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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-05 · Heft 49 (5.12.1871) · p. Seite 991

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 49 (5.12.1871)
Date
1871-12-05
Page
Seite 991 (sequence 17)
Language
German
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Allgemcine Femlleton-Gcilage zu klr. 49. Leipzig, den 5. December 1871. Die Jndengasse und die Familie Rothschild in Frankfurt am Main. Vor einigen Wochen erschien ein in mehrfachen Beziehungen treffliches Werk: „Geschichte von Frankfurt am Main in ausgewählten Darstellungen. -Wad) Urkunden und Acten von Dr. G. L. Kriegt, Prof, und Stadt-Archivar. Franks, a. M. 1871". Wir heben folgendes anziehendes Bild heraus, daß, so oft auch die Gegenstände desselben schon beschrieben sind, hier doch einige neue Züge und mögliche Vollständigkeit erhält. — Bis gegen den Schluß des Mittelalters befanden sich die Frankfurter Juden in einer besseren Lage, als in der neueren Zeit. Sie lebten bis 134!), wo die christliche Bürgerschaft sich das Eigenthumsrecht über sie erkaufte, als Kammerknechte des Kaisers, d. h. als Zinshörige und Schützlinge desselben, und hatten nicht nur ihren eigenen Gerichtsstand, sondern auch ihre eigene Gemeindeverwaltung. Auch nachdem sie Eigenthum der Frankfurter Bürgerschaft geworden waren, verwalteten sie noch lange ihre religiösen und Gemeindcangelegenheiten ganz selbständig, waren und hießen Bürger der Stadt, und unterschieden sich rechtlich von den christlichen Bürgern nur dadurch, daß sie der höheren politischen Rechte entbehrten und nicht, wie diese, die nach dem jedesmaligen Stande des Vermögens berechnete Beede oder Schatzung, sondern eine für jeden Juden im Voraus festgesetzte jährliche Abgabe entrichteten. Sie durften Grunveigenlhurn erwerben, ihren Wohnsitz in der Stadt nach Belieben wählen und außer den Gewerben derjenigen Eorporationen, die man Zünfte nannte, jedes Geschäft treiben. Von dem Zwange, in einer bestimmten Straße zu wohnen, war damals keine Rede. Allerdings' gab es schon in jener Zeit zu Frankfurt eine sogenannte Judengasse, welche zwischen der Hauptkirche der Stadt und der Main-Brücke lag; aber kein Jude war genöthigt in ihr zu wohnen, und sie enthielt ebensowohl christliche wie jüdische Häuser. Sogar einige der vornehmsten christlichen Familien hatten ebenso zu Frankfurt, wie zu Speier und Ulm, ihre Wohnhäuser in der Judengasse, und in de" Jahren 1304 bis 1375 wohnte sogar das Haupt der Stadtgemeinde,. der ältere Bürgermeister, daselbst. Natürlich hatten die meisten Juden ihre Wohnungen in der nach ihnen benannten Gasse; denn in dieser lag ihre Synagoge, ihr Badehaus und ihr sogenanntes Tanzhaus, d. h. das für größere Vergnügungen bestimmte gemeinschaftliche Gebäude, und außerdem lebt ja der Mensch in der Regel am liebsten unter denen, welche mit ihm gleiche Religion, Sitte und Sprache haben. Die Aenderung der glücklichen Lage, in welcher die Frankfurter Juden sich früher befanden, beginnt mit der ersten Zeit des fünfzehnten Jahrhunderts. Sie trat allmälig ein, nahm aber nachher immer schneller zu, und erreichte mit dem Beginn des siebzehnten Jahrhunderts ihren höchsten Grad. Schon um 1425 hießen die Juden in Frankfurt nicht mehr Bürger, sondern sie wurden ebenso Juden-; bürger genannt, wie man sie in der .neuesten Zeit israelitische Bürger genannt hat. In der Judenordnung von 1480 wurde ihnen geradezu verboten, sich Bürger von Frankfurt zu nennen. Ebendaselbst war ausgesprochen, daß jeder Jude sein Recht, in Frankfurt zu wohnen, alle drei Jahre erneuern lasten müsse, daß er aber auch innerhalb dieser Zeit ausgewiesen werden könne. Das Härteste, was die Juden im fünfzehnten Jahrhundert traf, war das 1400 erlassene Gebot, ihre bisherigen Wohnungen zu verlassen und dagegen fortan insgesammt in einer bestimmten für sie herzu stellenden Gasse zu wohnen. Dieses Gebot ging im Allgemeinen aus dem zu Ungunsten der Juden veränderten Geiste der Zeit hervor, hatte aber seinen besonderen Grund noch darin, daß die Frankfurter Juden bisher größtentheils in der Nähe der Hauptkirche gewohnt hatten und; man dies als eine Entweihung des christlichen Gottesdienstes ansah. Es sei, sagte man, eine Beschimpfung der christlicken Religion, daß die Juden in nächster Nähe einer Kirche ihren Gottesdienst hielten, auch werde durch die in letzterer hörbaren Ceremonien der Juden der christliche Gottesdienst gestört, und dieser werde außerdem noch dadurch herabgewürdigt, daß die Juden von ihren Wohnungen aus die Sacramente der Christen mit ansehen und ihre Kirchengesänge hören könnten; man müsse daher die Juden und ihre Synagoge nicht nur aus der

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