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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-05 · Heft 49 (5.12.1871) · p. Seite 993

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 49 (5.12.1871)
Date
1871-12-05
Page
Seite 993 (sequence 19)
Language
German
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993 bei christlichen Lehrern im Deutschen, Französischen, Rechnen und Schreiben unterrichten ließen. Im Jahre 1808 erweiterte Fürst Primas das Judenquartier durch Hinzufügung des Compostells, des Dominicaner klosters und des Frohnhofes. Drei Jahre später endlich {IS11) gewährte der Fürst den Juden das vollständige Bürgerrecht und damit zugleich das Recht, ihre Wohnhäuser in der Stadt nach Belieben zu wählen. Die Gaste war anfangs sehr klein; denn sie erstreckte sich nur von demjenigen Eingänge, welcher das Judenbrückchen heißt, bis zur Fahrgaste. Erft in der Zeit um 1600 wurde sie nach Osten hin verlängert, und nachher kamen noch andere Fortsetzungen hinzu. Ein Straßenpflaster erhielt sie erst im Jahre 1522. Bei der bürgerlichen Gleichstellung der Juden <1811) betrug die Zahl ihrer Häuser 150, sowie die der Juden selbst 2214, während es damals zu Frankfurt nicht mehr als 40,455 Einwohner und 3467 Häuser gab. Die Gasse war, bis sie 1711 völlig abbrannte, ein sinsterer Wohnbezirk; denn sie hatte fast durchaus nur eine Breite von zwölf, an ihren breitesten Stellen von fünfzehn bis sechzehn Fuß. und bestand aus hohen, dicht an einandergebauten Häusern, deren Gränzmauern anderthalb Fuß dick waren. Natürlich war es unmöglich, in ihr mit einem Wagen umzuwenden, und damit die deshalb öfters eintrctenden Stockungen einigermaßen beseitigt würden, hatte der Rath 1550 ^den mittleren Zugang der Gaste erweitern lasten. Bei der engen, finsteren und ungesunden Beschaffenheit ihrer Gaste war den Juden auch noch der Genuß der frischen Luft außerhalb derselben verkümmert. Die Gaste war an ihren drei Eingängen mit Thoren versehen, und diese wurden nicht nur Nachts, sondern auch während der Sonntage rmd der "christlichen wie der jüdischen Festtage geschlossen gehalten. Nur in Fallen der Noth gestattete man dann den Aus- und Eingang, und zwar vermittelst einer kleinen in jedem Thore angebrachten Thür. Ferner durfte kein Jude die Stadt - allee' betreten, d. h. den einzigen Platz zum Spazierengehen, welchen das mit Mauern und Gräben umgebene, Morgens spät geöffnete und Abends früh geschlossene ältere Frankfurt enthielt. Als in neuerer Zeit die die Stadt umgebenden Gräben und Wälle in Promenaden verwandelt worden waren, durften die Juden anfangs auch diese nicht betreten, sondern sie mußten sich auf der an den Promenaeen herziehenden Chaussee halten. Sogar einen Theil der Straßen in der Stade durften sie früher kaum zu betreten wagen. Ueber das Psarreisen, sowie durch die zu Passagen benutzten Kreuzgänge der Kirchen und über den sogenannten Holz- und Zimmergraben zu gehen, war ihnen geradezu verboten, und wenn ein Jude dies doch that, so wurde ihm durch Vorübergehende der Hut vom Kopfe gerissen. Auch den Römerberg oder den vor dem Rathhaus liegenden Platz durften sie nur längs der Häuser seiner Ostseüe betreten, und sogar dies war ihnen bloß in der Zeit der Messen gestattet. Die einzige Ausnahme hiervon fand dann statt, wenn die Juden das aus Gewürz bestehende Neujahrsgeschenk, welches sie jedem Schöffen machen mußten, in das RathhauS brachten. Hatte ein Jude sonst etwas im Nathhaus zu thun, so mußte er an dem hintern Theile desselben eintreten. Selbst in den ihnen gesetzlich zugänglichen Straßen waren sie den Mißhandlungen und Kränkungen von Seiten des Pöbels und junger Leute preisgegeben. Schon drei Jahre nach ihrer Übersiedelung in die Judengaffe war der Rath genöthigt, durch eine besondere Verordnung zu gebieten, daß man die Juden auf den Straßen nicht schlage und ihnen nicht Schimpfwörter zurufe. Dergleichen Gebote fruchteten jedoch nichts: im Gcgentheil, die Mißhandlung und Verhöhnung der Juden wurde im Laufe der Zeit immer ärger. Man warf sie mit Steinen, Koth und Schneeballen, rupfte sie am Bart, stieß sie und dergleichen mehr. Auch pflegten die meisten Christen einen Juden nicht anders als mit Du anzureden. Die Mißhandlungen dauerten bis zum Beginn des gegenwärtigen Jahrhunderts fort. Namentlich nahm zuletzt jeder christliche Gassenjunge das Recht in Anspruch, einen ihm begegnenden Juden durch den Zuruf: „Judd', mach' Mores!" zur Abnahme des Hutes zu zwingen. Noch leben Leute, welches dies als Knaben gethan haben, und der 1855 gestorbene Amschel Rothschild hatte in seiner Jugend sich mehr als einmal einer solchen Mißhandlung unterwerfen müssen. Kehren wir nun zur Geschichte der Judengasse zurück, so war diese 1616, in Folge des Fettmilchschen Aufstandes, unter den besonderen Schutz von Kaiser und Reich gestellt worden. Diesen anzudeuten wurde damals an jedes der drei Gassenthore ein großes Schild angeschlagen, welches einen gemalten Reichsadler und die Inschrift „Römisch Kaiserlicher Majestät und des heiligen Reichs Schutz" enthielt. «Fortsetzung folgt.) Frmlzösische Soldaten jüdischer Religion. Wir haben bekanntlich in dem von uns herausgegebenen „Gedenkbuch an den deutsch-französischen Krieg von IST0/71 für die deutschen Israeliten" alles Material, was wir erlangen konnten, über den Antheil zusammengestellt, welchen die deutschen Israeliten an dem denkwürdigen Kriege hatten. Jetzt wird Aehnliches in den „Ardiives israeliles“ versucht, und zwar zunächst ausLothringen. Unter der Ueberschrist „Lothringen währenddes Krieges" werden 23 Männer zusammengestellt, von denen 22 als Militär ihre Pflicht gegen das Vaterland thaten. Wir veröffentlichen diese Liste in wörtlicher Übersetzung, und damit sorlfahren, wenn die Archives

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