Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1872)
- Date
- 1872-10-08
- Page
- Seite 822 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Tage getretene. Jene nun begreifen nicht, die'Gedanken, -Gottes, verstehen nid)t seinen Plan; deshalb irren sie in der Erkenntniß, fehlen in der Beurteilung. Was aber noch schlimmer und bedauerlicher ist, besteht darin, daß es in unserer unglückseligen Zeit in unserem Volke Frevler, giebt, Füchse, die den Weinberg der Lehre beschädigen und in das Allerheiligtze unheiliges Feuer tragen. Sobald ein Jude drei oder vier Seiten in den Werken der Griechen gelesen hat, schneidet er mit dem ■ Messer seiner Zunge in. die Gotteslehre ein, zerstört vollständig das heilige Buch, verhöhnt das Gesetz und bekämpft die Überlieferung. Da sind die Araber und Edomiten; diese suchen ihr Religionsgesetz, das doch so schwach ist, durch hinfällige Stützen und unhaltbare Gedankenverbindungen zu befestigen.' Jene hingegen sind in ihrer Thorheit bemüht, durch ihr Wiffen, wie durch ihr tadelvswerthes Verhalten zu schaden, und sind daher sündiger und verderblicher, als diese. . . (Fortsetzung folgt.) Eine jüdische Reliquie aus dem Mittelalter. In der Sitzung der pariser Akadem ie der Insch r i fte n vom 2. August zeigte Herr Longpörier die Abdrücke eines alten Petschaftes mit zwei Siegeln vor, welches aus dem 13. Jahrhundert stammen und von einem sogenannten „Judenkönig von Narbonne" herrühren soll. Das eine dieser Siegel trägt in hebräischer Sprache die Inschrift „Kalonymos, Sohn des Königs Todros", während das andere einen mit einem kriechenden Löwen geschmückten Schild zeigt mit der Umschrift „86h Muraet Judeu de Nerbo“ Dieser Mumet oder Kalonymos war, wie Herr Longpürier vermüthet, ein Enkel des von dem berühmten jüdischen Reisenden Benjamin pon Tudela erwähnten Rabbi Kalonymos ben Todros, der im Jahre 1160 gelebt. Aus welchem Grunde er oder sein Vater „Judenkönig von Narbonne" genannt worden, ist, machte die Akademie zum Gegenstand ihrer Erörterung, wobei zur Sprache kam, daß der außerordentlich reiche Mumet oder Kalonymos ben Todros eines der vielen jüdischen Opfer Philipp des Schönen war, der in Narbonne nicht'weniger als zwanzig Häuser confisciren ließ, die dem Kalonymos gehörten. Der Archivar Mouynds in Narbonne hat ein Document aus dem Jahre 1307 aufgefunden, worin diese Confiscation angeordnet und der seiner Reichthümer Beraubte: „Momelus Taurossius rex Judaeus Narbonae“ genannt wird. Im Mittelaller legten die Juden den angesehensten und gelehrtesten Männern ihres Glaubens den Titel „Naffi (Fürst)^ bei, und daraus scheint in ironischer;M . Weise „König" geworden zu sein.; /' . So das „Magazin für die Literatur des Auslandes", dem wir diese interessante Mittheilung entnehmen , und , fügen wir nur noch die Bemerkung, hinzu, daß der Naffititel mehreren Kalynomos ben Todros beigelegt wurde. Der hier genannte, dessen Güter 1307 confiscirt worden sind, ist derselbe Kalonymos ben Todros, der mit Abba Mari die Wissenschaft als Ketzerei verdammte und . von diesem nicht anders als dr^ii s-uvn genannt wird. Vergl. Minchat Kenaoth 136 ff. K. Vermischtes. Das neue französische Decret, welches auf Antrag der Regierung von der Nationalversammlung betreffs der religiösen Hebungen der Soldaten angenommen worden ist, lautet in seinem ersten Paragraphen: „Der Oberst hat eine besondere Aufmerksamkeit auf den sittlichen Zustand seiner Untergebenen zu verwenden und Nichts zu vernachlässigen, um sie auf den Weg des Guten zu lenken. Er hat den Soldaten aller Eulte die nöthige Zeit und Freiheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu gewähren. Er regelt den Dienst der Art, daß sie an Sonn- und Festtagen dem Gottesdienste beiwohnen können. Wenn irgend einem in der Woche eine außergewöhnliche Erlaubniß zur Uebung der Religion nöthig ist, so bewilligt er sie tZerhältnißmäßig so ausgedehnt, als es die Erfordernisse des Dienstes gestatten." Den französischen Oberst als Sittenlehrer des Regiments sich zu denken, ist eine eigenthümliche Vorstellung. Dagegen wird es an religiösem Zwang für die Soldaten nicht fehlen, da es bekanntlich unter den höheren Officieten der französischen Armee viele klerikale und äußerst orthodoxe giebt, wie dies z. B. Mac Mahon und seine Gemahlin sind. Hoffen wir, daß dieselben Rechte auch den Soldaten jüdischer Religion eingeräumt werden. Der Gesandte eines Großstaats speiste jüngst bei, dem Baron Rothschild in Paris. Der Gast drückte' im Laufe des Gesprächs sein Erstaunen darüber aus, daß der reiche Banquier sich während der Herrschaft der Commune so gut aus der Affaire gezogen habe. — Sie wiffen also nicht, erwiederte der Baron, daß die Israeliten das Privilegium haben, das rothe Meer trockenen Fußes durchschreiten zu können? Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redacteur vr. H. Lotze.