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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-09-03 · Heft 36 (3.9.1872) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 36 (3.9.1872)
Date
1872-09-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Zeitung -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heran sgeg eben von Rabbiner vr. Ludwig Philippso» in Bonn. Leipzig, den S. September 1872. Diese «iettmta-erscheint wöchevllich einmal Dienstag«, in 2 bi« 2^/, Bogeru PreeS de« Jahrgangs 4 Thlr. HalbMrig 2 Mr..^Vierteljährig I^SIlr. JnserM wndM mit 2 Rar. für die Petitzeile oder deren Raum berechn^ Alle BuchhaNdümgen, Postämter und ZntungS-Expedrtionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich daS König!. Sachs. Haupt-ZeitungS-Bureau unterzogen. 3 1t | Ü l t. Lettende Artikel r Die Nationalökonomie der Juden. IV. — Der Gemeindebund und die Großßemeinden. — Literarischer Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Bielefeld,; Mühlhausen. — Oesterreichisch-nngrrische Monarchie: Pest, Agram. — Frankreich: Paris. — Dott a u für st en t h ü m e r: Bukarest. — Rußland: Warschau. Feuilleton-Beilager Vertrauliche Briefe. XV. — Ein jüdischer Oberst im dreißigjährigen Kriege. L eitende Artikel. ^Bonn, 25. August. Die Nationalökonomie der Juden. IV. Ueber den Handel, in wiefern er in Palästina zumeist als Transit betrieben wurde, stellt Herr Du Mesnil- Marigny ausführliche Untersuchungen an und versteht es, mit vielem Scharfsinn aus zerstreuten Andeutungen ein Bild davon zu entwerfen. Was auf dem Wege der Karawanen und durch mehrfache Versuche von Schifffahrt bewerkstelligt wurde, schildert er mit Umsicht. Wir mögen hier in das Einzelne nicht eingehen; muß doch der Verfasser schließlich selbst bekennen, daß weder der nationale Charakter, nach die mosaische Gesetzgebung dem Handel günstig waren, so daß dieser nur sehr kurze Zeiten der Blüthe bei den Israeliten erlebte. Noch weniger konnte die Schifffahrt Raum gewinnen, da die israelitische Küste nicht günstig war und die nahewohnenden Phönizier eine zu große Suprematie auf der See besaßen. Unrecht thut der Verfasser den Israeliten, wenn er Zustände in der schlimmsten Zeit der Römerherrschaft und nach der Zerstörung Jerusalems, wie sie Strabo erzählt, daß nämlich viele Diebe und Räuber im Lande und Piraten an der Küste vorhanden gewesen feien, als dauernde ansieht und auch den früheren Zeiten zuschreibt. Wenn er z. B. darin, daß die Propheten gegen alle Arten von Lastern und Ausschweifungen donnern , aber nur selten gegen Diebe und Räuber, eine Nachsicht gegen diese Verbrecher erblickt, so kann man ihm erwiedern, man müsse vielmehr daraus schließen, daß sie nur in geringem Maße vorhanden gewesen seien. Denn daß dergleichen Verbrechen mit Gleichgültigkeit angesehen worden wären, vor solcher Voraussetzung müßte doch diese Männer die hohe sittliche Würde und der tiefmoralische sociale Ernst, der sie beseelte, schützen, durch welche sie die Lehrer der Menschheit geworden sind. Was aber den Nationalökonomen durchaus nicht in den Sinn will, das ist das mosaische Zinsverbot. Wir wollen es ihm nicht verargen, da ein solches Verbot nur in der idealen Republik Plato'S (Gesetze XI921) wieder erscheint, die anderen antiken Staaten aber am Gegentheil, an hohem wucherischen Zinse litten, den das römische Zwölftafelgesetz einzuschränken vergebens versuchte. Herr Du Mesnil-Marigny erneuert daher den abgethanen Streit, ob das mosaische Gesetz unter

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