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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-10-01 · Heft 40 (1.10.1872) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 40 (1.10.1872)
Date
1872-10-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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WM 38. Jahrgang. unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. •> Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipps«« in Bonn. Leipzig, den 1. October 1872. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 21/r Bogen. Preis des Jahrgang« 4 Thlr. 3nser<äe werden mit 2 Ngr. für die Petitzeile, oder deren Raum berechnet. Alle Buch^aÄüMen, Postämter und lährrg 2 Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. . ... _0_ __—,— --, r-Wertungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat fich das Äönigl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Burean unterzogen. Ä n tz a l t. Leitende Artikel r Organisationsentwurf für die Deutsch- Israelitische Unterstützüngspflege. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Düsseldorf, Mühlhausen, Aus Württemberg, Metz. — O est erreichisch-nngarische Monarchie: Linz, Czernowitz, Lemberg. — Frankreich: Paris. — Schweden: Norrköping. — Türkei: Konstantinopel. — Donausürstenthümer: Bukarest. — Rußland: Warschau, Kowno, Grodno, Wilna, Moskau. — Ostindien: Bombay. — . Palästina: Jerusalem. — Nachtrag: Fürth. Feuilleton-Beilager Zu den hohen Festen. — Sittenspiegel. (Fortsetzung.) — Eine merkwürdige- Hochzeit. — Vermischtes. Leitende Artikel. Bonn, 28. September. Grganisaüonseniwurs für -ie Deutsch-Israelitische Anterjiühungspflege. Unter dem 2. August versandte der Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebundes unter obiger Ueberschrift eine Druckschrift, mit dem Ersuchen, bis zum 10. Septbr. gutachtliche Aeußerungen über dieselbe ihm zuzusenden. Der Entwurf war mit den Worten versehen: „Als Manuscript gedruckt." Da aber nunmehr der Termin, welchen der Ausschuß festgesetzt hatte, vorüber und der Entwurf bereits von andern Blättern abgedruckt worden ist, stehen wir nicht an, ihn auch unsern Lesern vorzulegen. Einer Besprechung, oder Verbesserungsanträge zu stellen, enthalten wirZuns vorläufig, biswir über weiteres Vorgehen in'der Realisirung des Prvjectes unterrichtet sein werden, da wir mit wesentlichen Puncten des Entwurfes nicht übereinstimmen, und im Ganzen auf unsere Leitartikel in Nr. 31 und 32 verweisen. § 1. Zur Ausführung des § 1, Alinea 3 der Statuten des deutsch-israelitischen Gemeindebundes: „Verbesserung des Armenpflegewesens und Beseitigung der Wanderbettelei" wird auf Grundlage der Beschlüsse des constituirenden Gemeinvetages über Armenpflegewesen ein deutsch-israelitischer Unterstützungsverband gegründet, der sich 1) eine zweckentsprechende Organisation der Localarmenpflege in den deutsch-israelitischen Religionsgemeinden, und 2) den Schutz gegen die Wanderbettler aus dem Innern Deutschlands und aus dem Auslande zur Aufgabe stellt. § 2. Zu den Zwecken der Armenpflege werden gebildet: I. Ortsarmencassen, II. Provincialarmencassen, III. eine Bundesa.rmencasse. § 3. Der Ausschuß des deutsch-israelitischen Gern eindeb undes übernimmt die Oberleitung des Deutsch- Israelitischen Unterstützungsverbandes. ^Derselbe wählt Provincialaus schösse zur Leitung und Ueberwachung. der Provincialarmenpflege, und

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