Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1872)
- Date
- 1872-04-23
- Page
- Seite 329 (sequence 7)
- Language
- German
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> Eine vptt Vr. Lehmann beantragt« Adiche an die Israeliten' in Elsaß - Lothringen wurde nach läng erer Debatte als inopportun abgelehnt. Man geht zur Discussion von Punct Yb der „Tagesordnung „Gemeindeverfaffungswesen" über. An Stelle des verhinderten Dr. Iosephthal hatte der Vorstand den Dr. Philippen mit dem Referate hierüber beauftragt. Derselbe führte kurz aus, wie schon seit der babylonischen Gefangenschaft die jüdischen Gemeinden wegen der ihnen einwvhnenden Bedürfnisse sich überall organisirten; wie der Schulchan-Aruch das Recht/ der Gemeinden, zur Zahlung der rwthwendigen. Abgaben zu zwingen, formulirt hat, wie dann der moderne Staat insonderS in Deutschland als'Gesetz aufstellte, daß jeder Jude seiner Ortsgemeinde anzugehören und' nach Verhältniß seines Vermögens eine Beisteuer zu zahlen habe. Unter der Aegide dieses Gesetzes seien die Gemeinden überall erblüht und'erstarkt. Man erwäge, daß die Erfordernisse der Gemeinden in neuerer Zeit durch das Bedürfniß geräumiger und schöner Synagogen , der Predigt und des Chorgesangs/ pädagogisch geschulter Lehrer und der angemessenen Entfaltung der Wohlthätigkeitsanstalten sich bedeutend vermehrt haben. Auch repräsentire die jüdische Gemeinde eine Idee, die nämlich, das Iudenthum in feiyeräußern 'Erscheinung und in seiner Wirksamkeit nach inyeu und , astßen harzustellen, die auch aus allgemeinen -Gründen von/Wer Wichtigkeit fei. Gegen die obigeiGesetzeSbestimmung habe sich-nun von zweien Seiten eine starke Opposition erhoben : von.derradicalen, welche niemanden für eine religiöse Richtung, die er nicht theile, zu zahlen-zwingen lassemwiltz von der orthodoxen, welche sich Per Fortbildung der Gemeinde durch Separirung von derselben widersetzen wolle. Theoretisch könne man gegen den erhobenen Einwand hervorheben, daß ein.Gewissenszwang durchaus nicht, geübt, werde, da die persönliche religiöse Freiheit in Thuni und Lassest nirgends . angetastet werde, man aber einer Gemeinsamkeit, so lange man ihr angehören wolle, das -Opfer eines" mäßigen Geldbeitrages schuldig fei; kein Rechts - und Freiheitsprincip könne in seiner starren Unbedingtheit durchgesührt werden, sondern müsse'überall, um eine gesetzliche Ordnung zu ermöglichenetwas zum Opfer br iugen. Der Hinweis auf Amerika sind Hamburg — dies sei die praktssche Seite — sei. nicht stichhaltig. Große Gemeinden können die Trennungrn einige Separatgemeinden leicht ertragen, um so mehr als sie in der Regel < große Fonds's> für die , einzelnen.Zwecke besitzen. In Amerika habe auch -ein obrigkeitlich 'genehmigtes Gesell- , schaftsstatut eine ausreichende zwingende Kraft; und endlich seien amerikanische Zustände für die deutschen Gemeinden in vieler Beziehung nicht wünschenswerth. Der großen Gemeinden in Deutschland gebe es nur ein halbes Dutzend; die Mittel- und kleinen Gemeinden aber würden durch Aufhebung jener gesetzlichen Bestimmung, während sie doch nur durch Concentrirung aller vorhandenen Mittel und Kräfte bestehen, dem Zerfall, einem chaotische^ Durcheinander preisgegeben; abgesehen von den Processen, die sich über Vermögens- und Schuldenwesen daran knüpfen würden. Er beantragt daher folgende Resolutionen: . 'HtzM „1. Der zweite deutsch-israelitische Gemeindetag er-tz; klärt, daß es heilige Pflicht ist, den einheitlichen bestand der israelitischen Gemeinden zu erhalten und zuA sichern. Er giebt deshalb dem Ausschüsse aus,- , „WS 2. in allen Fällen, wo in einer deutschen Gemeinde ' ernstlicher Zwiespalt, der zur Trennung führen könnte,- ausgebrochen fei, sich auf gütlichem Wege, ohne sich,ich)>M die religiösen Parteifragen an sich zu mischen, um eiü^.ivÄ Aussöhnung.angelegentlich zu bemühen; " 3. falls die gesetzgeberischen Factoren eines deutschert Staates sich anschicken, die Gemeindeversassung dw> dischen Gemeinden zu ändern, auf jene im obigeü SkN'ifL' MA möglichst zu wirken, daß-der einheitliche der Einzelgemeinden gewahrt bleibe/' - Herr Spanjer-Hersord (Braunschweig) mit dem ersten und zweiten Satze dieses..AntMAiMMtz ein, aber nicht, mit dem' dritten, da er trle JudennicHM zur G emeindeeinheit gezwungen - sehen will; ari.;jSkDM des Passus drei trägt er auf Ausarbeitung eines MlhMiW statuts durch den Ausschuß an. Dagegen will Herr/VtzA Lehmann eins und drei annehmen, nicht da er eine Einmischung in die inner» AngelegesthDMzW der Gemeinden -für allzu gefährlich hält, könne um so ruhiger angenommen werden, als die TxdWM A nnng der Kirche vom Staate noch nicht so nahe bevor^^^M stehe. Mit Ausarbeitung eines Musterstatuts, ist';! Redner einverstanden. Nach kurzer Replik deS.Herrst ' Spanjer-Herford spricht auch Herr Golvzieher (Hamburg) seine Zustimmung mit dem Vorredner aus. Jeder < muß die Freiheit haben, zu einer Gemeinde zu/ gehören, wo - er will. Redner weist auf das Beispiel Hamburgs , hm, wo die Einheit der Gesammtgemeinde fast nur durch ■» den Gottesacker bewahrt worden ist, und doch diese Hreiheit dem Bestände der Gemeinde nichts geschadet Hatz