Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1872)
- Date
- 1872-12-03
- Page
- Seite 981 (sequence 19)
- Language
- German
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Zum SlamÄauer Proceß. Bekanntlich sind unsere Glaubensbrüder in Galizien keine Freunde der Muskete, und suchen daher der persönlichen Militärpflicht so viel als möglich aus dem Wege zu gehen. Ein Individuum, Namens NochumKarmelin, in Stanislau, dessen Vorleben durchaus nicht tadelfrei ist, spielte den Patrioten, ward Moffur, Deuunciant, und bot sich an, diesen Uebelstand, selbstverständlich für gutes Honorar, zu beseitigen. Eigenthümlich genug gingen. Civil- und Militärbehörden auf das Anerbieten eines Nochum Karmelin ein, und dieser Mann ward ein Agent provocateur. Der Proceß spielt sich eben jetzt ab, und erregt hier großes Aufsehen. Bei dieser Gelegenheit sah ich mich veranlaßt in der „Neuen Freien Presse" einen Vortrag des ehemaligen Hofkriegsrathes (jetzt heißt diese Stelle Reichskriegsmiuisterium) an Kaiser Joseph H. zu veröffentlichen, in welchem diese Behörde darauf an- IrLgt, die Juden nicht zum Militärdienst zuzulassen. Der Kaiser ging jedoch auf diesen Antrag nicht ein. Für die Leser Ihres Blattes dürfte auch folgender Vortrag der böhmisch-österreichischen Hofcanzlei, den ich im Auszüge mittheile, und die kaiserliche Resolution nicht ohne Interesse sein, weshalb ich sie hier folgen lassen Galizischer Zudenschaft Bittschrift vom 10. Julh 1788 in Angelegenheit, daß Juden Militärdienste leisten sollen, welches gegen die Grundsätze der Religionsduldung sei. 1. Die -Juden dürfen nicht Fleisch essen, wenn das Thier nicht rite geschlachtet ist. Es müssen daher Schächter ausgenommen werden. 2. Die jüdischen Soldaten könnten kaum zu Ostern oder an sonstigen Fest-und Fasttagen ihrer Pflicht Nachkommen. 3^ Es ist den Juden die Feier des Sabbaths streng geboten, und dürfen sie an demselben auch nicht fahren. 4. In den Militärspitälern müßten für die Juden besonderes Geschirr und eigene Köche bestellt werden. Sie fürchte, daß die Juden nicht avanciren werden, und werde der Erwerb sehr geschmälert, wenn so viele rührige Hände demselben entzogen sind. Die Inden bieten sich an, für jeden Juden, der zum Militär kommen soll, der sich aber dadurch in seinem Gewissen verletzt fühlt, eine Geldreluition zu geben. Sie wünschen ferner, daß man die jüdischen Soldaten beisammen lasse, damit sie ihren Pflichten genügen können, Das Gubernium berichtet, daß in den meisten Kreisen Galiziens die Recruten ohne Schwierigkeit ausgehoven wurden. Im le mb erg er Kreise wurden außer den bestimmten vier Recruten sieben freiwillige gestellt. Jm stanislauer Kreise wurde die Aushebung mittelst Landdragoner, doch ohne Aufsehen, bewerkstelligt Die Juden ließen jedoch verlauten, sie würden lieber 150 fl. Pönale bezahlen. Sie führten - ferner Beschwerde wegen Störung der Andacht am Sabbath s wegen des Verbotes unter dem Hemde die Zehngebote zu tragen, wider das gemeinschaftliche Kochen mit den 'christlichen Kameraden, und daß, die Montirungen nicht mit Koscherzwirn genäht .seien. Das Kreisamt meint, es wäre besser, wenn man die Juden eine Reluition zahlen ließe, und zwar in ausländischem Getreide. - Im tarnopoler Kreise flüchteten sich von den tauglichen Individuen Hundert in's Republicanische, zwei wurden behalten, und für zwei wurde ein Pönale bezahlt. Im zloczower Kreise wurden zwei Mann mehr als nothwendig gestellt, hingegen flüchteten sich Viele, aus Brody. Im rzeszüwer Kreise gab der Rabbiner den ausgehobenen Burschen mit großer Feierlichkeit seinen Segen. Die Juden zeigten sich sehr gehorsam, sie betrachten jedoch diese Maßregel als eine große Bedrückung. Im sanoker Kreise flüchteten sich die diensttauglichen Individuen nach Ungarn; nur ein Einziger konnte gestellt werden. Im przemysler Kreise sind die Juden zumeist krüppelhast und aussätzig. Im tarnower Kreise flüchteten sich Biele über die Weichsel. Das Gubernium befürwortet, daß die Juden zum Feuergewehr verwendet werden, weil dadurch viele christliche Unterthanen verschont werden. Der Hofkriegsrath hält die Bedenken der Juden nicht für begründet. Ohne Noch werden sie nicht gezwungen werden ihre Religionsgesetze zu übertreten, und da die Juden auch zu allen Aemtern zugelassen werden können, so wird kein Hinderniß sein, sie avanciren zu lassen. Er beruft sich auf die leitenden Grundsätze im galizischen Judensysteme, wo es heißt: „es könne unmöglich was Zweckmäßiges, , was Gedeihliches, ohne nicht etwa in das Absurde zu fallen, entstehen, wenn man von der ersten angenommenen Grundregel abgeht und sich in alle theils von Moses hergeleitete, therls seither ganz verkehrte jüdische Gesetze und Gebräuche einlaffen, selbe ergründe und mit den allgemein bestehenden Anordnungen nun verbinden will, und ferner ihre Religionsübungen und Gebräuche, die nicht wider die allgemeinen Gesetze streiten, können sie ungestört fortsetzen, die aber dagegen streiten, da wäre alsdann jedem sreizulassen, entweder von seinen Religionsgebräuchen nach Zeit und Umständen als eine Ausnahme-sich zu enthalten, oder aber den Vorrechten, die er als Bürger des Staats genießt, zu entsagen und mit Zahlung des Abfahrtsgeldes außer Land zu gehen. So weit dies jedoch thunlich ist, sollen die religiösen Anschauungen der Juden geschont werden, und es könnte bewilligt werden, daß fromme Juden Stellvertreter geben. Wien 17. Aug. 1788. Leop. Gf. Kollowrath."