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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-01-16 · Heft 3 (16.1.1872) · p. Seite 41

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 3 (16.1.1872)
Date
1872-01-16
Page
Seite 41 (sequence 9)
Language
German
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41 WNMW digung seiner leiblichen Bedürfnisse nöthig habe, so sei dagegen zu erinnern, daß bei der Alimentirung eines Menschen nicht dessen leibliches, sondern auch dessen sittliches und religiöses Bedürfnis in Betracht zu nehmen sei. Da nun bei einem gutgläubigen Israeliten die Scheu vor Speisen, welche nach ihrer Art oder ihrer Zubereitung jüdischen Ritualgesetzen nicht entsprechen, als ein auf einem vollberechtigten religiösen Bewußtsein begründetes Gefühl anzuerkennen sei, so habe eine Gemeinde, welcher die Verpflichtung der Alimentirung eines solchen Israeliten auf Grund der Bestimmung des Bürgerrechtsgesetzes über Armenunterstützung obliege, auch jenem religiösen Bedürfnisse jedenfalls insoweit Rechnung zu tragen, als ihr dadurch gegenüber ihrer Armenunterstützungspflicht überhaupt ein erhöhter Aufwand nicht erwachse. Es könne nun dahin gestellt bleiben, ob die Verabreichung sogenannter koscherer Kost an die S. mit einem solchen erhöhten Aufwande verbunden wäre, denn die S. selbst habe nicht ausschließlich auf Verabreichung koscherer Kost geklagt, sondern sie habe durch ihr an die Instanz der Kreisregierung gestelltes alternatives Bittgesuch der Gemeinde A. die Wahl frei gestellt, ihr anstatt der Naturalverköstigung eine Geldunterstützung zu verwilligen, in dem Maße und Umfange, wie sie der Unterstützung der andern Ortsarmen gleich komme, und in Rücksicht auf dieses Gesuch sei so, wie geschehen, erkannt worden. Posen, 30. December. Aus Rogasen schreibt man der Ostd. Ztg.: „Der Propst W. in Rogasen, ein eifriger Unfehlbarer und Mitglied der Genossenschaft Jesu, hat vor einigen Tagen eine bei einem Israeliten in Dienst stehende Wittwe Sp., polnischer Abkunft, vom heiligen Abendmahle und der Beichte zurückgewiesen, weil sie bei einem Juden dient. Die fromme Frau bat weinend, ihr wenigstens bis zur gesetzlichen Abzugsfrist Zeit zu geben, zumal „der Jude" ihr den vierzehntägigen Kirchenbesuch eben so gern gestatte, als die Feier aller katholischen Festtage. Aber W. blieb unerbittlich, und die in ihrem Seelenheil bedrohte Frau kündigte sofort, wenn sie auch kaum weiß, wo sie ihr Haupt hinlegen soll." Wenn man nach den Beweggründen solches priesterlichen Gebarens srüge, so würde man entweder Judenhaß oder die Sucht, an ihren verblendeten Opfern ihre Herrschaft auszüüben, annehmen müssen. Man wird aber nicht fehlgehen, wenn man beide Leidenschaften als Motive ansieht, wenn auch die unersättliche Herrschsucht den Judenhaß noch überwiegt, da jedenfalls der armen Frau ein größeres Nebel als dem Juden zugefügt worden ist. Breslau, 2. Januar. (Privatmitth.) Gestern verstarb hier im 70. Lebensjahre der ehemalige Lotteriecollecteur, Herr Moritz Schreiber, ein Mann, der wegen seines wohlthätigen Sinnes und seiner Liebe für wissenschaftliche und künstlerische Bestrebungen seiner Zeit eines rühmlichen Namens sich erfreute. Wegen seiner freisinnigen Richtung wurde ihm in der Reactionszeit seine großartige Lotteriecollecte entzogen. Aus Deutschlothringen, 28. Dec. (Privatm.) Es dürfte wohl für Sie und Ihre Leser von Interesse sein, hin und wieder etwas von der Stellung zu hören, welche der Staat hier in Deutschlothringen den Israeliten gegenüber, und umgekehrt die Israeliten der deutschen Negierung gegenüber einnehmen, zumal die hiesigen Verhältnisse über kurz oder lang auf die rechtliche Stellung der Israeliten im übrigen Deutschland zurückwirken müssen. Dr. Korn, der schon öfter für die Rechte der Israeliten eingetreten ist und dies im verflossenen Sommer auch in Straßburg mit vieler Energie, unter Aufwand von Mühe, Zeit und Kosten gethan hat, der zuerst zum Jnspector der israelitischen Schulen in Elsaß-Lothringen und nach Aufhebung des confessionellen Systems zum Lehrer am Lyceum in Straßburg designirt war, wirkt seit einiger Zeit am Collegium zu Saarburg. An demselben ist hebräisch (Bibel- und Gebetübersetzen, Grammatik und sogar Currentschrift) mit zwei Stunden wöchentlich für die israelitischen Zöglinge in den Lehrplan ausgenommen. Zudem werden zwei Religionsstunden (biblische und jüdische Geschichte, Religionslehre) wöchentlich außerhalb des Stundenplans — die Schulen sind confessionslos — aber dennoch im Collegium und auf Kosten des Staats eingerichtet werden. Am Sonnabend fällt von 8—9 Uhr der Unterricht am Collegium aus, damit die jüdischen Schüler die Synagoge besuchen können. Das Collegium selbst umfaßt Vorschule, Gymnasium und Realschule.. Die Unterrichtssprache ist französisch und deutsch. Mit der Anstalt ist ein unter

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