Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-04-23 · Heft 17 (23.4.1872) · p. Seite 335

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 17 (23.4.1872)
Date
1872-04-23
Page
Seite 335 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226870--30545-3253426
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Sprache ganz fremd und unverständlich; folgerichtig sollte deren Unterricht ebenfalls erst in der dritten Elaste beginnen. Die Wichtigkeit derselben in den gegebenen Verhältnissen anerkennend, -will jedoch der Vorstand dieselbe in allen vier Elasten zum obligaten Gegenstände machen, wogegen er für alle übrigen Gegenstände wieder die deutsche Unterrichtssprache eingeführt hat. Dies nun wird zur Kenntniß des Landesschulrathes gebracht. Die Moral vom Lied aber scheint die zu sein: Die Juden haben den besten Willen, sich zu Urpolen zu metamorphosiren, aber es geht nicht. Zu den Ohren unserer Nationalissimi — so weit dieselben auch sonst reichen mögen — ist die Kunde von dem schmählichen Landesverrath noch nicht gedrungen. Welches Gezeter sich da erheben wird, ist leicht vorherrschen. Und doch hat der israelitische Gemeindevorstand nur'einer zwingenden Nothwendigkeit nachgegeben. Wie uns aus Brody geschrieben wird, hat der bekannte Präsident der dortigen Handelskammer, Herr Mayer Edler von Kallir, am 23. d. M. sein vierzigjähriges Jubiläum als Director des br.odyer israelitischen Krankenhauses gefeiert. Der brodyer Gemeinderath überreichte dem, Jubilanten ein prachtvoll ausgestattetes Ehrenbürgerdiplom; der Bezirkshauptmann beglückwünschte ihn Namens der Regierung, und die Mitglieder der Handelskammer übergaben ihm eine Adresse; unter den zahlreich ein gelangten Glückwünschen befand sich auch ein Gratnlationstelegramm des Statthalters Grafen Goluchowski. Herr von Kallir erwiederte diese Ovationen mit der Widmung von 4000 Gulden für das Spital. Nachtrag. Das in unserm Leitartikel erwähnte Antwortschreiben des Fürsten Bismarck an den Vorstand der Stettiner Synagogengemeinde vom 2. April lautet nach der „N. Stettin. Ztg." folgendermaßen: Die in Ihrer Vorstellung vom 26. v. Mts. erwähnten beklagenswerthen Vorgänge in Rumänien sind der Aufmerksamkeit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers und Königs nicht entgangen und, wenngleich ich die Hoffnung hegen darf, daß die rumänische Regierung der Pflicht, die Wiederkehr solcher Excesse zu verhindern, genügen werde, so habe ich doch bei der lebhaften Theilnahme, welche das Schicksal Ihrer Glaubensgenossen bei Sr. Majestät erweckt, Veranlassung genommen, den Vertreter der kaiserlichen Regierung in Bukarest in Uebereinstimmung mit den ihm schon früher ertheilten Instructionen erneut anzuweisen, bei der rumänischen Regierung sich für Maßregeln zum Schutze derselben zu verwenden. (Gez.) v. Bismarck. A n ze i gen. In unserer Synagogengemeinde wird am 1. Juli d. I. die Stelle eines Elementar- und Religionslehrers, welcher zugleich den Vorbeter- und Schächterdienst zu übernehmen hat, vacant. Fixirter Gehalt 250 Thlr. Nebeneinnahmen mindestens 30 Thlr. Außerdem bietet die Stelle noch manche Annehmlichkeiten und Vortheile und wird noch bemerkt, daß unser jetziger Lehrer Herr Gotthelf bereits zehn Jahre hier im Amte ist. Bewerber wollen behufs näherer Auskunft ihre Zeugnisse schleunigst an den Unterzeichneten Vorstand einsenden. Moringen bei Göttingen, im April 1872. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Bernhard Falk. Durch den Tod des Religionslehrers u. Cantors Herrn H. Lichtenstein ist die Stelle, die der Verstorbene 15 Jahre bekleidet hat, bei der hies. Synagogengemeinde vacant geworden und wird die rascheste Besetzung derselben, spätestens zum 1. August d. I. gewünscht. Die Stelle, welche mit einem Gehalte von 300 Thlrn. Cour. p. a., außer Accidentien für Schächten und außer Emolumenten dotirt ist, wird provisorisch besetzt, doch kann im Befriedigungsfall aus definitive Anstellung gerechnet werden. Die Kinder besuchen dieIädtischen Schulen; der an-- zustellende Lehrer hat wöchentlich etwa 14 Stunden Unterricht zu ertheilen und ist demselben, wenn ein tüchtiger Schulmann, Zeit zu Privatunterricht geboten. Qualificirte seminaristisch gebildete Bewerber mit guten Stimmmitteln, welche gleichzeitig gute gottesdienstliche Vorträge zu halten befähigt sind, wollen sich unter Francoeinsendung ihrer Zeugnisse wenden an den Synagogengemeinderath I. V.: Lesfman Samuels. Jever (Großherzogth. Oldenburg), d. 26. März 1872. Bekanntmachung " Bei der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Stelle eines rriYpi ai"Tö mit einem jährlichen Einkommen von 560 Thlrn. nebst freier Wohnung vacant und sofort zu besetzen. .Bewerber dieser Stelle haben sich unter Einreichung ihrer quäl. Attestebei dem Unterzeichneten Vorstande schriftlich zu melden. Kosten werden nicht erstattet. GostyN, den 4. April 1872. Der Corporations-Vorstand: Moser.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.