Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1872)
- Date
- 1872-03-26
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Beüage zur Allg. Zeitg. des Judenthums Rr. 13. Erwiederung auf die Artikel des „Israelitischen Lehrer" Nr. 21 vom 24. Mai 1871. „Bonder Weser" unterschrieben L.. P- Kaufmann, nnd Är. 2 vom 10. Aänuar d. I. „Aus dem Kreise : LippstM" unterschrieben Ein junger Lehrer. Die Unwahrheiten und Entstellungen der Thatsachen in jenen Arttkeln documentiren sich schon dadurch, daß die Verfasser derselben sich nicht nennen, um nichts wegen der darin enthaltenen Verläumdungen verfolgt werden zu können. Den Namen L. P. Kaufmann müssen wir als fingirt annehmen, weil der Wohnort desselben nicht angegeben ist. — Ueber die Ursachen , welche die Kündigung Mandels herbeigeführt haben , befindet sich ein sehr umfangreiches Material beim Unterzeichneten Vorstande, dessen Veröffentlichung hier einen zu großen Raum einnehmen würde. Dasselbe charakterisirt Mandel und fpeciell seine frühere Schule vollständig, und kann von den sich dafür Intereffirenden eingesehen werden.— Auf eine Beschwerde Mandels wegen feiner Kündigung bei Königl. Regierung erhielt derselbe folgenden Bescheid: Arnsberg, 12. Juni 1871. Auf Ihre Eingabe vom 18. v. MtS. eröffnen wir Ihnen, daß wir uns, nach Einsichtnahme des vom Herrn Schulinspector und Superintendenten Ahlert erstatteten; ausführlichen Revisionsberichtes über Ihre Schule, nicht veranlaßt sehen können, dem Beschuffe des Vorstandes der., dortigen Shnagogengemeinde vom 16. Mai d. I., wodurch Geschloffen ist, Ihnen auf Grund des Contractes vom 30. April v. I. das Cantor- und Lehramt zu kündigen, von OberaufsichtS wegen entgegen zu treten. Königl. Regierung. Abth. d. Innern. Gez. von Schenk. Da bekanntlich die Behörden die Lehrer gegen ungerechtes Verfahren der Gemeinden in allen Fällen schützen und deren' Entlassung nur in -Folge begründeter Beschwerden gestatten, so dürste mit Rücksicht hierauf der Hinweis auf vorstehende-Verfügung schön allein genügen, um die Gründezur stattgehabten ' Kündigung Mandels — die nach? dem Artikel „Von der Weser" namenlos sein sollen — nicht nur zu belegen , sondern deren Dringlichkeit 'am eÄirtarüesten - zu Heweisenl^u! - . ' - - ^Wegen; der Verläumdungen Grünebaums in dem Weserarttkel Hat - Mandel selbst sich beim Herrn SchUlinspector und Superintendenten-Ahlert und bei Grünebaum dahin zu entschuldigen gesucht, daß diese Verläumdungen, der Artikel überhaupt, nicht von ihm ausgegangen seien. — Die Angaben in demselben Artikel Nr. 21 hinsichtlich der früheren'Lehrer bei hiesiger Gemeinde find unwahr und absichtlich entstellt. Dieselben haben mit einer Ausnahme gekündigt,