Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1872)
- Date
- 1872-11-12
- Page
- Seite 911 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Karl' Marx in London und^ Socialdemokrat wie dieser, ebenfalls „als Vertreter für Deutschland" anwesend. Dem Sanitätsrath Dr. Dawosky in Celle, welchem unlängst als Anerkennung für die Behandlung der Verwundeten während des deutsch-französischen Krieges die Kriegsdenkmünze für Nichtcontvattanten verliehen wurde/ und von welchem gegen die brandige Bräune (Diphtherie) eine eigene Behandlung mittelst concentrirter Höllensteinlösungen sogar in verzweifelten Fällen noch mit Erfolg in Anwendung gebracht worden, ist auch in Paris die verdiente Anerkennung geworden, indem die daselbst erscheinende Levue de thörapeutique mödico-cliirurgicale jene Methode unter der Benennung 1>aitemevt de la diphthörie par le Dr. Dawosky de Celle den dortigen Aerzten zur Mittheilung bringt. In Göttin gen wurde noch kurz vor dem Neujahrsfeste die neuerbaute Synagoge eingeweiht, bei welcher Gelegenheit Herr Landrabbiner Dr. Meyer den religiösen, und Herr Obercantor Berggrün von hier den gesanglichen Theil der Feier leitete, welche ein Festessen beschloß. In Einbeck hat der Dr. med. Nosenstein die Denkmünze für Krankenpflege erhalten. In Lüneburg ist die Auseinandersetzung des Ortsarmenverbandes mit dem durch die Gesetze über den Unterstützungswohnsitz aufgehobenen Armenverbande der dortigen Synagogengemeinde ohne alle Schwierigkeiten erfolgt, nachdem von Seiten des Magistrats anerkannt worden war, daß der gedachte jüdische Armenverband ein besonderes, zu Armenzwecken dienendes Vermögen nicht besitze. In Folge dessen hat die provincialständische Commission zur Regulirung der Armenverbände in den Landdrosteibezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg verfügt, daß von dem vormaligen jüdischen Armenverbande zu Lüneburg auf den Ortsarmenverband daselbst Vermögen nicht überzugehen habe. — Vor Kurzem hat dieselbe Synagogengemeinde von dem dortigen Magistrate das alte Gymnasialschulgebäude gegen einen Miethpreis von 300 Thlrn. jährlich gemiethet, uw das Haus als Synagoge einzurichten und zu benutzen. In Hildes he im hat der Fabricant Adolph Danziger der 'Synagogengemeinde eine 5 % tragende Actie von 100 Thlrn. übergeben, deren Zinsen den besten Schülern, der dortigen israelitischen Schule zu Gute kommen sollen. Durch die Einverleibung in Deutschland ist fürßdie Juden in Elsaß-Lothringen ein Gesetz hinfällig geworden, das die katholische Kirche ihn.en aufgezwungen hat. Die jüdische Religion gestattet bekanntlich gleich der protestantischen Kirche unter Umständen die Trennung der Ehe, während die katholische Kirche, welche die Ehe zu einem Sacrament gemacht hat, dieselbe für unauflösbar erklärt. In der schlimmsten Reactionszeit nun unter Ludwig XVIII. im Jahre 1816 haben es die Jesuiten dahin gebracht, daß der König mit Zu-, hülfenahme der weltlichen Gesetzgebung den katholischen Lehrbegriff den anderen Confessionen einfach aufzwang. Die Paragraphen des CodeNapoteon über bert „divorce“, die Trennung, wurden aufgehoben und staatlich die Ehe für untrennbar erklärt. Nicht nur für Katholiken, sondern auch für die Protestanten und Juden §iebt es seitdem in Frankreich keine Trennung der Ehe mehr, sondern nur noch die Separation de corps, die Scheidung von Tisch und Bett, ein Gesetz, das natürlich: der Unsittlichkeit in haarsträubendster Weise Vorschub, leistet, welches aber fortan für die in Elsaß-Lothringen wohnenden Juden keine Geltung Mehr hat. Oesterreichischungarische Monarchie. Pest, 23. Oct. (Privatmitth.) Der „Pester Lloyd" enthält eine Rechtfertigung der israelitischen Landesorgane über die Aufhebung der vier israelitischen Musterhauptschulen. Sie zeigt, daß die Stiftungsurkunde des ungarisch-israelitischen Schulfonds vom 29. März 1856 mehrfache Zwecke aufgeführt hat, von denen aber das Bach-Thunsche Regiment Nichts als die Gründung dieser sogenannten Musterhauptschul?n verwirklichte, die Nichts weiter als Ortsschulen für die vier Gemeinden wurden, in denen sie errichtet worden waren, und die nun zu Gunsten dieser vier Gemeinden ohne einen Beitrag derselben als Freischulen bestanden, während. eine große Zahl ärmerer Gemeinden, die einer Unterstützung für ihre Schulen bedurft hätten, ohne alle Subvention blieben. Auf Kosten des ganzen Landes solche, nur einigen wenigen Gemeinden und diesen übermäßig zu Gute kommende Schulen zu erhalten, mußte sofort als ein widerrechtliches Verfahren erscheinen, und die Aufhebung jener Schulen war daher nur ein Act. des Rechts. Man bot jenen vier Gemeinden einen Beitrag an, wenn sie ihre Musterhauptschulegin eine konfessionelle Volksschule verwandeln * ■. , 46