Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1874)
- Date
- 1874-06-16
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/3224737-3226960-3226986--32683-3255662- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nur nüt religiösen Mittelnausgekämpft werden, nicht aber durch Unterstützung der einem'und Vergewaltigung der anderen Partei beendete werdenkann. -Ein zwangsweises Eingreifen wäre einerseits »eine Ungerechtigkeit und-könnte andererseits das bereits bestehende : Nebel nur verschlimmern. ' ' - ' ' t Diese Ueberzeugung hat das Abgeordnetenhaus bei seinen Beschlüssen vom 18. März 1870 -und vom 3 Ir März 1871 geleitet, welche auf dem Gebiete des religionsgenoffenschaftlichen Lebens der Israeliten derfteien Bewegung Räum gäben und dieselbe sicherten; der Minister hältseinerseits' auch heute an den Grundsätzen fest, welche in diesen. Beschlüssen Ausdruck fanden! Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, wäre auch in Hinkunft als leitendes Princip beizubehalten,-daß jede israelitische Gemeinde, wie'bisher so auch in - Hinkunft-das Recht-haben solle, ihren Rabbi und ihre Talmud-Thora-Lehre frei zu wählen, ohne daß sie in - dieser-Hinsicht auf die im Rab-inerseminar gebildeten Rabbinatscandidaten beschränkt wäre; gerade deshalb aber, weil dieses Recht dereinen Partei zugestanden wird-y > kann und darf der anderen, welche fachmäßig gebildete Rabbis wünscht, die Möglichkeit nicht' benommen werden/' Rabbiner - und Talmud- Thora-Lehrer zu bekommen, welche in^ einem im Vaterlande bestehendenp gut -vrganisirten und auf der-Basisder der gesammten Judenschaft > gemeinsamen'. niosaisch - rabbinischen -> ^Glaubenslehre stehenden-Seminar"gebildet sind. Nachdem nun - aber vorläufig' leidervorauszusehen ist, daß die Partei, welche sich dievrthodoxe nennt, -das zu verrichtende Rabbinerseminar weder zur Ausbildung vomCandidaten aus ihrer Mitte, noch auch zur Anstellung daselbst -gebildeter Candidaten als Rabbiner benützen- -werde: so erachtet es der 'Ministerüberhaupt für motivirt und auch der Parität entsprechend, daß andererseits bei Vertheilung jenes beträchtlichen- -Restesder Renten aus dem-'israelitischen Schulfond, welchen daS Rabbinersdminardie gemeinsam benützte Lehrerbildungsanstalt und dasn.Taubstummen- und Blindeninstitut nicht in Anspruch nehmen,,.insbesondere bei per Subventionirung armer Volksschulen aüsschlließlich, die Schulen der, orthodoxen Partei berücksichtigt werden, sollen! welche im Durchschnitt' ohnehin' ärmer und vernachlässigtersind, und daß sonach auch in dieser Richtung der. in der allerhöchsten Entschließung vom 29. März 1856 ausgedrückten Abjrdht/des Gründers entsprochen werde, welche verlangt,' daß die', Einkünfte des Fondes einzig und allein mit'Rücksicht auf die obwaltende Notwendigkeit vertheilt werden sollen.^ Selbstverständlich, müßte diese Subventionirung ärmer Volksschulen der orthodoxen Partei auf solche'Volksschulen beschränkt werden/welche den Anforderungen des G.-A. XXXVII!: 1868 entsprechen, beziehungsweise"müßte die Bedingung gestellt werden, daß. die subvetttionirt'en'Schulen/mit Hülfe, der' Subvention zu Anstalten umgechandelt! werden,, welche eben dem genannten Gesetz entsprechen.' ' ' .. ' ' Deutschland. Bonn- 3. Juni. Wir werden darauf aufmerksam, gemacht,, daß-jüngst inj einem .jüdischen Blatte gegen «ns--ein heftiger Schmähartikel-gestanden. Wir werden so,wenig darauf antworten, - wie - wir; es, ausseine -vielen^ Vorgänger gethan. Es. sind jetzt; -bald - siebenundvierzig Jahre (1. September, 1827,), daß wir auf, dein - Gebiets der. jüdr .Literatur, ununterbrochen thätig .sind, undes wäre deshalb ein schlechtes Zeugniß< für musy wenn wir unsi nach einer so Langen Zeit unermüdlichen.,Arbeitens-und? Schaffensnoch >gegeMAngrisfe solcher-, die-ihre Sporen,erst, verdienen.müffen, ,geg<M^ßlqWffx,-von ,Menschen ^vercheidigen sollten, welche bei-der! .geringfügigsten cafuistischen Frage die Augen.verdrehen, aber sich? üher dienewigen:Heilsvorschriften.-derch. Schrift, .Die: „Du sollst? Sicht umhergehen -als.,Verleumder - unter DeinemMolke^ (3,Moft 19y.,16),-j oder: „vor. einem grauen -Haupte sollst- Du aufsteheZ^- (3 Mos. 19, 32) hinwegsetzen, als ob sie gar nicht -vorhanden.; 'Auf einer so. langen, Laufhahn erwirbt ,.sich.-ein^Publicist nicht -lauter,-Freunde, sondern auch' zahlreiche..Gegner,, -und,- zwar^ nicht ,bM ausDerschiedenheihider Ansichtensondern»auch, in den^Leuteni -voll-giftigere Mißgunft.ader.irr-denen,, welchen,-er^vm schlechtes! * Mitwelt wär dauernd auf U nserer Seite, und das' Urtheil Är Nachwelt wird von Niemandem beherrscht! Ergüffen niedriger Leidenschaft-setzen wir -nur Stillschweigen, entgegen. - i e?R ed. Bonn- 3. Junü Das eben erschienene Zuniheftdes,jCen1ralblattes für die gesammte llnterrichtsverwaltungsn Preußen" enthält. folgendes.interessante Mmisterialrescripdy.,, lv. * .f,.\m<s 67,) - Confessio.n sn- Beziehung -auf Z nl a ssiu n g; zur . - , Habilitation als Pdivatdoc-nit. . vH'-1- , )U.. . . Berlin, den 24. März 1874. '.'. . Durch eine Eingabe des dem.-jüd. Glauben angehörenden Gerichtsasseffors a. - D. vr. zur. N.-zu N., welcher.,sich,- an-der dortigen.juristischen Facultat als' Privatdocent.zu habilitiren wünscht, ist meine- Aufmerksamkeitdarauf gelenkt -worden,,^ daß. im §32. Al. 2, des Reglements der Facultät..vom-. 4 GMeznher. unter, den - Erfordernissen - fürdie Zulassung zur-Habilitation: als Privatdocentunter. Anderm, auch die „ christliche^ ConfePon des .Bewerbers« gufgeführt, ist. : Gegenüber.dem Artikel 42,:-SerVerfaffungsurkunde.Dom .31.--Jan: 185.0 unddem Bundesgefch vonr^JMsD^Wn-ich dje längere Aufrechthaltung dernfraglichen Vorschrift«.niM'WMthhaft,,erachten und will daher den § 32.,z2 de? FaxuWZregle- Wanuscrip^ zurückzuschicken, genöthigt -DW. ^.^Das .Urtheil. dw. .me.nts^ soweit,^er.dieselbe enthält, hiermit ausdrüchlichrgpfhebep.,