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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-10-29 · Heft 44 (29.10.1872) · p. Seite 871

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 44 (29.10.1872)
Date
1872-10-29
Page
Seite 871 (sequence 9)
Language
German
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sich itt die von Speculanten improvisirten Jnterimstempel flüchten. Einzelne Einlaßkarten znr neuen Synagoge; waren in die Hände von Händlern gerathen, welche sich dieselben bis zu 30 Thlrn. Pr. Stück bezahlen ließen. (Dieser Mißbrauch in Berlin ist also von den dortigen Schauspielhäusern auf die Gotteshäuser übertragen worden!) LandöVerg an der Warthe, 15. Oct. (Privatm.) Der wegen seiner erfolgreichen Wirksamkeit in verschiedenen Vereinen hochgeachtete hiesige Kaufmann Samuel Fränkel hat aus Anlaß seiner Thätigkeit auf dem Gebiete der freiwilligen Krankenpflege während des Krieges 1870/71 den Kronenorden vierter Classe am Erinnerungsbande erhalten. Der hiesige Banquier, Herr Theodor Pick, dessen Wahl in den Provinciallandtag bereits in dieser Zeitung seiner Zeit mitgetheilt wurde, ist zum Stadtrath gewählt worden. Herr Pick nimmt den regsten Antheil an allen jüdischen Interessen im engsten und weitesten Kreise, und ist auch Mitglied des Synagogen- und Talmud-Thora-Vorstands, in welch letzterer Eigenschaft er dem Wachsthum und Gedeihen der hiesigen Religionsschule seine größte Theilnahrye zuwendet. Rawiez, 11. Oct. Abermals ist durch den Minister F a l k: ein Mißstand beseitigt worden. Es wird von hier geschrieben : Seit dem Jahre 1855. ist der Rector der hiesigen israelitischen Stadtschule mit dem Religionsunterrichte an unserer Realschule erster Ordnung betraut. Obgleich ihm höheren Ortes im Einverständniß mit den städtischen Behörden ein Lehrziwmer für die Ertheilung dieses Unterrichtsgegenstandes eingeräumt war, und er aus dem vom Ministerium bestätigten Schuletat seine Besoldung erhielt, war ihm zeither dennoch nicht gestattet, weder an den Konferenzen Theil zu nehmen, noch die Censuren auszufüllen. Eine darauf bezügliche Vorstellung beim Provincialschulcollegium in Posen wurde seiner Zeit deshalb unberücksichtigt gelassen, weil nach der damaligen Auffassung desselben „der jüdische Religionsunterricht kein integrirender Bestandtheil der Realschule sei, und nur so nebenher geduldet würde." Der gegenwärtige Herr Minister vr. Falk ist jedoch anderer Ansicht, denn Derselbe hat in diesen Tagen auf eine darauf gerichtete Vorstellung des Rectors Cohn letztere dem Provincialschulcollegium mit der Erklärung' zugehen lassen, „daß er es nur für angemessen halten kann, wenn der Rector Cohn in der Eigenschaft als jüdischer Religionslehrer an der Realschule bei Feststellung der Censuren der jüdischen Schüler dieser Anstalt zugezogen wird." Eben so wenig findet der Herr Minister Etwas dagegen zu erinnern, daß der Rector Cohn die betreffenden Censuren an letzter Stelle mit dem Beifügen „jüdischer Religionslehrer" mit unterzeichnet. — Um diesen einfachen Weg zu erreichen, waren 17 Jahre erforderlich! (Es ist dies genau so, wie-wir die Stellung des jüdischen Religionslehrers an der öffentlichen Schule in unserm Gutachten, s. Nr. 39 S. 764. 765, gefordert haben. Redact. d. A. Z. d. Jud.) Ostrowo, 16. Oct. Ueber das schreckliche Unglück lautet das Nähere: Als die Flammen im Gotteshause verlöscht waren und zuerst der Ruf „Wasser!" und gleich darauf „Feuer!" erschallte, liefen zuerst die Frauen von den Emporen in wilder Flucht den Ausgängen zu, wobei die alte, sehr corpulente Frau Liebes hinstürzte, über deren Körper die Uebrigen hinwegstürmten. Von Außen glaubte man wiederum, daß im Tempel Feuer ausgebrochen sei, aus welcher Ursache wieder -Andere in den Tempel einzudringen suchten, in Folge dessen ein schreckliches Gedränge entstand. Erst als; das Militärfeuerpiquet erschien und Ordnung schaffte, konnte man die Größe des Unglückes überschauen. ■ 19 Personen hatten im Gedränge ihren Tod gefunden. Die Namen derselben sind: 1. Frau Liebes von der kalischer Straße, 2. deren Schwiegertochter Frau I. Liebes, 3. die Frau des Gerbermeisters Müller, 4. deren Tochter (16"Jahre alt), 5. Milchfrau Totmann, 6. die Mutter des Cigarrenhändlers Jakobsohn, 7. die Frau des Kaufmanns Pinkus, 8. Frau Littwitz, 9. Frau Tisch, 10. die Frau des Schneidermeisters Warschauer, 11. ein Kind derselben, 12. Frau Seidenberg, 13. ein sechsjähriges Kind der Putzhändlerin Feldmann (Enkelkind der Letzteren), 14. die Frau des Restaurateurs Pfeffermann, 15. deren Tochter Frau Sommer und ein bei deren Tode neugeborenes Kind, 16. Frau Kozminka, 17. Wittwe Prausnitzer, 18. ein Kind von Kaphahn, 19. das christliche Dienstmädchen der Putzhändlerin Feldmann; Letztere und das unter Nr. 13 aufgeführte Kind hielten sich im Todeskampfe fest

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