Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1874)
- Date
- 1874-04-21
- Page
- Seite 288 (sequence 14)
- Language
- German
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288 Vermischtes. Im vorigen-Sommer geschah es, daß sich die Iudengemeinde des Städtchens Mühlhausen im Taborer Kreise in Böhmenplötzlich-' für konfessionslos- - erklärte: Es waren nämlich -"Zwistigkeiten'-zwischen^ ' den Gemeindemitgliedern und ihrem Seelsorger ausgebrochen, die ' sichzu einer -argen- Erbitterung steigerten. Die Gemeinde verlangte den Rücktritt■?9?d66ineti8'-;'' dieser jedoch rief die politische Behörde zum Schutze an, und alle Instanzen bestätigten, daß der Rabbiner auf seinem Posten verbleiben -müsse,--dav nach -'dem von ihm mit der Gemeinde" abgeschlossenen Vertrage nur ihm allein,- nicht aber' auch der Gemeinde ein Kündigungsrecht zustehU - In Folge dieser Entscheidung erklärten sich - siebzehn Familien der Gemeinde, die im Ganzen' dreißig Familien zählt, für confessionßlos: Trotz dieses behördlich-' - -angezeigten Religionsaustrittes änderten die Ausgetretenen nichts an ihren religiösen Anschauungen. Würde ein Knabe geboren, so ließen ihn die Eltern in einer Nachbargemeinde nach allen Regeln des 'Ritus beschneiden. Auch den Mangel einer Synagoge suchten die confefsionslosen Juden von Mühlhausen zu ersetzen; sie mietheten ein Local' und hielten sich strenger als je an alle rituellen Vorschriften. - Der Rabbiner machte hievon bei der Bezirkshauptmannschäft die Anzeige, und das Local mußte geschloffen werden. Versöhnungsversuche, die der Kreisrabbiner zwischen der Geineinde und ihrem' Seelsorger anstellte, schlossen damit, daß die Gemeindemitglieder ihre Beschwerden schriftlich' vorbrachten - undder" Rabbiner auf Grund dieser Beschwerden eine Ehrenbeleidigungs-Klage gegen die Gemeindegenossen anstrengte, deren Entscheidung noch im Zuge ist Die armen Mühlhausener Confefsionslosen sind nun in Verzweiflung; sie möchten je eher, je lieber ihre Confessionslosigkeit los werden, undnur der Umstand; daß sie sich dann auch ihren Rabbiner gefallen lassen müßten, hält sie von diesem Schritte zurück. Als letzten Versuch wollen sie eine "Petition an das Abgeordnetenhaus richten, dieses möge auf das Ministerium einwirken, daß sie ihres Seelsorgers ledig würden. In die Deputation, welche diese Petition in Wien überreichen soll, haben sie als ihren Vertreter - und Fürsprecher den Kreisrabbiner gewählt, der, wie schon bemerkt, stets bemüht war, den gestörten "Gemeindefrieden wiederherzustellen. _______ Im Jahre 1782, wie Krieg k in seinen „Deutschen Culturbildern? aus dem 18. Jahrhundert" (Leipzig, 1874),- erzählt, wurde -eine fünfzehnjährige (!!) Iudenmagd Frummet in Frank-, furt am Main zum Todedurch das Beil vernrcheilt, weil sie ihre alte' Herrin wegen äußerst schlechter Behandlung -im Schlafe getödtet chatteu Alle Vertheidigungsschriften, die sich aufdie Jugend/ die völlig vernachlässigte Erziehung und die schlechte Behandlung (Fußtritte, Vorenthaltung des Lohnes ff.) stützten, halfen zu nichts, zwei deutsche Jmistenfacultäten (U) verlangten den Tod. - Dies nun einmal? geschehen, interessirt uns? hier - besonders," wie man noch. 1782 in der freien Reichsstadt. jüdischeDelinquenten behandelte. - - : „Der Frummet wurde ihr Todesurtheil noch andemselben Tage, an welchem wer Rath dessen? Vollstreckung beschlossen hatte, vorgelesen; Sie hörte es ruhig: an und erklärte hierauf Folgendes sie bitte um die einzige Gnade, daß man sie. in jüdischen Kleidern sterben lasse und ihren Glaubensgenossen gestatte, sie auf jüdische Weiseauf ihrem-Friedhof zu?-beerdigen; und da sienun sehe, daß nichts Anderes für sie übrig sei, so müsse sie sich darein ergeben!-und wünsche: nichts mehr, -als/daß Gottn sie. noch vor der; Execution aus der Welt nehmen möge.- Auch jene Gnade ward der Delinquentin nicht gewährt. Ebenso schlug.man -das Bittgesuch ab, welches die Vorsteher der Iudengemeinde dreimal nach, einander lzuletzt noch am Tage vor der? Hinrichtung) um. dieselbe Gnade - für sie einreichten. Dagegen erhielten diesem Vorsteher -auf ihrel Bitte sechs Tage vor der Exemtion die Erlaubniß, der Frummet bis zu ihrem Ende nach jüdischer Vorschrift die Kost bereiten und durch den jüdischen Ueberbringer unmittelbar in ihre? Hände reichen! lassen zu dürfen." - - „Dem Geiste der Zeit entsprechend war der am 28. Oktober gefaßte Rathsbeschluß der Delinquentin einen oder zwei lutherische Geistliche-zur.Vorbereitung auf den Tod zuzuschicken, sowie durch diese ste/beim. Gange zum Blutgerüst begleiten zu lassen. In Folge davon verfügte, sich noch am nämlichen.Tage der! Pfarrer Samm in .das Gefängniß. Frummet hörte ihn? jedoch nicht an,? drehte vielmehr den Stuhl, auf welchen sie saß, um,, so daß sie dem Pfarrer den Rücken zuwendete, und sagte,, sie wolle nichts von ihm wissen, er möge sich nur wieder wegbegeben. Ebenso machte sie es, als am Tage vor der Hinrichtung der Pfarrer Lauer zu ihr kam. Auch auf ihrem letzten- Gange, auf welchem die genannten zwei Geistlichen neben ihr hergingen, wies sie wie? diese nachher berichteten,, gleich anfangs den geistlichen-Zuspruch, derselben in sehr „ungebührlichen? Ausdrücken" zurück, .weshalb Beide auch nachher kein Wort mehr zu ihr. sprachen. Dagegen hatte Frummet bei der ersten Abweisung des christlichen Pfarrersgebeten, daß man jüdischen Betweibern gestatte, zu ihr ins Ge-? fängniß zu kommen, und. diese Bitte war ihr gewährt worden." Während man so die arme Delinquentin zwang,, den letzten; Gang ohne jeden Glaubensgenossen, wohl aber - zwischen - zwei fremden,-ihrwiderwärtigen Geistlichen zu gehen, die Thore des Judenviertels von. 5 Uhr früh schloß, so daßsie keinen Juden zu Gesichte bekam, gestand man .ihr endlich auf vieles Bitten zu, daß die „Betweiber und der jüdische Gelehrtes au das Fenster der Zelle treten, um von innen, so .weit sie ihr: Nachsehen könnten, ihr Gebete.nachzusprechen,.!was ihr sehr zur Beruhigung diente. Der Rathsherr, der dies gestattete, entschuldigte sich?sehrl gegenden Rath hierüber, und versichert, er habe-keinen Juden auf die Straße gelassen! Das war. 1782!