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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-02-04 · Heft 6 (4.2.1873) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 6 (4.2.1873)
Date
1873-02-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Gilt miMrtciischcs Organ für alles jüdische Interesse. Tiefe Zeitung crfrf’cint wöchentlich einmal in 2 dis 2'/. Bo^cn. Preis 2'icitclial>ri;t I Thlr. * 3nicvate werten mit 2 yißv. jiir die Pelil^eile oder deren .'lumm derer!,»et. Alle BiichlrnuL tunken, Postämter und ZeittinczS - Exveditioiien nehmen Bestellungen an. Herausgcgeben von Rabbiner Dr. Qldwig Philippsoll in Bonn. Verlag von Blmmgärtncr's Bnchhandlnilg in Leipzig. a» rchKtioitellcu Angelegenheiten wende m.in sich .ut 1 *r. C. Dliilippfon in Bon»; l'instchtlich leo 'Be;ngS und der .in'eratea» «"numniirlnrr's i'urtihnnMuna >nveiostg. Jnfrrntr, toelcde dis /rfilan eingede». siitten in rer rar.rnsst'Igeiide» 2»N!n»>er 2<ernctsichtigung. 37. Jahrgang. Leipzig, den 1. Februar IS73. «A? k. Inhalt. Leitende Artikel: Die neuen prcusüick'cu Ncligiönsgesetze und das Fudcullmm. — Jeitungsnacbrichten: De utichländ: Berlin, Leipzig, Bonn. - Ocstvcichil'ch ungarische Monarchie: Wien, Pest, Lemberg, Ans Gatiücn. — Rumänien: Bularcst. --- Rnstlaud: Warschau, Plock. -- Feuilleton: kleine Berliner Briefe. VH. Durch Gosen zum Sinai. ^CeilciiDc^ ÄtUfief. B o u u, 20. Januar. Die neuen preußischen Ueliaionsgesetze und das Indenthnm. Wir haben bis jetzt unsere Ansicht über die vier (Gesetzentwürfe, welche rem Abgeordnctenhausc eie prenstische Slaatsregierung vorgelegt hat, nicht ausgesprochen, sondern wir begnügten uns, unseren berliner Eorresponeenten sich über den Gesetzentwurf, „betreffend den Austritt aus der Kirck", auosprechen zu lassen, weil dieser der einzige sei, der das Futenthnm berühre, da hier unter Kirche zugleich alle anderen Religionsgenessenschasten mit einbegriffen sind. Was derselbe hierüber in 'Ar. l und .'» gesagt hat, ist völlig auch unsere Meinung; wir haben Nichts hinzuznfiigcn. Allein das trifft nicht ganz zu, dast wir nicht auch an dem vierten, „betreffend die Gränzen des Utechts zum Gebrauche kirchlicher Straf- und Zuchtmittel", intcressirt seien. Denn auch in diesem Entwürfe ist der Kirche, wenn auch nicht in der Überschrift, doch im Tenor, jede andere Religionsgesellschaf: hinzugesellt, und der $ I fängt an: „Kein Religionsdiener :c." Wohl wissend, dast unsere tesfallsige Acnsternng aus den Gang dieser hochwichtigeli Angelegenheit keinen Einslust üben könne, denn Negierung wie Abgeordnetenhaus haben sich einmal in diesen bestimmten Weg versenkt, wollten wir abwarten, bis sich erst ein gewisses Resultat herausgestelll habe. Dies ist geschehen. Die Generaldebatte über diese Gesetze ist vorüber, die Commission hat sogar Berändcrungen der bezüglichen Berfassungsparagraphen festgestellt, und die Gesetze im Allgemeinen angenommen. So hat es den Anschein, dast wir wenigstens Seitens der Regierung und des Abgeordnetenhauses bereits im (Ganzen ein ftiif accoinpli vor uns haben, zu welchem wir unsere Stellung zu bezeichnen haben. Bon allen Seiten ist und wird es auf's Bestimmteste, ansgesagt, dast zwischen dem Staate und der Kirche ein erbitterter Kampf ansgebrochen sei. Hier müssen wir uns verwahren, mit dem Worte „Kirche" auch das Fndenthum bezeichnet zu sehen. Zwischen diesem und dem Staate ist auch nicht die leiseste Spur eines Kampfes vorhanden, und so giebt das Futenthnm einen glänzenden Beweis, dast eine in ihrer Erscheinung, in ihren Formen, in ihrer Gebetssprache u. s. w. sehr speeisische Religion energisch bestehen kann, ohne mit dem Staate in Eonfliet zu geralhen, weil sie eben —- keine Hierarchie und keine hierarchischen Zwecke besitzt. Dennoch interessirt dieser Uälnpf auch uns ausnehmend, weil an denselben das Geschick der Gesellschaft und der geistigen Entwickelung geknüpsl ist. Wir wollen nun hier die viel ventilirte Frage, wer der Urheber dieses Krieges sei, nicht behandeln. Wir meinen nur, dast der Staat insofern schuldig ist, als er den Widerstand viel zn spät angefangen hat. An Warnungen nur an Strcitol'iecteii hat es seit langer Zeit nicht gefehlt. Fe mehr Actenstücke schon ans den zwanziger Fahren an's Licht kommen, z. B. über das Berhaltcn der Bischöfe zu den theologischen Facultäten der Universitäten Bonn und Breslau, desto eher kann man behaupten, dast der Staat seine Gegner grost gezogen. Als der Syllabus und eie

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