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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-05 · Heft 10 (5.3.1872) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 10 (5.3.1872)
Date
1872-03-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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38. Jahrgang. llgemeine JW 10. ücittttta -es Äu-entLums unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. 'Herausgegeben von Rabbiner Vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 5. März 1872. Diese Zeitung erscheint wöchmtlich einmal Dienstags, in 2 bis 2»/, Bogen. Preis deS Jahrgang« 4 Thlr. Halbsährig 2 Thlr. Merteljäyrig 1 Thlr. Inserate werden mit 2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Me Buchhandlungen, Postämter und ZeitungS-Expeditionen nehme«! Befieljlungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Hau-t-ZeitungS-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikelr EinWendepunct. II. — Literarischer Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin, Schmalkalden, Aus Würtemberg, Posen, Breslau. — Oesterreichisch-nngarische Monarchie: Wien, Lemberg, Krakau. — Dänemark: Kopenhagen. —Türkei: Konstantinopel, Adrianopel. — Donaufürstenthümer: Bukarest. — Rußland: Warschau. Feuilleton-Beilage: Verttauliche Briefe. VII. — Auch eine Ghettogeschichte. (Fortsetzung^ Leitende AvLikel. Bonn, 25. Februar. - Cin Wendepunct. ii. Mit dem Augenblicke, in welchem eine Religion als mehr, oder weniger fest formulirte Lehre über Gott, Welt, Mensch und ihr Berhältniß zu einander, und dann auf dem Grunde der Gottesverehrung (Cultus) als organisirte Kirche in die Erscheinung trat, gerieth sie auch in Beziehungen zur Gesellschaft, zum Staats¬ und Volksleben: . es entspannen sich kirchlich - politische Verhältnisse. Die Wege, die hierbei beschritten wurden, waren verschiedener. Art. Entweder wollte die Religion als solche, nicht als Kirche, sich mit dem Staate identi-, flehenso > daß das Staats - und Volksleben nur ein Ausfluß der Religion selbst, die Consequenz ihrer Lehre auf -dieWefammtheit fein sollte, die. Kirche abernur ein Glied dieser ganzen Organisation. Dies war der Fall im Mosaismus; wir werden -den Verlauf weiter unten besonders betrachten. Oder aber die Kirche als solche wollte sich mit dem Staate identificiren, also die Quelle alles Gesetzes sein und die. Verwaltung durch ihre Hierarchie üben. So war es bei manchen' alten Völkern; so ist es noch jetzt in einigen asiatischen Staaten; so bei den Anhängern des Islam, wie z. B. noch jetzt in der Türkei jeder Erlaß des -Sultans vom Scheich ul Islam genehmigt und gegengezeichnet werden muß; so war es bis vor kurzem im römischen Kirchenstaate.: Oder endlich Kirche und Staat bestanden als gesonderte Institutionen neben einander und erkannten sich beide in diesem ihrem Bestände an. Hier war es unvermeidlich, daß nicht alsbald ein Kampf um die Oberherrschaft zwischen diesen beiden Institutionen hätte losbrechen sollen. Der Kirche wurde hierbei seit-, ihrem Entstehen vom Volke selbst die Macht entgegengebracht, denn sowohl wie einem lebendigen und civilisatorischen Factor als auch wie einer Vermittlerin zwischen Gott und dem Menschen ordneten sich die Gläubigen, und unter diesen oft selbst die Fürsten , dem Ansehen und der Macht der Kirche unter, und räumten ihr den ersten Platz ein: Mit ihrem Wachsthum steigerten sich auch die Ansprüche der Kirche, bis sie zu dem Dogma der unbedingten Oberherrschaft über den Staat gelangte. Sie beanspruchte nicht blos -die vollständige Unabhängigkeitfür sich , die stetige Vermehrung und Abgabenfreiheit ihres Besitzes, nicht blos. wesentliche Gebiete des Volkslebens, namentlich

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