Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1872)
- Date
- 1872-09-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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unparteiisches Organ W Mes MWie JuteMir. H'erÄLlS geg'ebest vott -RaLLiner vr. Ludwkg Philipps«« in Bonn. Leipzig, den 10. September 1872. 3 it t) a l l Lehtend« Artikel» Die Aussichten in Preußen. — Me Na- “ tronalökonomie der Juden. V . Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Ober- . Hessen, Aus Süddeutschland, Memel. — Oesterreichischungarische Monarchie: Karlsbad. — SchWeden: Stockholm. — Donaufürstenthümer: Bukarest. — Rußland: Aus Kurland., Wilna. — Nachtrag: Pest. Feuilleton - Beilager Eine alte Hostiengeschichte. — Sitten- - spiegele — Vermischtes. Leit e n d e Art r k e l. Bonn, 1. September., Die Ausjichten in Wüßen. Die, Gesetzgebungsmaschine in Preußen war eine Zeit in Stillstand gerathen. Die bekannten Conflictt und die Kriege trugen die Schuld. Glücklicherweise wurde ein bedeutender Theil des gesetzgeberischen Bedarfs durch das deutsche Reich erledigt, in welchem es sich NNr um die Uebereinstimmung der im Bundesrathe vertretenen Regierungen und der Bolksvertretung handelt/ während im preußischen Staate das Herrenhaus immer Noch einen Factor bildet, mit dem man rechnen muß. Als Grundlage der Reorganisationder innere» Verhältnisse in Preußen wird die neue KreiS-rdnuNgangesehen/die reits vom Abgeorduetenhause votirt, der Erledigung durch das Herrenhaus harrt,, nicht ohne in ditzsemnoch' schwere Kämpfe bestehen zu müssen. Auf diese Kreisordnung soll -das Änterrichttzgesetz sich 'stützen, da die 'Schulverwalkung 'sich in den'wichtigsten Momenten an Commune und Kreis lehnen 'soll. Zweierlei nun lst es, was in Preußen einsr neuen gesetzgeberischen Ordnung entgegen geht: d'as ^öerhältniß zwischen Kirche 'und S'täat, und das UnterrichtSwesen. An beiden sind die Bekenner des Judenlhums wesentlich betheiligt. Mgesehen vost dem allgemein bürgerlichen Interesse beruht in dem Verhaltniß des Staates zur Kirche auch die gesetzliche Ordnung der Synagoge und ihrer Gemeinde in ihrem äußerliches Bestands mit einem Worte, die Umgestaltung deS Theiles des Iudengesetzes vom 23. JUli 1847welcher noch in Gültigkeit ist. Nicht Minder ist daS Unternchtsgesetz aUch für UNS vom höchsten allgemeinen Interesse, bä die Bildung des Volkes ut allen ihren Abstufüngeü auch die unsre und däs HA der gättztzn Natiöü ist. Abet auch hier haben wir noch väs besondere Jiiteiesftdaß düs neite Gesetz des jüdischen UnteirichtsWtsens nicht üNßingedrnk bleiben darf. Wir wollen von botst herein Vtzst Stäst'vpustct prä- , cistten, den wir M ddt Lösung ällsr dieser hochwichtigen; Aufgaben einstehmitt/ und stell wir ist allen Phasen störselben zst behaupten suchen werdest^ Es ist einfach der, daß wir nach keinerlei Beziehung hin eine'! Ausnahme stell Ustgfür die Bekestner d e s Ä ü- . deNthuMs haben, sond ern überall die v öllige , Gleichstellung erfölllseheN wollen'. Wir wollen eS nicht besser und nichtschlechter hüben/ als alle Unsre