Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 38 (1874)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1874)
- Date
- 1874-03-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine des Iudentkums Ein un-arteiisches Organ für alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich - einmal in 2 vis 2*/.> Bogen. Preis Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit 2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen. - Postämter und Zeitungs-Expeditionen , nehmen Bestellungenain Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. L. Philippson in Bonn; hinftchüich deS Bezugs und der Inserate an Äanmqärlner'L Sachhandlung in Leipzig. Inserate, welche bis vonnerstag eingeben, finden in der darauffolgenden Nummer Berücksichtigung." ' 38. Jahrgang. Leipzig, den 1'0. März 1874. JW 11. Inhalt. Leitende Artikel: Der höhere Mische Religionsunterricht. — Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Hebräische Büchdruckereien und Bibliotheken in Prag. (Schluß.) Zeitungsnachrichten: : Deutsch land: Berlin, Bonn, Mannheim- Aus dem Posenschen, Ostfriesland, Offenberg in Baden, Bornheim bei Bonn. — Oesterreächjisch-ungarische Monarchie:, Bonn, Wien, Pest. , — Großbritannien: London.—Feuilleton: Jntriguen vor siebzig Jahren. X- Bonn, den 4. März. Der höhere jüdische Neligiovsuntirrricht. Wenn das System,. - welches gegenwärtig, im preußischen Cultus- und Unterrichtsministerium seit dem Abgänge des Herrn von Mühler Matz gegriffen, daselbst: herrschend bleibt , so kann es nicht bezweifelt werden, daß in dem zu erwartenden Unterrichtsgesetze das Princip der Gleichberechtigung hinsichtlich der Confessionen zur Geltung und Ausführung gelangen werde. So weit daher die- Einrichtung des Religionsunterrichtes von Seiten des Gesetzes wird vorgeschrieben, und hierbei die Minoritäten Berücksichtigung finden werden, wird auch der jüd. Religionsunterricht überhaupt und bei den höheren Lehranstalten insbesondere, also an Gymnasien, Real- und Bürgerschulen, eine den christlichen Confessionen gleiche Befriedigung erlangen. , In den cisleithanischen Ländern Oesterreichs ist ein solches besetz ' schon vorhanden .und . wird z jetzt, die Mnstelluyg - .jüd., rReligüvSlehrer./.WenS dieser Schulen betrieben oder doch in's Äuge gefaßt. Aber auch: jetzt schon wird in Preußen da, wo die- Vorstände der jüdischen Gemeinden darum einkommen und bei etwaiger Ablehnung den Instanzenzug betreten , von Seiten der Schulen auf die Befriedigung dieses Bedürfnisses/Bedacht genommen. Wenn dies, den uns zugekommenen Berichten nach, seitens der Vorstände noch viel weniger geschehen ist, als es sollte, so dürfen wir ihnen nicht immer deshalb eine Unterlassungssündevorwerfen. In. der Natur der Sache liegt es, daß - wohl, nur an äußerst wenigen Plätzen die betr. höheren Lehranstalten einen eigenen jüdischen Religionslehrer anzustellen . Veranlassung hätten, sondern sie werden in der Regel zu dem am Orte befindlichen Religionslehrer der jüdischen Gemeinde recurriren. . Es. lag. uns -sogarschon ein Beispiel-vor, wo zwischen dem Rabbiner und. dem Religionslehrer der Gemeinde sich deshalb die Streitfrage: erhob, wer, von beiden diesen Religionsunterricht am- Gymnasium und ver Realschule am Orte erlheilen solle, da jeder der beiden den Anspruch darauf erhob. In solcher günstigen Lage befinden sich aber nur wenige Gemeinden. Wenn wir die Städte in den Provinzen durchgehenwo sich Gymnasien nnd Realschulen befinden, so treffen wir viele, an denen sich nur kleine jüdische Gemeinden befinden, welche höhergebildete Religionslehrer zu halten finanziell nicht im Stande sind, und welche deshalb, wenn ihnen das Gymnasium oder die Realschule einen Religionslehrer abfordertein Verlegenheit wären, und dies ist . auch bei manchen' Vorständen. der. Grund, warum sie jene Forderung einzubringen noch Anstand nehmen. Wir selbst erhielten bereits in; einigen Fallen, wo der Religionslehrer der Gemeinde zum.Unterrichte im,^ Gymnasium oder, der Realschule. aufgefordert: wurde, das Gesuch > desselben, ihm eine Anleitung: $u geben- Ato ie er. diesen Unterricht: -ertheilen ' solle. Denn es ist. offenbar, daß der Religionsunterricht >-in solchen höheren Lehranstalten an Inhalt: und Form ein um vieles: anspruchsvollerer .ist, als in der Volksschule und. über die Elemente hinausgehen muß. .In Oesterreich wird-dieses Dilemma seltener zum-Vorschein, kommen, weil daselbst die Zahl der , höheren Lehranstalten eine viel geringere/ist,: .und: sie: sich meist., in größeren