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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1874-01-06 · Heft 2 (6.1.1874) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
38 (1874)
Issue
Heft 2 (6.1.1874)
Date
1874-01-06
Page
Seite 27 (sequence 11)
Language
German
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27 sie vermochten, auf das Volk, das ihnen ihreAmulete, Wundergaben und magische Euren mit schwerem Gelde bezahlen mußte. Die jetzigen Chassidim jenseits der Weichsel sind die Erben dieses Wahnwitzes und haben die Erbschaft mit Wucher vergrößert. Glücklicherweise hat die zunehmende Bildung aus der jüdischen Volksmasse des westlichen Europas den überlieferten Aberglauben zu einem großen Theile hinweggefegt, und die aufwachsenden Geschlechter wissen kaum Etwas davon. Aber es ist Dies erst einige Jahrzehnte her. In unserer Kindheit bildeten die Synagogen, die Scheimesböden und die Friedhöfe noch die Schauplätze vieler Geistererscheinungen und was damit zusammenhängt. Fragst Du in einer alten Gemeinde einen greisen Gemeindediener noch heute: ob er in seinem Leben Etwas davon gesehen habe? so zieht er die Augenbrauen in die Höhe, senkt die Augenlider, schüttelt den Kopf und spricht: „Ob ich gesehen habe? Mehr als ich sagen darf!" Vielleicht flüstert er Dir auch in's Ohr, daß er nicht allzu selten die Meißim (Todten) bei ihrer Gebetversammlung in der Synagoge überrascht habe, und zwar immer, wenn ein angesehener Mann sterben sollte, den er dann unter ihnen gesehen. Jedermann weiß, daß man, um derselben Versammlung ein Zeichen zu geben, sich zu entfernen, stark an die Synagogenthüre klopft, ehe man sie aufschließt. Doch schweigen auch wir jetzt hiervon. Hiermit sind wir dem Aberglauben Feitels ganz nahegerückt, den ich -allerdings in meiner Erzählung genauer hätte bezeichnen sollen. Ich kenne eine sehr aufgeklärte Familie, in welcher man doch den Glauben hegt, daß derjenige Zweig derselben, welcher im Besitz einiger Geldstücke ist, die ein sterbender Vorfahr seinem Sohne übergeben, an Glücksgütern und günstigen Erfolgen gesegnet bleibe. Auf demselben Grunde beruht der Wahn, daß man durch den Erwerb eines Stückes aus dem Besitze eines getödteten Feindes das Glück in seine Hand bekomme, das diesem im Leben eingewohnt — ganz wie die australischen Wilden sich mit dem Fette des getödteten Feindes salben, und meinen, hierdurch die leibliche Starke des Gefallenen der ihrigen zügesellt zu haben. Es giebt nichts Abstruses, das sich nicht in der Seele der Menschen wiederholt, sobald sie nach einer Seite hin neigen. — Ich habe mich etwas hierbei aufgehalten, um auch meinerseits Eltern und Lehrer darauf aufmerksam zu machen, dem Aberglauben in der Erziehung ihrer Jugend auf's Kräftigste und Ausdauerndste entgegenzutreten. Weniger nützt die spätere Aufklärung des Verstandes, mehr die Wacht über die Kindheit. Denn die Eindrücke dieser Kindheit bleiben fast unverlöschlich. Darum bin ich auch ein abgesagter Gegner aller Mährchen und ähnlicher Geschichten, welche die kindliche Phantasie mit Gestalten aller Art aus dem überirdischen Reiche bevölkern. Die Geschichte des Aberglaubens ist noch reicher und wundersamer, als die Geschichte des Glaubens bei den Menschen aller Zonen und Zeilen. Vermischtes. Die Sonntags - Beilage der „Vossischen Zeitung" enthält jetzt eine Reihe geschichtlicher Forschungen über „Berühmte Berliner und ihre Wohnstätten" von Ferdinand Meyer. Die letzten Artikel enthalten sorgfältige Untersuchungen über den berüchtigten Münzdirector Friedrich des Großen, Ephraim, über welchen freilich das Urtheil von moralischer Seite nicht zweifelhaft sein kann. Indem wir Das übergehen, was dessen Geschäftsbetrieb betrifft, sowie berliner Localdetails, heben wir Folgendes von mehr allgemeinem Interesse heraus. Der großartige Geschäftsbetrieb veranlaßte Ephraim, im September 1762 um die Erlaubniß zur Ableistung von Eiden in seinem Hause nachzusuchen. Denn er könne, wie von ihm angeführt wird, dieserhalb nicht ganze Vormittage vom Hause abwesend sein, wo er wegen seiner großen Entreprisen täglich 1000 bis 1500 Menschen abfertigen müsse. Der Vater Ephraims (gest. 1748) besaß das Haus Nr. 30 in der Spandauer Straße (gegenüber dem Rathhause), welches demnächst auf den Sohn überging. Das Vorderhaus tritt uns freilich in veränderter Gestalt entgegen, doch enthält das Seitengebäude rechter Hand noch die Familiensynagoge, in welcher zufolge einer Bestimmung zweimal wöchentlich der Gottesdienst für alle Zeiten abgehalten werden soll. Diese Bestimmung war in früherer Zeit keine außergewöhnliche; sie findet sich als Zeichen der Religiosität mehrfach vor bei den dreißig Häusern, welche die Juden bis 1763 überhaupt besitzen durften, und deren Zunahme bis auf vierzig ihnen demnächst gestattet wurde. An jenes Haus knüpft sich noch folgende Episode. Auf b e s o n d e r e n B e f e h l der Durchlauchtigen braunschweig-wolffenbüttel'schen Herrschaft, wie auch der königlichen Familie wurde zur Ergötzung bei der berliner Judenschaft am 7. Januar 1740 in dem Wohnhause des Juweliers und Banquiers Ephraim aus dessen und seiner Söhne Kosten eine Eheverbindung zwischen zwei von ihnen erzogenen Waisen, Namens David Zacharias und - und Jrie Wolfs, vollzogen. Die Judenschaft mußte zur Kurzweil des Hofes derartig aufgedrungene Ehrenbezeugungen über sich ergehen lassen, wußte aber durch den Schacher bei solchen Gelegenheiten sich dafür zu entschädigen. Die Faeaden des Hauses waren mit prachtvollen Tapeten behängend In einem Zimmer rechter Hand erblickte man ausgelegte Galanteriewaaren, zur Linken ein Gemach mit reichen französischen Stoffen, während Ephraim selbst in einem besonderen Zimmer seine Juwelen ausgesetzt hatte, und verschiedene jüdische Kaufleute kostbare brabanter Spitzen nebst anderen Weißwaaren seilboten. Außerdem waren noch zwei Gemächer, das eine mit reich gestickten Gewändern, das andere mit feinen italienischen und holländischen Gemälden ausstaffirt. Den Fußboden des Hofes bedeckten brabanter Tapeten; Tannenzweige nebst 2*

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