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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-10-31 · Heft 44 (31.10.1871) · p. Seite 876

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 44 (31.10.1871)
Date
1871-10-31
Page
Seite 876 (sequence 2)
Language
German
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876 Wir haben in diesen Skizzen dargethan, daß der Staat bei Verwendung seiner Mittel zu konfessionellen Zwecken sich durchaus nicht von dem Grundsatz der Vertheilung nach der Bevölkerungszahl leiten läßt, wie dies auch in der Natur der Sache liegt, und daß er bisweilen sür eine Minorität mehr verausgabt als für eine Majorität, sobald das Bedürfniß dafür spricht. Wir haben dies mit Zahlen erwiesen.*) Fragen wir nun nach dem Anspruch, welchen die Inden in Preußen nach dem Princip der Gleichberechtigung, das aus der gleichen Besteuerung für sämmtliche Staatsausgaben um so mehr stießt, als bis jetzt die. Juden für die kirchlichen Bedürfnisse der christliche» Konfessionen initsteuern müssen, ohne ein Aequivalcnt zu erhalten, für Seminarien an den Staat zu machen berechtigt sind, und legen zuerst den Bevölkerungömaßstab an. Da der Staat für die 2-1 Millionen (in runder Zahl) 89 Anstalten mit 301,000 Thlrn. jährlich ans stattet: so käme ans die 31.1,000 Juden im jetzigen preuß. Staate ein Seminar und eine Präparandenanstalt mit jährlich 1 (ir>0 Thlrn. Jedermann sicht ein, daß dies völlig ungenügend wäre. Wir haben aber auch erwiesen**), daß nach der Beschaffenheit der jüdischen Gemeinden in Preußen und nach den Berwcndungßgegenständen der 'Ausgaben des Cultus- und Unterrichtsministeriums der Staat nicht die Cultnökosten der jüdischen Gemeinden zu tragen übernehmen kann, wohl aber verpflichtet ist, auf die allgemeinen Veranstaltungen für den jüdischen Eultus dem Bedürfniß entsprechend größere Summen zu verwenden. In erster Linie stehen da außer jüdisch-theologischen Facultäten (oder auch nur einer) jüdische Seminarieu und Präparandenanstalten. Beschränkte' man sich auf die Bevölkerungözahl, so kämen auf die Juden, wie wir gezeigt, 33,100 Thlr. jährlich, und schon aus dieser Summe berauS wären die Mittel genügend vorhanden, um zwei oder drei Seminarieu, etwa sür Preußen und Pommern, Posen und Schlesien zu gründen und auszustatten, und die bestehenden -1 Seminarien zu Berlin, Casiel, Hannover und Münster durch angemessene Zuschüße sicher zu stellen und völlig genügend zu machen. Für das Seminar zu Berlin würde schon ein verhältnißmäßig nicht beträchtlicher Zuschuß zur Erhöhung der Lehrergehälter genügen, und daS zu Hannover erhält aus der hannoverschen Provinzialcasse schon einen guten Zuschuß, *) S. Skizze II Nr. 7. **) Skizze III Nr. 7 und V Nr. 8. so daß wir nicht wissen, ob dasselbe einen größeren nothwendig hat. Dagegen sind die finanziellen Verhältnisse des Seminars zu Münster völlig ungenügend und sehr problematischer Natur. Dasselbe hat in denletzten Jahren einen anzuerkennenden Aufschwung genommen und hätte sich nur vor einer zu starken Neigung nach einer Richtung hin zu hüten. Wenn aber seiner sinanziellen Lage nicht zu Hülfe gekommen wird, so muß es seinen Bestand in Zweifel erhalten sehen. Auch das Seminar zu Cassel bedarf erhöhter Einnahmen, um zu einer größeren Blüthe zu gelangen. Die Verhältnisse hinsichtlich der Elementar- und Religiouölehrerbildung liegen in Oesterreich gerade ebenst wie in Preußen, nur daß dort bei mehr als drei Ma. größerer jüdischer Bevölkerung das Bedürfniß noch größer und dringender ist. Für Nichts aber ist der Anspruch ans Staatshülfe nothwendiger «IS, abgesehen von den jüdisch-theologischen Facultäten, sür jüdische Lehrerbildungsanstalten. Tenn einerseits wächst das Bedürsniß nach wohlgeschnlten Lehrern immer mehr und in rasch steigenden: Berhältniß. In Preußen begnügt sich selbst die kleinste Dorfgemeinde schon jetzt ungern mit einem anderen als einem geprüften Lehrer. Aber in dem Maße, wie daS Bedürfnis; steigt, nimmt in den jüdischen Gemeinden der Sinn kür Errichtung und Erhaltung jüdischer Seminarien auS eigenen Mitteln ab. Dies beweist der Mangel an solchen Anstalten und die Dürftigkeit, in welcher man die bestehenden läßt, wenn sie kein eigenes Vermögen besitzen, wie das Seminar zu Berlin. Würde doch das hannoversche Seminar eingegüngen sein, wenn die neue Provinzialcasse den Zuschuß verweigert hätte, den die ehemalige StaatScasse zu diesem Zwecke gewährt hatte. Wir wollen im Allgemeinen hieraus den Gemeinden keinen besondern Vorwurf machen, da;ie bereits durch die eigenen Cultuskosten schwer belastet sind, und eS sehr fraglich ist, ob die 89 christlichen Seminarien bestehen würden, wenn es aus den freien Willen und die jährlichen Beiträge der Gemeinden ankäme. Aber eines Umstandes wollen wir doch erwähnen, worin die Schuld der jüdischen Gemeinden hierbei liegt. Denn diese geht noch weiter, als die Schöpfung von Seminarien aus eigenen Mitteln. In Oesterreich zumal würden langst jüdische Seminarien aus Staatsmitteln unterstützt bestehen, wenn die Juden selbst eS nicht verhindert hätten. Tie Schuld liegt in den beständigen Hetzereien der sg. Orthodoxen, die selbst der größten Nachgiebigkeit, diese Anstalten religiös in

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