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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-02-13 · Heft 7 (13.2.1872) · p. Seite 135

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 7 (13.2.1872)
Date
1872-02-13
Page
Seite 135 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -es Zu-enthums. Femlleton-Lellage zu Ar. 7. Leipzig, den 13. Februar 1872. Vertrauliche Briefe. VI. In des Menschen Seele vereinigen sich viele directe Gegensätze — ein Umstand, der zu den interessantesten Beobachtungen Veranlassung bietet. Hierher gehört, daß, mit geringen Ausnahmen, jeder seine sittlichen und intellectuellen Eigenschaften überschätzt und seine äußern Verhältnisse, seinen Besitz, seine Stellung unterschätzt. Wie wenige haben ein offnes Auge für ihre Fehler und Schwächen, und wenn jemand nicht umhin kann, ihm anhaftende Untugenden zu erkennen, so verringert sich doch in seiner Vorstellung der Grad derselben bedeutend, und Entschuldigung oder gar Rechtfertigung hat er schnell zur Hand. Ich habe nicht selten sonst gescheidte Leute gesehen, die sich Tugenden zuschrieben, welche sie entweder überhaupt gar nicht oder nur in geringem Grade besaßen, die sich für wohlthätig hielten, während sie dem Dürftigen oft kaum ein Almosen zu reichen sich entschlossen, für ehrlich, während sie ihren Vortheil wahrzunehmen niemals anstanden, wenn es auch nicht immer auf erlaubte Weise geschah. Dasselbe ist der Fall rücksichtlich der Einsicht, der Kenntnisse, der Geistesschärfe, über deren Besitz und Umfang die meisten Menschen eine für sie selbst sehr vortheilhafte Meinung hegen. Gerade das entgegengesetzte Verfahren aber befolgen sie in der Beurtheilung ihrer persönlichen Lage und Verhältnisse. Da haben sie den Blick stets auf andre gerichtet, die an Besitz und Stellung ihnen vortheilhafter situirt zu sein scheinen. Das Loos, das ihnen zugefallen ist, kommt ihnen weniger begünstigt vor; was sie erreicht und erworben haben, schlagen sie für gering an, oder erachten es doch nicht für genügend, um nicht sofort nach mehr und höher hinauf zu streben und die Heftigkeit ihres Verlangens auf weiteres zu richten. So wenig diese Worte etwas neues enthalten, so mußte ich sie doch vorausschicken, um denjenigen Standpunct festzustellen, von welchem aus die Verhältnisse der verschiednen Classen und Stände in der menschlichen Gesellschaft beurtheilt sein wollen. Nichts ist thörichter oder, besser gesagt, wahnwitziger, als die Gleichheit, auf welche der Mensch ein natürliches Anrecht hat, auch auf die äußern Besitztümer und die Stellung in der Gesellschaft auszudehnen. Dann müßten erst die Menschen in ihrem Wesen und allen ihren Eigenschaften völlig gleich gemacht und zu Krystallen gewandelt werden, die aus denselben Elementen, in derselben Zusammensetzung und derselben Form sich naturgesetzlich an einander fügen. Da aber der Schöpfer die einzelnen Individuen in unendlicher Verschiedenheit hervorgebracht hat, so hat er damit von vornherein die Thätigkeit und die Erfolge aller einzelnen nicht auf ein gleiches Niveau gestellt. Als Grundlage der menschlichen Gesellschaft gilt das Princip des Gebens und Empfangend als bestimmendes, allgemeines Gesetz, woraus nothwendig folgt, daß, wer im Stande ist mehr zu geben, auch Anspruch darauf hat, mehr zu empfangen. Andrerseits würde, wenn der Fleißige, der Sparsame, der Befähigte grade denselben Antheil erhielte wie der Faule, der Verschwender, der Unfähige, wenn derjenige, welcher alle seine Kräfte angestrengt hat eine höhere Befähigung zu erlangen, und unausgesetzt bemüht ist dieselbe anzuwenden, genau denselben Erfolg haben sollte, wie derjenige, welcher grade das Gegentheil davon thut, der Hauptantrieb fehlen, welcher die Thätigkeit des Menschen anspornt, es würde wenig gearbeitet, wenig geschaffen, wenig entwickelt werden. So gehört das Eigenthumsrecht zu den wesentlichsten Bedingnissen des Menschengeschlechts, und mit ihm zugleich ist die Verschiedenheit des Besitzstandes unabänderlich gegeben. Ich will hiermit nicht gesagt haben, daß nicht für das Eigenthumsrecht noch mannichfache andre, beschränkende Bedingungen aufzustellen und hiedurch die Aufhäufung des Besitzes in den Händen einiger wenigen und der Mangel daran bei vielen andern zu begränzen wäre, wie dies ja schon im mosaischen Gesetze geschehen ist, was ich anderswo ausführlich nachgewiesen habe. Aber an sich und principiell kann die Menschheit das Eigenthumsrecht niemals entbehren, es gehört wesentlich zu ihrer Natur, es ist ein Naturgesetz des menschlichen Wesens, und seine Consequenzen müssen getragen werden. Ebenso verhält es sich mit dem Ehrtriebe des Menschen. Ich sage nicht mit dem Ehrgeize; denn so wenig wie Habgier und Geiz als Ausschreitungen und Laster das Streben nach Besitz und das Eigenthumsrecht aufheben, ebenso wenig ist dies bei Ehrgeiz und Hochmuth der Fall gegenüber dem

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