Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1872)
- Date
- 1872-11-12
- Page
- Seite 914 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226899--31161-3254071- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
sich gegen Crsmieux vereinigt hatten. Dahingegen, 'stimmten sämmtliche 1100 Israeliten, die in die Wählerliste eingetragen waren; Keiner von ihnen fehlte an der Wahlurne, und Keiner stimmte gegen Crsmieux. Man ersieht hieraus, daß auch die eingeborenen Israeliten Algiers die ihnen gewordene französische Naturalisation nicht wieder verlieren wollen. (Nach den Arch. isr.) Belgien. - Brüssel, im Oktober. Herr Leopold Wiener von hier ist züm Bürgermeister von Boitsfort gewählt; worden. ' z - (Die Arch. isr. bemerken hierzu, daß dies der erste; Israelit sei, der ein solches Amt in Belgien erlangt' hat. Dies ist aber nicht richtig, denn ein Israelit war > lange, Zeit Bürgermeister von Laeken, und hatte die : Ehre,' den jetzigen König nach seiner Geburt in das Civilstandsregister von Laeken einzutragen. Red. d. A. Z. d. I.) Brüssel, 5. Nov. (Privatmitth.) Wahrscheinlich sind Sie bereits in den Besitz des Berichtes über die Sitzungen der jüdisch-rumänischen Conserenz, welcher aus dem Schoße derselben hervorgegangen, gekommen. (S. den Leitart. in dieser Nummer. Red.) Weiter könnte ich Ihnen nun nicht berichten, da die Sitzungen geheim gehalten, jeder nicht zur Conferenz durch den Vorstand des berliner Comits's Berufene, sowie auch jeder Vertreter der öffentlichen Presse ausgeschlossen war, und die Mitglieder der Conserenz sich das Wort gegeben haben, nichts von den Vorgängen in derselben verlauten zu lassen. Die nächste Folge hiervon war, daß die brüsseler Zeitungen außer einer unbedeutenden Note nicht einmal von der Existenz der Conferenz berichteten, sie daher nachAußen ganz ohne Bedeutung blieb, und heute bereits hier gänzlich vergessen ist. Ueber die Resultate der Berathungen spricht sich der.Bericht selbst genügend ans; sie bestehen vorzugsweise in der Verneinung jenes voreiligen und unbedachten Planes der Auswanderung. Diesen aus der Welt geschafft zu haben, ist schon kein kleines Verdienst. Die Debatten waren übrigens einige Male sehr heftig. Das Ergebniß ist daher nur die Einsetzung eines „Executivcornits's" in Wien. Wenn dieses Resultat an sich kaum einer solchen Versammlung aus allen Ländern bedurft hätte, so lag. doch in der Zusammenkunft der Männer selbst immerhin ein wichtiges, erhebendes Moment, welches denn auch die Theilnehmer der Conferenz bei geselliger Zusammenkunft in den Salons eines hiesigen Finanzhauses selbst zu empfinden schienen. — Ich denke mir, daß nunmehr das Executivcomits sich auch , an das Publicum wenden wird, und da wäre wohl das Nothwendigste, daß. von den bisherigen Comitss öffentliche Rechenschaft abgelegt werde, wie die bisher gesammelten Summen .verwendet worden sind. Dies scheint mir der erste Schritt sein zu müssen. Holland. Amsterdam, im October. In den Generalstaaten hielt unser Glaubensgenosse, der ehemalige Justizminister, Herr Godefroi, eine eindringliche Rede über die Lage der rumänischen Juden, und bedauerte, daß die Unterschrift des holländischen Consuls unter dem von den Vertretern der auswärtigen Mächte in Bukarest Unterzeichneten Proteste gefehlt hat. Der Minister des Auswärtigen sprach in seiner Erwiederung seine volle Sympathie für die Verfolgten aus, und erklärte, daß die Unterschrift des Vertreters Hollands nur gefehlt habe, weil er gerade abwesend von Bukarest gewesen sei. Schweden. Norrköping, 28. October. (Privatmittheil.) In Nr. 37 und 38 der A. Z. des Judenthums wird das noch bestehende Gesetz vom 26. October 1860, welches sich auf eine frühere Verordnung vom 21. September 1838 gründet, nach welchem die vom Auslande hierherkomwenden Israeliten nur in den Städten Stockholm, Gothenburg, Norrköping und Carlscrona wohnhaft sein sollen, als ein höchst erniedrigendes, intolerantes Gesetz angesehen. Doch scheint der Gesetzgeber es nicht so übel geweint zu haben, ja sogar den Bestand und die Aufrechthaltung des israelitischen Cultus hier zu Lande damit bezwecken zu wollen. Denn nur in den' ersten drei genannten Orten finden sich Synagogen und Religionslehrer, ein geregelter, erbaulicher Gottesdienst und Gemeindeinstitute. Der Einwanderer kann dort seine.religiösen Bedürfnisse