Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1872)
- Date
- 1872-08-20
- Page
- Seite 674 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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klarer Würdigung aller dieser Umstände, die Rabbiner den Gemeinden gegenüber Materie l l sicher zu stellen, überließ man sie im Gegentheil der Willkür jener: die Gemeinden erhielten das Recht, ihre Rabbiner nach Verlauf von je drei Jahren entweder wieder von neuem zu wählen oder auch zu entlassen. Die natürliche Folge ist einerseits die, daß die Rabbiner, um nicht nach den drei Jahren brotlos zu werden, sich der großen Masse so angenehm wie möglich zu machen suchen *), wodurch schon jede segensreiche Wirksamkeit nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen ist; und andererseits die, daß mit Ausnahme derer, die gegen Empfang eines Regierungsfiipendiums durch einen Revers zum theologischen Studium sich verpflichtet haben, die meisten Rabbinerschüler nach gewonnener Erkenntniß sich demselben wieder ab und einem anderen Studium zuwenden, welches ihnen größere materielle Chancen und eine freiere, nicht von dem Fanatismus und der Herrschsucht der rohen Menge abhängige Stellung verspricht. So theilte beispielsweise das Journal des Ministeriums für 7 Volksaufklärung im vergangenen Jahre mit, daß von den elf RabLinerschülern, welche sich behufs Uebertritts zu einer anderen Facultät zur Aufnahmeprüfung bei der hiesigen Universität gemeldet hätten, alle dieselben gut bestanden hätten und demzufolge auch ihrem Verlangen gemäß immatriculirt worden wären. Noch schädlichere Folgen hatte der Ukas vom 18. Nov. 1844, welcher von dem Rabbiner nicht einmal eine irgendwie genügende theologische wie anderweitige Bildung verlangte, sondern nur einfach bestimmt, daß alle diejenigen zu Rabbinern (im Sinne der Staatsregierung) gewählt werden können, die einen Ausweis über den Besuch irgend einer öffentlichen Unterrichtsanstalt sowie über eine von drei Rabbinern bestandene theologische Prüfung (Jedermann weiß, wie billig und leicht derartige Certificate zu beschaffen sind) vorlegen können. Dadurch wurde nun vollends der alten Unwissenheit und Jmmoralität, dem alten Schlendrian und Unwesen , den alten Jntriguen, wie sie bei allen Rabbinerwahlen gäng und gäbe sind und keineswegs immer für den würdigsten und geeignetsten Candidaten den Ausschlag geben, Thür und Thor geöffnet. Wir enthalten uns an dieser Stelle, eingehende . *) Natürlich sprechen wir nur von der allgemeinen Regel; denn es giebt Gott Lob .auch manche sehr anerkennenswerthe Ausnahmen, sowohl in Bezug auf Rabbiner als auf Gemeinden. Corresp. Vorschläge zu machen. So viel aber ist klar, daß die Gesetzgebung in Betreff der Besetzung der Rabbinate einer gründlichen Reform bedarf. A « z e i g e n. Ein geprüfter Relionslehrer, Schächter und Borbeter kann bei der hiesigen jüdischen Gemeinde mit 180 Thlrn. Fixum excl. Schechita und Nebeneinkommen sofort engagirt werden. Besonders verheiratete Reflectanten wollen ihre Atteste franco einsenden. Aken, den io. Aug. 1872. Der Vorstand II L. Gottschalk._ An unserer Gemeinde ist die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters u. Schochets alsbald zu besetzen. Fixer Gehalt fl. 400; anderweites Einkommen für die Schechita Minimum fl. 150 jährlich. Bewerber bitten wir ihre Offerten an das Unterzeichnete Vorstandsmitglied zu richten. Büdingen (Oberheffen). Für den Vorstand a. A. __Max Wertheimer Ein Hauslehrer, mos., der Knaben bis zur Tertia eines Gymnasiums vorbereiten, zugleich Religion und Hebräisch unterrichten kann, wird bei 200 Thlrn. Honorar und freier Station zum sofortigen Antritt gesucht. Darauf Reflectirende wollen ihre Zeugniffe frei einsenden an M. Haafe in Kostrzyn bei Posen. (4615.) Die hiesige Stelle eines Religionslehrers, mit welcher auch die Functionen eines Chasan und Schochet verbunden, ist zum 15. November, auch 2 Monate früher, neu zu besetzen. Bisheriger Gehalt 200 Thlr. bei freier Wohnung und Aufwartung. Die Schechitagebühren zwischen 50 und 70 Thlrn. Gute Beköstigung übernimmt eine hies. Familie für 130 Thlr. Je nach Leistung ist die Gemeinde zu entsprechender Zulage geneigt. Befähigte Reflectanten mit guten Ausweisen belieben sich bald franco zu wenden an den zeit. Vorsteher der jüd. Cultusgemeinde zu Stadtoldendorf (Braunschweig). __ E. Rothschild. An unserer Gemeindeschule wird zum 1. October c. die mit einem Gehalte von 275 Thlrn. dotirte Stelle einer Lehrerin vacant. Geprüfte Bewerberinnen wollen unter Einreichung ihrer Zeugniffe sich schleunigst bei uns melden.. Gleiwitz, August 1872. Der Borstand der Synagogen-Gemeinde. Ein musikalisch gebildeter zur Leitung eines Chors befähigter Cantor wird Kls Vorbeter und «-iip b-n mit einem fixen Gehalt von 450 bis 500 Thlrn. zum 1. October o. gesucht. Meldungen mit Zeugnissen sind schleunigst an uns zu richten. Zabrze o/S., August 1872. Der Vorstandder Svnagogen-Gemeinde. .