Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1872)
- Date
- 1872-12-03
- Page
- Seite 982 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226902--31232-3254145- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Hierauf' resolvirte der Kaiser: Ohne weitere Modalität soll der Jud als Mensch, als Mitbürger des Staates zu allem Demjenigen verwendet werden, waS jedem Andern obliegt, seine Religion wird dadurch nicht gekränktweil ihm freigelaffen werden muß, Das zu essen, was er will, und er zu nichts Anderem am Sabbath verhalten werden muß, als was die Noth fordert und was auch ein Christ am Sonntag zu thun schuldig ist. In dieser Gemäßheit hat sich die Canzlei zu benehmen, und ist dieses auch in allen Ländern zu beobachten. Joseph. Am 27. April 1793 erließ jedoch das Directorium (die Hofcanzlei) folgendes Decret: „Nachdem die Erfahrung wiederholt die fast allgemeine Untauglichkeit der jüdischen Nation zum Soldatenstande bestätigt, durch den abgeschlossenen Frieden und durch das verminderte Staatsbedürsniß, habe man sich entschlossen die Reluition auf 30 fl. festzusetzen. Da aber neuerdings der Krieg ausgebrochen, so sollen die Juden zu Erleichterung der andern Staatsbürger 140 fl. zahlen, dadurch erhält man den Betrag, der zur Stellung zweier auswärtiger Recruten erforderlich ist." Es ist nicht nöthig hinzuzufügen, daß man bald hernach in dieser Beziehung zu den josephinischen Grundsätzen zurückkehrte, und die Juden wurden zur persönlichen Militärpflicht verhalten. Wien 27. Oct. 1872. G. Wolf. > Vermischtes. , Algierische Blätter theilen die Reden mit, welche türzlichMi der Ankunft des neuen Bischofs von Constantine, MfgMRobert, an seinem Amtssitze zwischen ihm und den 'Spitzen der Behörden ausgetauscht wurden, und die für die Lage der Colonie höchst charakteristisch sind. An den Thoren der Stadt wurde der Bischof von dem Präsecten des Departements, Herrn Wahl, einem Israeliten, empfangen. Dieser hob hervor, daß in Conftantine seit lange zwei protestantische Pastoren, drei Rabbiner und mehrere Muftis thätig seien, und obgleich der Einzug derselben nicht von den imposanten Kundgebungen begleitet gewesen sei, welche das Gesetz für den Einzug des Bischofs vvrschreibt, so hätten sie durch ihre Bescheidenheit, Toleranz und Pflichttreue sich doch die allgemeine Achtung erworben. Der Präfect wünschte, daß der Bischof und sein Klerus gleiche Tugenden Üben möchten. Msgr. Robert machte dagegen in seiner Antwort Herrn Wahl einigermaßen den abweichenden höhern Standpunct des katholischen Klerus klar. Noch schlimmer aber als der Präfect machte es der M aire von Conftantine- * welcher in der. bischöflichen Residenz. Herrn Rbbert mit einer sehr derben Ansprache empfing, die hier mitzutheilen wir nicht weiter Veranlassung haben. Die pariser Blätter theilen jetzt mit / daß alle diese Reden eine satirische Erfindung des „Jndspendant^ von Conftantine seien, und bemerken, das Blatt habe nicht gemeldet, wie die Redner gesprochen haben, sondern wie sie hätten sprechen sollen. Doch ist das Ganze zu charakteristisch, als daß wir eS nicht hätten hier notiren sollen. Wer außer der Kirche steht, soll auch nicht in die Kirche hinein. Man schreibt der „N. Fr. Pr." aus Koritschan unterm 6. Oct.: Ich sende Ihnen den wortgetreuen Text eines vom hiesigen Herrn Pfarrer der jüdischen Cultusgemeinde zugestellten Erlasses; derselbe lautet: „Zur Vermeidung von Mißdeutungen wird auf Grund oberhirtlicher Weisung einer löblichen Cultusgemeinde zur weiteren Verlautbarung hiermit eröffnet, daß der Zutritt für Nichtkatholiken während der gottesdienstlichen heiligen Acte in der Kirche durchweg unstatthaft sei. Koritschan, den 23. September 1872. Martin Zeemann, Pfarrer." — Ich glaube, daß.dieser Erlaß keines Commentars bedürfe, er spricht für sich selbst. Der Herr Pfarrer ist für dieses, mittelalterliche Schriftstück nicht verantwortlich, denn er erfüllt seine Pflicht auf „Grund oberhirtlicher Weisung", respective auf Anordnung des olmützer Kirchenfürsten Fürstenberg. Die hiesigen Juden fühlen sich nicht beleidigt, denn auch die Nichtkatholiken, dürfen die koritschaner Kirche während der gottesdienstlichen heiligen Acte nicht betreten. Damit aber der Leser wisse, bei welchen heiligen Acten sich Juden in die Kirche wagten, so füge ich bei, daß dies bei Trauungen und Festlichkeiten, namentlich am Geburts- und Namenstage des Kaisers geschah. Am jüngsten Namenstage Sr. Majestät war auch kein Nicht» katholik in der Kirche zu sehen, trotzdem mehrere dieser Nichtkatholiken im Gemeindeausschuffe Sitz und Stimme haben und der Ausschuß in corpore be* Festlichkeit beiwohnen sollte. Buchenau in Baden, 26. October. Ein hohes Alter erreichte ein hierselbsi ansässiger jüdischer Handelsmann, Namens Wolf Goldberg , der dieser Tage im 116. Lebensjahre gestorben ist. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redaeteur vr, H. Lotze.