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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-19 · Heft 12 (19.3.1872) · p. Seite 234

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 12 (19.3.1872)
Date
1872-03-19
Page
Seite 234 (sequence 14)
Language
German
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Fall halten; daß der Staatsregierung keine contractliche Verpflichtung obliegt , ist.klar; mir scheint nun aber, daß doch thatsächliche Verhältnisse vorliegen, die für die Petenten sehr günstig sind. Einmal die große Zahl von jüdischen Zöglingen, dann der dringende Wunsch der Aeltern, ihren Kindern den jüdischen Religionsunterricht zu sichern, da meine ich, hätte die Regierung, wenn auch nur als Ausnahme, alle Veranlassung, die geringe Summe von 50. Thalern für diesen Unterricht zu zahlen. In Anbetracht der vorliegenden Verhältnisse und nach der Erklärung des Herrn Regrerungscommissars bitte ich Sie, den Antrag Win dt Horst anzunehmen. Hierauf wird die Diskussion geschlossen. Referent Abgeordneter vr. Paur erklärt sich dann Namens der Commission gegen den Antrag Windthorst als bedeutungslos und Littet, lediglich dem Anträge der Commission Folge zu geben. Bei der Abstimmung wird der Antrag D u n ck e r abgelehnt, ebenso der Commissionsantrag, der Antrag Röpell in Zählung mit 133 gegen 126 Stimmen abgelehnt, und schließlich auch der Antrag Windthorst; es sind also sämmtliche Anträge abgelehnt. Diese Verhandlung ist nach mehrfachen Seiten hin lehrreich. Die Unfruchtbarkeit der Fortschrittspartei hat sich abermals erwiesen, da sie einen sactischen Gegenstand, der keine Neuerung, sondern nur eine Wiederherstellung dessen betraf, was vor dem Uebergang des bis dahin städtischen Gymnasiums in die Verwaltung der Regierung vorhanden gewesen war, auf das zukünftige Unterrichtsgesetz verwies, dessen Zustandekommen noch für viele Jahre problematisch ist. Es zeigte sich ferner, daß weder Regierung noch Haus der Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts für die jüdischen Schüler geneigt sind, und diesem stimmen auch wir bei. Der Cultusminister konnte in dem Augenblicke, wo er den Religionsunterricht auf dem Gymnasium auch für Katholiken und Protestanten nicht mehr für obligatorisch erklärt hat, ihn nicht für die jüdischen Schüler dazu machen. Andrerseits erklärte er sich aber durch seinen Vertreter bereit, die Kosten des betreffenden Religionsunterrichtes zu tragen, wenn das Haus durch Empfehlung der Petition damit übereinstimmte. Hier , aber war es, wo das gegenwärtige Abgeordnetenhaus die Stimmung seiner Majorität zu erkennen gab, da sie auch dieses verwarf. Der Vertreter des Ministeriums , Herr Dr. Wiese, bethätigte auch hierbei die alte Praxis, die unter dem früheren Cultusminister galt. Er. sprach von „Einführen" , in das schneidemühler Gymnasium, während doch daselbst die Sache längst gewesen , und von der Regierung nur abrogirt worden war. Da das Haus alle Anträge verwarf, so. kann es in seiner jetzigen Beschaffenheit in uns nur geringe Hoffnung auf Besserung erwecken. Die geringe Majorität, mit welcher das Schulaufsichtsgesetz durch das Abgeordnetenhaus gegangen, bethätigte sich auch hier gegen die Petition. Anzeige«. Schneidemühl, den IO. März 1872. Bekanntrrrächüng. An der hiesigen jüdischen Elementarschule wird eine Lehrerstelle mit 250 Thlrn. Gehalt und Dienstwohnung, oder 50 Thlr. Entschädigung für dieselbe, vacant und ist zum 1. April er, oder auch später zu besetzen. Sollte der Anzustellende 'den Turnunterricht zu ertheilen im Stande sein, so wird dafür 15 Thlr. jährliche Remuneration gewährt werden. Der gegenwärtige Inhaber der zu besetzenden Lehrerstelle hat auch die Functionen eines Chorleiters und Hülsscantors der hiesigen Synagoge versehen und dafür 80 Thlr. jährliche Remuneration bezogen und wird beabsichtigt, diese Functionen dem neu zu berufenden Lehrer, seine Qualification dazu vorausgesetzt, wieder zu übertragen. Bewerber haben sich unter Vorlegung ihrer Zeugnisie und eines vurrlouluw vitae binnen 14 Tagen zu melden. Der Vorstand der jüdischen Schule. Die Stelle eines Predigers, der zugleich auch Cantor, Religionslehrer und wo möglich auch Schochet sein sollte, ist beim israelitischen Cultusverein in Bern zu vergeben. Antritt der Stelle 1. Juni 1872. Anmeldungsfrift 15. April a. c. Gehalt mit sonstigen Accidencien verbunden 3000 Frcs. Der Candidat soll der französischen Sprache mächtig sein. Frankirte Anmeldungen in Begleit guter Referenzen und eines vurrioulum vitae nimmt entgegen das Präsidium des Jör. Cultus-Vereins B ern. E, Bloch. Offene Lehrer-Stelle. Die Stelle des israelitischen Religionslehrers für die Gemeinden Nlckenich und Kruft ist vacant und soll neu besetzt werden. Qualificirte Bewerber wollen mir ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Atteste bis zum 10. April laufenden Jahres einreichen. Andernach, den i i. März 1872. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Jacob Kaufmann.

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