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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1873-01-15 · Heft 3 (15.1.1873) · p. Seite 42

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
37 (1873)
Issue
Heft 3 (15.1.1873)
Date
1873-01-15
Page
Seite 42 (sequence 10)
Language
German
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sondern blos von Rumänen oder Christen, Sagt das Bolk Christ, so versteh! es darunter Rumäne, und umgekehrt. Cs ist nicht gut, das; man unserem Heere die Sehne eines Elementes versehe, das keinem Belke angehört. Cr prölest ire gegen die Werte nichtchristlicke Rumänen, und verlange die Abstimmung über das von ihm und Herrn Basses kn eingebrackle Amendement, das in der Dection, zu der sie gehören, mit Majorität angenommen, aber vom Eomitü der Delegirten zurückgewiesen worden sei. Herr G. Chi hu erläutert die Conelusionen des Herrn R. Jonestu. Dieser habe den Berichterstatter für die in seinem Berichte ausgesprochenen Ideen, die Juden in der Armee avanciren zu lassen, tadeln wellen, damit diesem fremden Elemente keine Hoffnung durch das Gesetz gegeben werde; er, als praktischer Mann, habe sofort den Ernst der Sache eingeseheu, und die Frage nicht vorübergehen lassen wollen, ohne das? die Kammer dagegen protestire. Herr Bassesku unterstützt das von ihm und Kodresku unterschriebene Amendement und schließt, das? man den Inden (•Ikl.-iui) durchaus nicht die Möglichkeit des Avancements lassen dürfe. Sie sollen nur Soldaten sein, oder gar nicht, und trotz aller Forderungen der Kosmopoliten, welche in der Kammer sind (Herr Majoreskn verlangt das Wort), werde er das Amendement aufrecht erhalten. Der Kriegsminister erklärt, dast in dieser Frage er nicht derjenige sein werde, welcher das Avancement der Juden gestatten werde. Alle Rumänen müssen ihre Pflicht thun ihr Baterland zu veriheidigen. In der Armee, auf dem Kampsplatze ist der Soldat der größte General. Man möge deshalb der Discnssion ein Ende machen, und die Amendements, welche jede Zweideutigkeit beseitigen sollen, bei Gelegenheit der Debatte über das Reerutirungsgesetz Vorbringen. Der Präsident verliest ein von mehreren Depntirten nnrerzcichnelcS Amendement, wonach beantragt wird, dast A'jemand den Grad eines Corporals oder mehr soll erreichen können, der nicht, wie es die Constitution vorschreibt, rumänischer Bürger oder naturalisirt ist. Der .Kriegsminister verliest den Art. 2 ans dem organischen Gesetze vom 27. März, welcher ebenfalls besagt, dast nur Eingeborene oder Raturalisirte in der 'Armee avaneiren kennen. Das beantragte Amendement ist daher überflüssig. Herr G. Braiiano beschuldigt den Berichterstatter, den Ansdruck nicktchrist licke Rumänen angewendet zu haben. Das ist ein Ausdruck, der aus der Fremde hereingebracht und jüngst in der brüsseler Eenscren; geschaffen wurde. Unsere Constitution erkennt keine einheimischen Juten an. Sie sind alle Fremde, und dürfen zu unserer Armee nicht gehörend 'Warum erlaubt cs der Kriegsminister, dast Inden zur Armee kommen? Cs wurde gesagt, dast man unter den Inden recrutire: diese Recrutirung ist ungesetzlich. Tie Fremden dürfen nickt einmal Soldaten sein. Wir bürden ihnen! keine Lasten auf, um ihnen keine Rechte zu geben. Wenn es solche fremde Elemente in der Armee giebt, so müssen sie entfernt werden. Die Juden sind keine Einheimischen, sondern Bagabnnden. Selbst die rumänischen Soldaten sind unzufrieden darüber, das; cs Juden in der Armee giebt, sie sind blos ein Element der Zwietracht, und Satowa hat ihren Werth dargethan. Ick fordere den Kriegsminister aus, keine Inden mehr auszuheben. Der K r i e g s m i u i st e r sagt, das? er 'durchaus nicht die Judensrage auf's Tapet bringen wollte. Diese Frage ist nicht auf der Tagesordnung. Er bedauere, das; der Berichterstatter jene Worte gebraucht habe. Der Bericht aber berührt in keiner Weise die Judenfrage, welche Sie, wann es Ihnen beliebt, ans die Tagesordnung setzen können. Bei der Botirung des Recrutirungsgesetzes werten Sie die Quellen prüfen, woher wir unsere Soldaten nehmen, und dort kennen Sie den Sinn des Ausdrucks „einheimisch" präcisiren. Das Avancement in der Armee hat Richls mit der Frage zu schassen. Es wird der Schluß der Discussion verlangt ltnd angenommen. Rußland. "Petersburg, im Decembcr. Ben hier wird der „P. Z." berichtet: Auch die Friedensrichterinstitution scheint eine mächtige Waffe zur Berbreilung des bürgerlichen Geistes und der Civilifatien unter den Juten werten zu wollen. In früherer, längst vergangener Zeit wandten sich die Juden nur in wenigen bestimmten Fällen an die allgemeinen Gerichte; in allen übrigen unterwarfen sie sich ihrem geistlichen Gerichte, welches auf Grundlage der Borschriflen des Talmud, und zum Theil res Gewohnheitsrechtes, verfuhr. Bor zwanzig oder dreißig Jahren erfreute sich dieses geistliche Gericht eines ungewöhnlichen Rufes, und die Richter waren mit Processen überhäuft. 2cach Maßgabe des Schwindens des Fanatismus verlor jedoch dieses Gericht mehr und mehr seine Bedeutung, und seit l MM fühlten die Inten, besonders in Rordwestrnstland, das Bedürfniß nach einem, ans allgemeinen Principien beruhenden Gerichte; namentlich erweckte das Friedensgerichl mit seinem einfachen Mechanismus ihre gespaitnleste Aufmerksamkeit. Seit rer Einführung dieser Gerichte in den nordwestlichen (Gouvernements habet» die einslußreichsten Juden, die wegen ihrer Frömmigkeit und ihrer Talmndkenntnisse besonders von ihren Glaubensgenossen geachtet wurden, zuerst das Beispiel gegeben, wie man sich dem neuen Gerichte gegenüber zu verhalten habe, und hierauf hat sich denn auch die große Anzahl der Juden nicht nur in Civilsachen, sondern auch in Familienangelegenheiten an die Friedensrichter zu wenden begonnen.

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