicht stattzugeben und'.zwar aus nachstehenden Er-' - -.; wä.gu ngen. (Es wird nun. zuvörderst berichtet, i daß- ... <'uuijaa«j¥ zu Stande zu bringen. Welcher Versuch, nachdrücklich bewerkstelligt, k e'iÄM Erfolg gehabt. Dann heißt es 'weitex:)^^.^,^ .< J Bei näherer> Hrüfung^desr.s gestellten- Gesuches drängt sich nun vm Allem die Frage auf,- ob, die Gewährung desselben sich mit den "zur'Zeit begehenden gesetzlichen Bestimmungen ^in Einklang bringen^ lasse. . - «v; , Diese Frage.wird.zu. verneinen sein:--- --w.-i .; - .Der § 2:4 des 'Edicts überdie Verhältnisse.. der israelit) Glaubensgenoffen im Königreiche Bayern: vom/»lOu Juni:: 1818 gestattet^ denselbenda, wo-: sie in - einem gewiffen-wit der. .Territorialeintheilung des. Reichs -iiberemstimnlendenEezirke iw einer Zahl.von wenigstens;50 Familien, vorhanden: sind;i eine eigene kirchliche Gemeinde, zu', bilden: und au einem Orte, wo: eine Polizeibehörde' :besteht, > eine-:Synagoge, einen Rabbiner: undeine eigene, Begräbnißftätte zu haben: - -- r , .-.o - .> Die Bildung einer.zweiten' israelitischen-'.Cultusgemcinde an demselben Orte erscheint hiernach wohl .ausgeschlossen.-.". Die höchste Ministerialentschließung, vom 9^ Juni: 1863 hält an Vieser Bestimmung :-fest -und bestimmt: ausdrücklich noch, daß je de: israel.: Familie, - sowie: je de r-jeinzelnstehende Israelin derjenigen israelitischen Cultusgemeinde angehören muß, welcher sein-Wohnort zugetheilt ist. Am: Schluffe .dieser . höchstens-Ent-? schließungist: noch besonders erläutert,, daß .die-.in.-! derselben entwickelten Grundsätze auch Anwendung finden, wennirr Folge dev Bestimmungen^desLandtagsabschiedNvom 40. November Li 861 Abschnitt M K 15 an Orten oder in Bezirken-- in welchen-bisher Israeliten nicht-mnsäsfig waren,Ln eue Israel. Cultusgemeindeu zu-bilden sind. Wiealso einerseits - jeder Jsraelite der. in seinem: Wohnorte bestehenden einzigen CulMsgemeinde angehören mnnß/ so ist. andererseits von der. Bildung.-meuer Cultusgemeinden -nur da die Rede, wo nicht bisher schon Israeliten : sich .befanden: Hiermitsteht wohl unzweifelhaft fest, .-daß nach den..bestehenden Noryien die Bildung einer zweiten- Cultusgemeinde an demselben Orte.nicht gestattet yoerden kann. - Die Gesuchsteller habend zwar in ihrer .Vorstellung, .vom. 24.. März 1873 nur die-.eine Bitte.gestellt,.ihnen die Bildung, einer - selbstständigen orthodoxen - -israelitischen Religionsgemeinde in Fürth zu gestatten und die von. ihnen zu diesem Zwecke -vor-: gelegten.: Statuten zu - genehmigen,. - sie. haben.. aber: in .der- Erklärung ihres bevollmächtigten Ausschuffes vom. 49. März l: I.- hieran die eventuelle Bitte angereiht^eS:wöge-ckhnewr-gestattet. werden,, einen ihnen genehmen, Rabbinerauf..ihre Kosten:anzustellen, welcher mit allen eineni .Rabbiner inBayern zustehendew BefirgnissewE . i. Diese eventuelle . Bitten muß dahergleichfalls-gewürdigt werden. .Nun bestimmt aber, der § 25 des. obenerwähnten Edicts im zweiten.Absatze, daß,wo.eine Synagoge besteht,-außer dem Rabbiner »oder dem bestätigten- ..Substituten» -kein. Ander-er