Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-24 · Heft 39 (24.9.1872) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 39 (24.9.1872)
Date
1872-09-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226892--31001-3253904
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

36. Jahrgang. Allgemei n e 89. Zeitung des Zudenthums. Ein . unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. 1 Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 24. September 1872. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2V» Bogen. Preis de« Jahrgangs 4 Thlr. Halbiabrrg 2 Thlr. Vierteljährig 1 Tblr. Inserate werden mit 2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expedltroncn nehmen Destellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Aellungs-Burcau unterzogen. 3 n h a l t. Leitende Artikel r Die Einordnung des jüdischen Religionsunterrichts in das Volksschulwesen. — Die Auswanderung der Juden aus Rumänien, ein durchaus irriger Vorschlag. — Literarischer Wochenbericht: Vom Rheine. Zeitungsnachrickte» r Deutschland: Berlin, Danzig, Frankfurt am Main, Bonn. — O esterreichisch-ungarische Monarchie: Wien. — Schweiz: Genf. — Arabien: Aden. — Rußland: Warschau. Feuilleton-Beilaae r Zum Schluffe des religiösen Jahres. — Sir Moses Montefiore's Reise nach St. Petersburg. — Eine doppelte Hinrichtung in Marseille.— Sieben geschichtliche Anekdoten. Leitende Artikel. Bonn, 15. September. Re Einordnung des jüdischen Religionsunterrichts in das Volksschulwesen. Vor mehreren Monaten ersuchte uns der verehrliche Vorstand des deutsch - israelitischen Gemeindebundes um ein Gutachten über den obigen Gegenstand. Jetzt, wo diese Frage um so näher rückt, je glaubhafter es wird, daß dem preußischen Abgeordnetenhause ein Unterrichtsgesetz vorgelegt werden wird, halten wir eS für zweckentsprechend, unser damals bereitwillig gegebenes Gutachten, an dieser Stelle abdrucken. zu lassen. An den verehrlichen Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebundes. Durch Ihre geschätzte Zuschrift vom 27. Juni wünschen Sie eine gutachtliche Aeußerung über die „Einordnung des jüdischen Religionsunterrichts in das Volksschulwesen" von mir zu erhalten. Durch diese Bezeichnung des Gegenstandes wird allerdings nur ein Theil der Thesen des Herrn Advocaten vr. Lehmann zu Dresden berührt , und ich beschränke mich in Folge dessen auf die gedachte Frage. In der That wäre es auch sehr wünschenswert, nach dem langen Umhertasten betreffs des jüdischen Religionsunterrichts endlich zu einer gewissen allgemeinen Conformität zu gelangen, und es würde mich freuen, hierzu etwas,'beitragen zu können. Obschon die Frage nach dem Lehrstoffe deS jüdischen Religionsunterrichts nicht zu unserem eigentlichen Gegenstände gehört, so kann ich doch nicht umhin, in allgemeinen Zügen darauf einzugehen, weil sich hieraus für die folgende Erörterung einige Bedingungen Herausstellen. Der Unterricht nämlich in jüdischer Religions- und Sittenlehre, biblischer und jüdischer Geschichte und Liturgie, soweit er für die Volksschule erforderlich ist, würde so ziemlich in der Unterrichtszeit, welche in der Volksschule dem christlichen Religionsunterrichte gewidmet wird, ausgeführt werden können. Sobald aber der Unterricht im Hebräischen, d. h. im Lesendes Hebräischen und einiger Kenntniß der heiligen Schrift und der Gebete im der Ursprache, für nothwendig anerkannt wird, genügt jene Unterrichtszeit, wenn nur irgend einiger Erfolg erzielt werdensoll, nicht mehr, und der jüdische-Religionsunterricht würde an Zeit mehr erfordern, als der christliche Was mich anbetrifft, so erachte ich den Unterricht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.