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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-20 · Heft 4 (20.1.1874) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 4 (20.1.1874)
Date
1874-01-20
Page
Seite 63 (sequence 15)
Language
German
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63 machten beide Parteien die Anzeige, und der Staatsanwalt versetzte auf Grund der Ergebnisse der Voruntersuchung die Meistbetheiligten des scandalösen, seinerzeit Aufsehen erregenden Excesses, Brauner, Kindl, Max Mendel, A. Rosenthal und I. Spitzer, in' Anklagestand. In den letzten Tagen des vorigen Monates wurde nun vor einem Drei-Richter-Collegium des hiesigen Criminalgerichtes die Schlußverhandlung unter Betheiligung eines zahlreichen, zumeist aus Israeliten bestehenden Publicums während zwei Tagen durchgeführt. Das Beweisverfahren stellt den geschilderten Thatbestand außer Zweifel und bot sonst kein erheblicheres Moment. Jedoch bemerkenswerth und auf die frühere Comitatsjustiz kein eben glänzendes Licht werfend, ist der Umstand, daß die Geklagten Kindl und Rosenthal in der durch den damaligen Stuhlrichler vorgenommenen Voruntersuchung, anstatt persönlich auf die Fragen des Untersuchungsrichters zu antworten, demselben ein fertiges, bogenstarkes Plaidoyer übergaben, und dieser, hiermit zufrieden, es als Aussage in das Protocoll aufnahm und so die Inquisition durchführte. Nach, Beeidigung der zahlreich vernommenen Zeugen stellt Staatsanwalt v. Csenkey den Strafantrag in folgender Weise: Brauner sei mit vier Wochen Arrest, ebenso Kindl, Rosenthal und Mendel, Spitzer aber sei mit einer Geldbuße, eventuell Arrest von acht Tagen zu bestrafen. In den hierauf folgenden Ptaidohers der Vertheidiger Büttner und Dr. Kaufmann wurden die Kriterien der Religionsstörung bestritten und die Freisprechung der Angeklagten verlangt. Besonders wußte 1),-. Kaufmann, — für Brauner und Mendel, — durch seine interessanten Auseinandersetzungen des Wesens eines jüdischen Gottesdienstes die Aufmerksamkeit des Publicums in Anspruch zu nehmen. Nach dem vom Gerichtshof publicirten Urtheil wurden sämmtliche Angeklagte nur zu Geldstrafen von 40—150 fl. zu Gunsten der Cultusgemeinde Privitz verurtheilt. So endete der Parteizwist mit einem Vermögensvortheil für die ganze Gemeinde, und erfreut hierüber verließen die Parteien den Gerichtssaal. Unze Anzeige. Von der jüdischen Gemeinde zu Birmingham wird eine geeignete Persönlichkeit gesucht, die als 1. Cantor u. Baal Kore fungiren kann. Dieselbe darf kein qkiD und muß unter 40 Jahre alt sein. Gehalt 250 Pfd. Sterl. per annum und freie Wohnung. Bewerbungen sind zu richten an ' Mr. A. Danziger, President. Bedford Place, Bristol Bd. Birmingham. Die hiesige Cantor- und Schächterstelle, welche bei freier Wohnung einen Gehalt von 240 Thlrn. jährlich nebst den üblichen Nebeneinnahmen einbringt, soll vom 1. Mai e. neu besetzt werden. Ebenso ist auch die jüdische Elementarlehrerstelle mit einem Gehalt von 200 Thlrn., Wohnungsentschädigung 30 Thlr., zu Holz 30 Thlr. vacant. Candidaten, welche beide Stellen zu bekleiden befähigt sind, würden den Vorzug erhalten. Janowicö, Kr. Wongrowics, im Januar 1874. _Der Corporations-Vorstand. Die israel. Cultusgemeinde Reckendorf bei Bamberg sieht sich durch das Ableben ihres bisherigen Schächters u. Vorbeters veranlaßt, die Stelle, mit der ein fixer Gehalt von 250 fl. nebst ebensoviel Nebengefällen verbunden ist, anderweitig zu besetzen. Bewerber wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen dem Unterfertigten zugehen lassen. Der Cultuövorstand __H. B. Bachmann. Lehrlingsstelle vacant in einem frequenten Manufacturwaarengeschäft Westphalenö. Günstige Bedingungen, Kost und Logis im Hause. Franco-Offerten unter K. 4. besorgt die Exped, d. Bl. i g e n. Ein tüchtiger Religionslehrer, Chasan unb Schochet tmrb zum sofortigen Antritt oder auf später für hiesige Gemeinde gesucht. Geeignete Bewerber erfahren das Nähere von dem Unterzeichneten Vorsteher. E Rothschild in Stadtoldendorf (Herzogth. Braunschweig.) An hiesiger jüdischer öffentlichen Elementarschule, mit welcher das Cantorat verbunden werden soll, ist die Stelle eines geprüften Lehrers und Cantorö per 1. Februar oder spätestens per 1. April 1874 neu zu besetzen. Pensionsberechtigter Lehrergehalt 250 Thlr. pro anno, für Privatunterricht und Cantorat werden ebenfalls 250 Thlr. zugesichert. Meldungen und Zeugnisse sind an den Unterzeichneten zu richten. Guttentag, im December 1873. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In der Synagogen-Gemeinde Schlawe in Pommern ist die erste Cantor-, Religionslehrer- und Predigerstelle vacant, und soll dieselbe bis zum 1. April 1874, auch schon früher, besetzt werden. Gehalt 500 Thlr. nebst freier Wohnung und Nebeneinkünften. Qualificirte Bewerber, die auch im Behinderungsfalle den Schochet vertreten können, wollen sich bis zum 1. Februar 1874 unter Einsendung ihrer Zeugnisse melden. Reisegelder werden nicht vergütet. Der Borstand der Synagogengemeinde. Von Ostern ab wird eine perfecte Köchin gesucht. Herr Lehrer Heidungsfeld zu Eisenach hat die Güte nähere Auskunft zu ertheilen.

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