Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1872)
- Date
- 1872-07-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Zeitung -es Zir-enthums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heransgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 16. Juli 1872. Mese Zertimg erscheint wöchentlich einmal Dienstags, ln 2 bis 2V, Bogm. Preis deS Jahrgangs 4 Thlr. Halbsahrig 2 Mr. Vierteljährig I Er. Inserate wecken uM 2 Sitar, für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Bushbandlimgen, Postämter und ZeitungS-Expedktronen nehmen Bestel- > langen an/ der Haupt-Spedition für beide Letztere hat sich das Äönigl. Sachs. Haupt-Zertungs-Bureau nterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Freiheit und das Judenthum. I- — Literarischer Wochenbericht: Potsdam,Bonn,Vom Rhein. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin, Elberfeld, Provinz Hannover. — Oesterreichisch-nngarische Monarchie: Linz, Aus dem Tokajergebirge. — Frankreich: Paris.— Italien: Rom. — Donaufürstenthümer: Bukarest, Jassy. Feuilleton-Beilager Professor Helviens in Gießen und das „Maase-Buch." (Fortsetzung.) — Wer sind die Rumänen?— Correspondenz: Aus der Moldau. — Vermischtes. L eitend e Artikel. Bonn, 6. Juli. Die Freiheit und das Iudenthum. i. Diese Überschrift rührt diesmal nicht von uns her. Ein ungarischer Schriftsteller, Asböth, hat ein Werk über die „Freiheit" geschrieben.*) In ihm widmet er ein großes Capitel dem Verhältniß des Judenthums zur Entwickelung der Freiheit. Hierüber nun enthielt der „Pester Lloyd" vor Kurzem zwei Artikel, die „den uichtungarischen Lesern eine eingehendere Bekanntschaft mit diesem Werke wenigstens theilweise ermöglichen" sollten. Wir bedauern, die eigene Bekanntschaft mit dieser Schrift der Sprache *) A Szabadsäg. Irta Asböth Jänos. Rath Mör. wegen nicht machen zu können, und müssen uns daher nur an diese Artikel des Lloyd halten, denen als zuverlässigen Führern wohl zu trauen ist. Es sind jetzt drei Decennien, daß wir den Nachweis unternahmen, daß die Grundsätze der wahren Freiheit, der sittlichen wie der socialen, im Mosaismus verkündet, theils grundsätzlich ausgesprochen, theils in Specialgesetzen verkörpert worden sind. Es bedurfte der Zeit und ausdauernder Anstrengung, um eine desfallsige Ueberzeugung zu begründen, die zuletzt in der bekannten Resolution der ersten israelitischen Synode (zu Leipzig) ausgesprochen wurde.*) Selbstverständlich erschienen feindselige Kritiken gegen diese ganze Auffassung; wir ließen dieselben aber unbeantwortet, weil wir uns grundsätzlich in eine Polemik über dogmatische Gegenstände nicht einlassen, da eine solche stets mehr Verwirrung als Klärung hervorbringt, und die Wahrheit sich schließlich dennoch Bahn bricht. Eine Bestätigung unserer Ansichten hier von einer völlig unparteiischen Seite zu finden, kann der Sache, die nicht nur für die Bekenner des Judenthüms, sondern auch für das allgemeine geschichtliche Berständniß von großer Wichtigkeit ist, nur überaus nützlich sein. Jndeß fügen wir schon hier hinzu, daß.der Verfasser, mit dem wir uns beschäftigen wollen, von einer Grundanschauung auSgeht, die wir nicht ganz theilen, und Ansichten über einzelne Momente entwickelt, die wir anders ansehen. Es Heißt in dem Artikel des Lloyd: „Nachdem der *) S. unsere Broschüre „Zur Charakteristik der ersten jüdischen Synode." (Berlin, Gerschel, 1869.)