Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1872)
- Date
- 1872-06-18
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
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und alle alt der rumänischen.Regierung Betheiligten müßtön, sagte er , vor den Richterstuhl der öffentlichen Meinung geruftn werden. Die Rumänen erhüben große Ansprüche und forderten von andern Ländern materielle Unterstützung; aber wenn diese Grausamkeiten nicht gebüßt würden, so müßten sie sich darein finden, die Sympathien aller gottesfürchtigen Völker zu verscherzen. Er glaube, die Pforte, unter deren Suzeränität das rumänische Volk sich befinde, solle durch unsere eigene Regierung aufgerufen werden, dem dort vorhandenen Zustande der Dinge ein Ende zu machen und dem Fürsten Karl in Ausführung der von ihm gehegten Absichten zu helfen. (Beifall.)- Se. Gnaden der Bischof von Gloueester schlug die nächste Resolution vor und sagte, er sei immer der Ansicht gewesen, daß, wo auch ein grausames und bitteres Unrecht geschehe und irr England eine Versammlung ernster Freunde zu dessen Beseitigung stattfinde, er als ein englischer Bischof einen geeigneten Platz unter ihnen finden müsse; und mit diesem Gefühle habe er sich entschlossen, bei dieser Gelegenheit auszutreten. (Beifall.) Die Resolution, mit deren Einbringung man ihn betraut habe, sei folgende: ' . .. „Die Gerechtigkeit verlangt Abhülfe und Schävlos- „haltung für diejenigen, die gekränkt worden sind „oder gekränkt werden in ihrer Person oder ihrem „Besitzthum, und eine thatsächliche Beschützung der „rumänischen Juden gegen zukünftige Mißhandlung, „indem ihnen in Uebereinstimmung mit den vorhandenen Verträgen Gleichheit der bürgerlichen „Rechne mit ihren Mitbürgern zugesichert wird." Die Resolution, es sei wahr, umschließe einige politische Rücksichten und sei nicht so leicht zu behandeln; indessen sie zerfalle ganz deutlich in zwei Theile, und über beide wolle er sprechen. Die ganze civilisirte Welt verlange- SchadloShaltUng und Abhülfe, so weit solche erlangt werden könne, für die Vergangenheit und unzweifelhaften Schutz für jenen leidenden und vielgekränkten Theib der rumänischen Bevölkerung für die Zukunft. In einem Lande; das sich selbst civilisirt nenne, und das beinahe, wenn nicht völlig, seine Existenz England in Verbindung mit sechs großen europäischen Mächten verdanke; seien die größten Barbareien und^Scheußlichkeiten auSgeübt^wordmwow'Menschen; Welche die'Keckheit'hätten^ sich» mit! dem Namenvon^ Christen' zu bezeichnend Wenn vo«r, Individuen' UebellhätieM vollbracht worden wären; sohätten' diest JNVididüeM allein - vor Gericht, gebracht werden müffen; aber statt dessen sei die ganze Race barbarisch behandelt, und hülflose Frauen und Kinder wären den schlimmsten Grausamkeiten und Jmmoralitäten unterworfen worden. * Sein Blut sei erstarrt, als er von den gräßlichen Mißhandlungen las, welche man an den hülflosen Leuten ausgeübt! ES sei eine schwierige Frage zu sagen, wer oder wer nicht die Anstifter gewesen sein möchten. Vielleicht waren verborgene Hände dabei thätig, oder die schlimmsten Leidenschaften der menschlichen Natur wurden absichtlich zur Thätigkeit gerufen, oder die Concurrenz dieser ernsten und fleißigen Leute habe den Haß hervorgebracht, und so diese schrecklichen und hassenswertheN Ausbrüche bewirkt. Es schmerze ihn zu finden, daß die rumänische Presse die Gewaltthätigkeiten eher anrege als bekämpfe; und es gebe nur eine lichte Stelle in der ganzen Sache, auf welche Christen mit Befriedigung blicken könnten, und diese' sei, daß Herr Greene, unser eigener Consul, in Gemeinschaft mit dem griechischen und amerikanischen Consul bitter gegen das Verfahren des Volkes protestirt und kühn und unabweislich thatsächliche' Beschützung für die armen rumänischen Juden verlangt hätte. Es thue ihm leid, daß der 46. Artikel des pariser Vertrages nicht völlig deutlich sei in Betreff der Rechte der Juden in der Moldau und Walachei; aber der Geist desselben sei unzweifelhaft, nämlich daß sie volle bürgerliche Rechte besitzen sollten, obwohl dies nicht genau der Fall sein möchte, was ihre politischen Ansprüche betrifft. Se. Herrlichkeit hält es für gut, unserer eigenen Regierung'fest und entschlössen die Nothwendigkeit vorzustellen, der rumänischen Regierung kund zu thun, daß sie vor Gott und Menschen für ihre Uebelthaten verantwortlich gemacht werden würde, daß sie so weit möglich schnelle Abhülfe für die Vergangenheit und unzweifelhaften Schutz und Bürgschaft für die Zukunft geben Müsse. (Beifalls Wenn die rumänische Regierung ihre Pflicht nicht thäte, dann, müßte maü den Sultan als' den' Suzerän dieser beiden Gebietstheile anrufen. Er glaubte, daß es nie eine bessere Zeit als die Gegenwart gegeben habe, um diese Dinge der Kenntnißnahme der höhen Pforte zu unterbreiten; denn er habe gelesen, daß der Sultan in einer neulichen Rede gesagt habe : „Es ist unser allerhöchster Wille, daß alle unsere Unterthanen' ohne Ausnahme völlige Gleichheit' vor dem Gesetze haben sollen; und es ist eine Sache natürlichen Rechtes und unweigerlicher Pflicht, daß die Gerichtshöfe volle unparteiische und gleichmäßige Justiz aüsüben." (Bkisctll.) Er hdffe^ die Regierung werde nicht'mit dem 25*