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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-02-20 · Heft 8 (20.2.1872) · p. Seite 158

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 8 (20.2.1872)
Date
1872-02-20
Page
Seite 158 (sequence 20)
Language
German
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sie in Förderung deS^Harchels nichts gehindert. ,würden." Er ließ ihnen zur Einführung der Seidenweberei 50,000 fl. vorstrecken, und es ist wahrscheinlich , daß er in ihr Gesuch um Ueberlaffung des Hofes Zebmach gegen jährlichen Zins ein gewilligt habe. Einem andern Juden befahl er, zu Fortsetzung seines Handels 10,000 fl. zu leihen. Vielleicht gestattete er noch mehreren die Niederlassung in Gitschin. Wir finden, daß er den Kauf von fünf Häusern am Ring bestätigte, diese der'Gerichtsbarkeit des Rathes enthob und sie sammt ihren Bewohnern seiner Kammer unterordnete." Wallenftein wollte also den Juden in seinem Lande dieselbe Stellung geben, wie sie ursprünglich im deutschen Reiche hatten, unabhängig von den Localbehörden und Ortsherrfchaften als kaiserliche Kammerknechte, ein Rechtszustand, der während des Mittelalters für die Juden dergünstigste war. Gewiß eigenthümlich war es, daß hier ein fürstlicher Herr, statt von den Juden Geld zu leihen, ihnen solches vorschoß, um ihr Geschäft zu fördern. Herrn Hurter erschien dies Verhalten Wallensteins gegen die Juden allzu freundlich, und er fügt daher hinzu: „Doch würde man irren, wenn man Wallen stein für einen unbedingten Begünstiger dieser Fremdlinge halten wollte. Ihr Gesuch, eine Zeit lang in dem Weichbild von Glogau wohnen zu dürfen, wies -er mit dem Beisatze ab : in der Stadt selbst wolle er sie ebensowenig länger haben (Schreiben an den Landesverweser zu Glogau vom 31. Oct. 1633)." Bei den unaufhörlichen Kriegszügen mochten sich die Juden von Glogau den Unwillen des Generals durch irgend welche Lieferungsverbindungen mit dem Feinde zugezogen haben. Neue Funde in Palästina. Neuerdings sind abermals merkwürdige Steine mit Inschriften im heiligen Lande gefunden worden; doch wir gestehen, daß uns dabei nachhaltige Zweifel an deren Aechtheit aufsteigen, namentlich was den zweiten betrifft, der bis zu Moses' Zeit hinaufreichen soll. Es wird darüber berichtet: „Ein Unterbeamter des französischen Consulats in Jerusalem, Herr Clermont-Ganneau, hat, wie, pariser Blätter melden, einen viereckigen (aus einem Steine bestehenden) Säulenschaft entdeckt, der von dem salomonischen, durch Herodes den Großen wieder aufgerichteten Tempel in Jerusalem herrührt. Der Säulenschaft trägt auf allen vier Seiten in prächtigen Lapidarbuchstaben eine ziemlich lange Inschrift, welche den Heiden das Betreten des Innern der geheiligten Tempelräume unter Todesstrafe verbietet.. Die Inschrift ist in griechischer Sprache abgefaßt, die damals die unter den heidnischen Bevölkerungen Syriens allgemein verbreitete war, und ihr Inhalt stimmt^ vollsiäydM mit j tyn-. von AlaviuS Josephus gegebenen Andeutungen' überein. Me verlautet, hat der Pascha von Jerusalem , diesen, merkwürdigen Stein sich angeeignet und schickt sich an, denselben aufs theuerste zu verwerthen." . Die in Wien erscheinende Neuzeit reproducirt ein Schreiben des bekannten Reisenden und Alterthumsforschers Henry Lumley aus Jerusalem vom 29. November 1871> worin über einen soeben im Moabiterlande aufgefundenen. aus Moses' Zeiten herrührenden Jnschriftstein berichtet wird: „Es ist mir gestattet worden, ihn zu untersuchen, und ich muß sagen, er trägt alle Zeichen des Alterthums und der Wahrheit an sich. Er mißt auf der Oberfläche 36 Zoll, bei einer Breite, von 18 Zoll, ist von hartem,; dichtem Granit und enthält sechs Zeilen geschriebener Charaktere, welche in der-Form mit den sinaitischen Lettern fast identisch sind. Noch ist kein werthvolleres. Denkmal über in der Bibel mitgetheilte Thatsachen aus-- gefunden worden, indem es in einer mit den Ereignissen, über die es berichtet, fast gleichzeitigen Periode gemacht ist; ja, es dürfte von nachhaltigerem Interesse sein, als der Moabiterstein, denn es. enthält den Namen, des Moses, der die Inschrift selbst angeordnet, gesehen und gebilligt haben 'dürfte, als ein Erinnerungszeichen an die Eroberung Moabs durch Israel unter ihrem großen Führer, und überdies ist der Stein, soweit es sich um die Inschrift handelt, in vollkommen gutem Zustande. Er wurde durch Beduinenscheiks, aus den Ruinen (oder dem Damm) der Stadt Medebah. gebracht, welche. 7 (englische) Meilen südlich von Asbon, 15 Meilen nörd-.. lich von Dibon und ungefähr 45 Meilen gerade östlich von hier liegt. Die Schriftlichen, welche, sehr deutlich und beinahe vollkommen erhalten sind, lauten übersetzt wie folgt: „Wir vertrieben sie — das Volk von Ar-Moab im Marschlande; da.brachten sie ein Dankopfer Gott, ihrem König, und Jeschurun frohlockte, wie auch Moses,, ihr Führer." Die Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Berichten im Pentateuch und im Buche Josua ist kaum zu verkennen. Die auf . dem Steine erwähnte Stadt Ar- Moab liegt in dem Delta, welches durch die beiden Flüsse gebildet wird, die hier in den Arnon fließen. Das „Ar- Moab im Marschlande" des Steines scheint identisch zu sein mit „Stadt, welche mitten im Flusse", die im Buche. Josua erwänt wird. Ich habe von den Schriftzügen eine Copie gemacht und bringe sie mit nach England, zugleich mit den Copien der Erklärungen von Leuten hier, welche die Geschichte des Steines kennen." Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. V. Hirschfeld, , Verantwortlicher Redacteur Br. H. Lotze.

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