Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-05-14 · Heft 20 (14.5.1872) · p. Seite 394

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 20 (14.5.1872)
Date
1872-05-14
Page
Seite 394 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226873--30613-3253497
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

394/ politischen und socialen Verhältnisse und ihres Gerechtigkeitssinnes rühmt, gieLt doch hiermit zu verstehen, daß jene scheußlichen Beschuldigungen gegen die Juden wohl wahr Und richtig sein könnten! Dies ist in versteckter und hämischer Weise schlimmer als das-Vorgehen des Bolksboten, der nicht-verhehlt, daß er Parteipolitik treibt Und daß ihm hierbei nichts Don Gewissenhaftigkeit einwohnt. Schließlich glaube ich denn doch/ daß es die Pflicht der Juden in München wäre, einen solchen Artikel vor Gericht zu ziehen. Mit einer Beantwortung ist nichts gechän, sondern nur mit gerichtlicher und gesetzlicher Bestrafung. Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 27. April. (Privatm.) In dem Jahresbericht dies Ministeriums für Cultus und Unterricht für das Jahr 1871 sind die Ausgaben für die evangelisch-theologische Facültat mit 25,700 fl., für die israelitisch-theologische Lehranstalt Mit 2300 fl. beziffert. Man fragt sich, wofür diese Ausgaben stattgefunden haben, da die projectirte jüdisch-theologische Facültat noch nicht eröffnet ist? Man fragt ferner, ob es für eine solche Anstalt bei dieser geringfügigen Summe'verbleiben werde? Denn dann wäre doch die völlige Unabhängigkeit einer solchen Lehranstalt für einen höchst geringen Preis aufgegeben. Wir meinen, entweder der Staat übernimmt für eine jüdisch-theologische Facültat sämmtliche Kosten, und dies können die Juden nach ihrer Bevölkerungszahl mit Recht fordern, die ja in der cisleithanischen Reichshälfte die der evangelischen weit übersteigt, oder die Juden tragen die Kosten ganz allein, wozu sich die Mittel doch noch finden werden. Müssen die Juden erst für den größten Theil der Kosten angegangen werden, so ist die Abhängigkeit vom Staate, besonders vom jeweiligen Cultusminister, dessen Gesinnungen sehr verschieden sein können, viel zu theuer bezahlt. Karlsbad, im Mai. Der Karlsbader Bezirksschulrath hat beschlossen, seinen Vorschlag, den jüdischen Lehrer Moritz Spitz,.welcher inzwischen die Lehrerprüfungen mit eminentem Erfolg ablegte, anzustellen, unverbrüchlich, trotz der Entscheidung dos Landesausschusses Und des Ministeriums, aufrechtzuerhalten. ' lUebrrgens hatten die letzteren Behörden die Bestätigung nür verweigert, weil Spitz eben die staatliche Lehrerprüfuüg noch nicht gemacht hatte. Redact.) Czernöwitz, 29. April. Große Aufregung in der Stadt wegen behördlich genehmigter Spaltung in der Judengemein de, Bef onders aber wegen des excefsiven Borgehens^der ausgeschiedenen orthodoxen Partei. Blutige Excess? werden befürchtet, wenn die Behörden die große Stammcultusgemeinde nicht energischer schützen. Der Gottesdienst in der Synagoge während der jetzigen jüdischen Osterfeiertage war fast nur unter Polizeiasststenz möglich. Lembergs 6. April. Der „N. fr. Pr." schreibt man: „Der Landesausschuß trägt Sorge dafür, daß die vielbesprochene Affaire Salamander nicht vereinzelt bleibe. Neuerdings wurden abermals nacheinander drei jüdische Kranke mit ihren Gesuchen um Aufnahme in das allgemeine Krankenhaus aus dem Grunde abgewiesen, weil dieselben die von jüdischen Kranken auf drei Monate im voraus zu entrichtenden Pflegekosten nicht erlegen konnten. An dieser noch aus vormärzlichen Zeiten stammenden Vorschrift eines vergilbten Hofcanzleidecrets hält unsere autonome Landesbehörde mit derselben Zähigkeit und Loyalität fest-, die man sonst vergeblich sucht, wo man sie finden sollte. Gar sonderbar ist der Einwänd, daß eine unbedingte Aufnahme jüdischer Pflegebedürftigen in das allgemeine Krankenhaus in Folge eines voraussichtlich enormen Zuflusses von jüdischen Kranken die Existenz des Spitals gefährden würde. Zeugt schon dieser Einwand an und für sich von ebenso liebenswürdiger und humaner Vorsorge als liberalem Sinn unserer Polen, so muß überdies noch hinzugefügt werden, daß derselbe ganz und gar grundlos ist, denn es ist bekannt, daß die Juden in Galizien nur im äußersten Falle ärztliche Pflege im Spital suchen , sei es aus dem Gründe der frühzeitigen Ehen, wodurch sich bei ihnen eine im Verhältniß zur christlichen Bevölkerung unendlich geringere Zahl erwachsener lediger Personen herausstellt, die im Erkrankungsfalle auf die öffentliche Pflege cm*' gewiesen find; sei es schon deshalb, weil die weitaus größte Anzahl galizischer Juden ungeachtet der Krankheit sich nicht entschließen will, die nicht nach mosaischem Ritus zubereiteten Speisen zu genießen. Es ist also nur unbedingte Mittellosigkeit, welche den galizischen Juden zwingen kann , sein eigenes Bett zu verlassen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.