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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-02-27 · Heft 9 (27.2.1872) · p. Seite 171

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 9 (27.2.1872)
Date
1872-02-27
Page
Seite 171 (sequence 13)
Language
German
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171 Amerika. Bolivia, im Jan. In der südamerikanischen Republik Bolivia hat der Congreß Lei Umarbeitung der Verfassung einstimmig folgenden Paragraphen angenommen und sofort proclamiren lassen: „Der Staat bekennt sich zur römisch-katholischen Religion und wird die Kosten dieses Cultus tragen. Die Ausübung jedes anderen Cultus ist im ganzen Lande verboten." Die Spitze dieses mittelalterlichen Staatsprincips ist besonders gegen die englischen Missionäre und die Bibelgesellschaft gerichtet. Anzei gen. Die seit Neujahr in Kraft getretene Erhöhung der Satz-, Druck- und Papierpreise zwingt uns von jetzt ab den Jnsertionspreis für die einmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum auf 2 Steugrofchen festzusetzen. Leipzig, den 27. Januar 1872. Expedition der Allgemeinen Zeitung des Judenthums. Baumgärtners Buchhandlung. Göncurs für das israelit. Blinden ■ Institut in Wien. Bei dem, mit dem Schuljahre 187 2/3 zu eröffnenden Institute sind die Stellen eines Oberlehrers und eines Lehrers zu besetzen. Der Oberlehrer hat die Berechtigung zum Volksschul- und Bürgerschul- Unterrichte und bereits praktisch bewährte allgemeine pädagogische Befähigung nachzuweisen, den Unterricht in den entsprechenden Lehrfächern und in der Religion (mosaisch), dann die Oberaufsicht der Anstalt zu übernehmen. Die Bezüge sind bis auf Weiteres mit jährlichen 800 fl. ö. W., einer Quinquennalzulage von 100 fl. bis zu 20 Jahren, freier Wohnung in der Anstalt, Beleuchtung, Heizung und Verpflegung festgesetzt. Der Lehrer hat die Berechtigung zum Volksschulunterrichte und bereits praktisch bewährte pädagogische Befähigung nachzuweisen, den Unterricht in den Schulgegenständen, in Musik und Gesang zu übernehmen, die Zöglinge bei den technischen Arbeiten und in ihren, freien Stunden zu überwachen, den Oberlehrer in semer Lehrthätigkeit zu unterstützen, nötigenfalls zu suppliren. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 500 fl. ö. W. und wie für den Oberlehrer freie Station in der Anstalt verbunden. Die Bewerber um diese Stellen wollen ihre, mit den erforderlichen Documenten belegten Gesuche nebst einem Ourrleulum vitae bis 31. März d. I. an das Curatorium des israelitischen Blinden-Jnstitutes in Wien (Seitenstettengaffe Nr. 4) ungestempelt,- franco einsenden. Wien, 16. Februar 1872. Der Präsident: Dr. Ludw Aug Frankl. Zum 1. Juli d. I. wird in der Gemeinde zu Lübben N/Lausitz die Stelle eines geprüften Religionslehrers, Vorbeters und Schächters mit einem Gehalt von 200 Thlrn. außer Nebeneinkünften vacant. Hierauf Reflectirende wollen sich melden. - Der Borstand der Shnagogen-Gemeinde zu Lübben N/L. An einer israel. Bürgerschule Süddeutschlands wird für den Unterricht in den Realien und im Französischen ein tüchtiger Lehrer gesucht. Eintritt Anfangs Mai. Gehalt 500 Gulden nebst freier Wohnung. Reflectirende wollen ihre Anmeldungen und Zeugnisse an die Expedition dieses Blattes unter Chiffre N. M. 10 einsenden. Am 1. Mai c. ist in hiesiger Gemeinde die Stelle des Cantors, Religionsu. Elementarlehrers mit einem Gehalt von 400 Thlrn. vacant. Reflectirende belieben ihre Offerten an den Unterzeichneten Vorsteher unter Beifügung der Zeugnisse einzusenden. *_B. Franeken in Geldern. In unserer Gemeinde ist zu Ostern 'Vysfii 'rt'n die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters, Schächters rc., welcher die Approbation des Großherzoglichen Landesrabbiners Herrn Di*. Cohn haben muß, zu besetzen; fixer Jahresgehalt 120 Thlr. Preuß. Crt. nebst der sogenannten Schechita, freie Wohnung, Heizung, Mittag - und Abendtisch. Hierauf Reflectirende wollen ihre desfallsigen Zeugnisse portofrei an uns einsenden. Plan in Mecklenburg, d. 11. Februar 1872. Die Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde. R Elkan. Z. A. Cohn. Herm. Hirsch.

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