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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-01-23 · Heft 4 (23.1.1872) · p. Seite 56

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 4 (23.1.1872)
Date
1872-01-23
Page
Seite 56 (sequence 2)
Language
German
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übrig gebliebenen Theile, besonders der nach Palästina zurückgekehrte, waren dem Heidenthume völlig abgewandt geblieben und von der Lehre des einzigen Gottes ganz durchdrungen. Hierdurch war die Aufgabe, welche diesem Volke nunmehr gestellt wurde, eine völlig verschiedene. Der Kampf der Gotteslehre mit dem Heidenthume im Volke selbst, wie ihn die Propheten geführt hatten, war vorüber, und es kam jetzt darauf an, den Monotheismus gegen das Eindringen des Heidenthums, während das Volk mitten unter Heiden lebte, zu schützen. Was für die Ueberzeugung nicht mehr zu fürchten war, in der das Volk nicht mehr scbwankte, konnte auf dem Wege des Verkehrs, des täglichen Umgangs, der Sitte, mit einem Worte des wirklichen Lebens eindringen, die Festigkeit und den Widerstand nach und nach untergraben, zersetzen, auslösen, und so theils durch die heidnische Herrschaft im Lande; theils durch Einwirkung auf die vielfach zerstreuten einzelnen Abtheilungen des jüdischen Stammes die Gotteslehre beseitigen, so daß jede Spur von. ihr hätte verloren gehen müssen. Hiergegen mußte auf dieselbe Weise die Abwehr bereitet werden, auf der die Gefahr drohte: Leben, Sitte, Einrichtungen und Gewohnheiten des Volkes mußten dermaßen gestaltet werden, daß sie eine Schutzwehr um den Monotheismus bildeten. Und dazu war der Weg längst gewiesen. Der Monotheismus in Israel war ja nicht blos in der Form einiger allgemeiner Glaubenssätze aufgetreten, sondern hatte seine Consequenzen für das wirkliche Leben des Menschen, für Gesellschaft, Staat, Volk, Gemeinde, Familie und Individuum daraus gezogen und als Gesetz verkörpert, hatte für seine Existenz sich eine Nation geschaffen, die er bis in die letzten Adern ihres Daseins durchdrang. Wie viel von diesem Gesetze und in welchem Geiste immer sich realisirt hatte: es lebte doch im Volke, war aus seinem Bewußtsein vor den mannichfaltig veränderten Zuständen nicht verschwunden, und belebte sich jetzt, wo der Monotheismus bei ihm zur unbedingten Herrschaft gelangt war, von neuem mit größter Energie. Es galt also, dieses Gesetz vollständig im Volke zur Uebung zu bringen, die Lücken, die sich im Leben herausstellten, auszufüllen und die veränderten Verhältnisse, die entwickelteren Zustände mit ihm in Einklang zu bringen, ja. noch mehr, durch eine Menge von Vorkehrungen, gewissermaßen von Schutzmaßregeln die Beobachtung des Gesetzes zu wahren. Von Anfang an waren diejenigen Männer, welche dieses Werk begännen und fortführten, sich ihrer Aufgabe vollkommen bewußt, und unter den drei Grundsätzen, welche von den „Männern der großen Synagoge", an deren Spitze Esra stand, uns überliefert worden sind: „Seid vorsichtig im Gericht, stellt viele Schüler aus, und macht einen Zaun um das Gesetz" (Pirke Aboth I, 1), drückt der letztere vollkommen den Gedanken aus, der von nun an das ganze Judenthum erfüllte und beherrschte. Es war sehr natürlich, daß unter der Einwirkung dieser Idee das ganze Religionssystem zu einem Rechtsstzstem, alles Religiöse zu einem Jus wurde, und im Bewußtsein des Volkes diesen Charakter annahm. In diesem Auf- und Ausbau des Judenthums lag also das Bestreben, erstens das mit dem Monotheismus verbundene mosaische Gesetz so viel wie möglich zur Ausführung zu bringen, es mit den veränderten und entwickelteren Zuständen und Sitten in Einklang und Ausgleichung zu setzen, und dadurch das. Leben der Gesammtheit und jedes Einzelnen zu heiligen; zweitens die unter heidnischer Herrschaft lebenden und zum großen Theile unter den heidnischen Völker zerstreuten Bekenner der Judenthums vor den Einflüffen des heidnischen Lebens zu bewahren, und sie so zur Erhaltung der monotheistischen Gotteslehre zu befähigen. Der siegreiche Kampf gegen die Vergewaltigung durch die heidnischen Syrer, der unglückliche gegen die Tyrannei der Römer, endlich die Vertreibung aus dem heiligen Lande und die gänzliche Zerstreuung des jüdischen Stammes wirkten nur bestärkend auf dieses Bestreben, so daß unmittelbar nach dem Falle Jerusalems diese Arbeit des Gesetzesausbaues wieder angefangen und mit noch größerem Eifer fortgesetzt, ja später in den babylonischen Landschaften zur Vollendung gebracht wurde, um auch in den weiteren Jahrhunderten Hauptgegenstand der jüdischen Geistesthätigkeit zu bleiben. Es war dies eine von der früheren universellen Geistesströmung in der Zeit der Propheten ganz verschiedene, und zwar eine religiös-nationale Strömung. Wie nun bei den Propheten auch die nationale Strömung nicht fehlte, so mangelte es dieser späteren nationalen Strömung auch nicht an universellen Zügen, wie z. B. die Aufstellung der noachidischen Gesetze erweist; auch legte sich die nationale Hülle ja nur um den universellen Kern der Gotteslehre. Wer aber kann verkennen, daß diese Umhüllung des eigentlichen Wesens, diese Absonderung und Einschließung in ein eigenthümliches, religiöses Volksleben unter den gegebenen Umständen eine unbedingte Nothwendigkeit für die Erhaltung des-reinen Monotheismus war? In kleines Ab-

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