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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-08-20 · Heft 34 (20.8.1872) · p. Seite 681

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 34 (20.8.1872)
Date
1872-08-20
Page
Seite 681 (sequence 19)
Language
German
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sich Geltung verschafft hat. Seme wärmsten Vertheidiger wurden dadurch der Bildung und Veredlung in Sitten und Lebensweise abwendig gemacht, und seitdem er das Schwert in der Scheide ruhen läßt, seitdem der Zwang sich dazu zu bekennen aufhörte, fühlt Niemand Neigung ihn auch nur kennen zu lernen. Früher schreckten seine Bekenner von seinem Bekenntniß ab; aber auch jetzt kann er sich keine Freunde gewinnen. Solange er das orientalische Colerit, womit der Koran ihn so phantastisch ausgeputzt hat, nicht abstreift, solange er die Polygamie bestehen läßt, das sinnliche Paradies und die sinnliche Hölle, die Engel und die Teufel als Glaubenssätze beibehält, solange wird er die nüchternen Völker des Occidents niemals für sich einnehmen. Giebt er aber diese seine Besonderheit auf, so unterscheidet er sich in nichts mehr vom Judenthume. - Dasselbe würde sich ergeben, wenn das Christenthum alles abwersen würde, was seine ursprünglich reine Lehre vom einzigen Gotte verunreinigt, und was es in dem Comprvmiß mit dem Heidenthume in sich ausgenommen hat. Der Monotheismus war ursprünglich das Gemeinschaftliche des Judenthums, des Christenthums und des Islam, und kann es immer wieder werden. Der Monotheismus ist aber auch das Allgemeine, zu deffen Bekenntniß sich das ganze Menschengeschlecht erheben kann. Nur erzwungen darf er nicht werden, nicht erzwungen von Menschen, die durch ihre Zwangsmittel ihn in Formen bringen müffen, welche zur Feffel werden und seinem eigentlichen Wesen widersprechen. Weil der jüdische Stamm die Freiheit des Religionsbekenntniffes stets aufrecht erhalten hat, darum ist er vor dem Untergange geschützt geblieben. Weil er keine Besonderheit des Menschengeschlechts als Grund angesehen hat sich von ihm abzuschließen, darum konnte er rein bewahren, was ihn und was alles erhält, dem als dem Allgemeinen sich alle Besonderheiten anschließen — den Einzigeinen. Die Judeninsel und der Schiffbruch bei Coilenz. Bon Rabbiner vr. M. Kays erlin g in Pest, Die Leser des „Jüdischen Volksblattes" (Jahrgang IX. S. 143) erinnern sich vielleicht eines interessanten Artikels „Die Judeninsel". Derselbe schilderte die reizend gelegene Oertlichkeit, sowie die Empfindungen, die den gefühlvollen Israeliten auf dieser vernachlässigten Gräberstätte erfüllen. Herr vr. Kayserling, früher Rabbiner in den schweizer Gemeinden, hat jetzt in einem „Gedenkblatt" das Geschichtliche der Sache erörtert, und es als eine Mahnung an die schweizer Juden dem Drucke übergeben, um. sie zu bestimmen, die Grabsteine ihrer Vater wieder aufrichten, und den ganzen Friedhof einfriedigen zu lassen. Hoffen wir, daß er diesen Zweck erreicht. Wir geben hier das „Gedenkblatt" wieder, ohne die Namensliste der bei dem Schiffbruche verunglückten Israeliten, welche nur ein örtliches Interesse hat. Die Redaction. Wenige von den Hunderten und Tausenden Fremden, welche von Waldshut aus, dem letzten deutschen Städtchen, sich in das durch seine erhabene Natur wie durch sein freies Bürgerthum schönste und beglückteste Land unseres Erdtheils begeben, denken wohl daran, daß, während sie den majestätischen Nheinstrom passiven, sie sich in der unmittelbaren Nähe eines geschichtlich denkwürdigen Ortes befinden. Wir meinen nicht eine jener Burgruinen, an denen diese Gegend so reich ist, welche von dem frühern Glanze mittelalterlicher Despotie und ritterlicher Heldenthat zeugt, sondern eine mitten im Rhein gelegene kleine Insel, welche den schweizerischen Israeliten einst als Begräbnißplatz diente, und die Gräber, sowie die Grabsteine jüdischer Männer noch heute verwahrt. Hier ruhen die im Leben geknechteten, noch nach dem Tode aus dem Lande verjagten Ahnen der im Bollgenuß der Freiheit lebenden schweizerischen Israeliten. Den schweizerischen Israeliten, deren Wohnsitz auf die beiden im Surbthal liegenden Dörfer Endingen und Lengnau mehrere Jahrhunderte hindurch beschränkt blieb, war es lange Zeit nicht gestattet, ihre Todten im freien heimathlichen Boden zu begraben. Bis gegen 1750, wo sie die Erlaubniß erhielten, zwischen den beiden genannten Orten einen gemeinschaftlichen Begräbnißplatz anzulegen, fuhren sie mit den irdischen Resten ihrer Verschiedenen über den Rhein, um ihnen mitten in Gottes schöner Natur auf einer Insel am jenseitigen Ufer des sanft dahin rauschenden Stromes ein Grab zu bereiten.. Diese bei Coblenz im Rhein liegende Insel, noch heute „Judenäule" oder „Judeneiland" (Judeninsel) genannt, hatten sie zu diesem Zwecke von der'Stadt Waldshut käuflich an sich gebracht. Ehe wir die Insel selbst betreten und das Andenken der hier Ruhenden im Geiste neu beleben, wollen wir jener Unglücklichen gedenken, welche vor jetzt hundert Jahren bei Coblenz in unmittelbarer Nähe der „Judenäule" einen plötzlichen Tod gefunden haben. Es war im September (Elul) des Jahres 1770, da begaben sich wie noch heut zu Tage viele Bewohner des Surbthales nach Waldshut zu Markte. Frohen Muthes bestiegen die Marktbesucher ein großes Schiff, um über den Rhein zu setzen und dem heimathlichen Herde zuzueilen. Kaum war man . aber von Waldshut vom Lande gestoßen, so schlugen die Wellen in das Schiff, und da die Passagiere meistens vorn und hinten im Schiffe gestanden , so wurde daffelbe in das Waffer gedrückt und o Grauen! das Schiff sammt den Reisenden, gegen 150 an Zahl, versank in die Tiefe des Rheins. „Der Siegrist S ch w er i von Coblenz, welcher auf der coblenzer Seite am Gestade gestanden und dieses Unglück

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