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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-10-17 · Heft 42 (17.10.1871) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 42 (17.10.1871)
Date
1871-10-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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35. Jahrgang. Allgemeine 42. Ein. unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Phitippfon in Bonn. Leipzig, den 17. October 1871. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstag«, in 2 biS 2'/, Dogen. Preis de« Jahrgang« 4 Thlr. Halbiahng 2 Thlr. Vierteljährig i Thlr. Inserat: werden mit 1Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Biichbandlungcn, Postämter und Zeitungs-Expeditwueu nehmen Beste!, lungen an? der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich da« Kanigl. Sachs. Haupt-ZcitungS-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Wieder einmal die Freimaurerei. II. — Liter arisch er Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichtenr Deutschlands Sontra (Hessen), Vom Rhein, Kattcwitz, Meisenheim, Bützow, Breslau, Straßburg, Bonn. — O csterr.-ungar. Monarchie: Pest, Aus Ungarn, Prag. — Frankreich: Paris. Feuilleton-Beilage: Aus und nieder. (Fortsetzung). — Vermischtes. Leitende Artikel. Bonn, 9. October. Wieder einmal die Freimaurerei, n. Herr Findel, der Verfasser des erwähnten Geschichts-- werkes, ist ein begeisterter Anhänger der Freimaurerei, aber der wahren, echten Freimaurerei, der humanitären, welche die Förderung des edelsten Menschenthums, die Verbreitung echter Freisinnigkeit und die umfassende Ausübung der Wohlthätigkeit zu ihrem Ziele hat. Alle Vorurtheile, aller Mißbrauch von Rangstufen und mysteriösen, innerlich hohlen Formen, alle Fälschung und Lüge sind ihm verhaßt und bekämpft er mit Ausdauer und Nachdruck. Gerade darum war ihm die Erforschung der geschichtlichen Wahrheit eine heilige Pflicht. Was nun den Ursprung der Freimaurerei betrifft, so ist es bekannt, daß im Alterthume wie im Mittelalter die Baugewerke Zünfte bildeten mit besonderen Einrichtungen und zum Behufs gegenseitiger Förderung und Unterstützung. Als die römischen Cäsaren alle Zünfte des alten Noms unterdrückten, ließen sie die Baucollegien mit allen ihren Vorrechten und Einrichtungen bestehen, weil ihre Vorliebe für Prachtbauten ihnen dies nothwendig machte. Deshalb werden jene Baugenossenschaften und ihre Rechtsverhältnisse auch im Corpus Juris erwähnt. 3m Mittelalter nahm selbstverständlich die zunftgemäße Gestalt der Baugewerke eine große Entwickelung an, und überall constituirten sie sich zu mehrfachen Genossenschaften, Bauhütten, Bruderschaften, unter denen die Steinmetzen, welche urkundlich öfter „Freimaurer" genannt werden, die oberste Stelle einnahmen. Sie umgaben ihre Mitgliedschaft und Zusammenkünfte mit vielen symbolischen, ihrem Gewerke entnommenen Formalitäten, welchen nach der mittelalterlichen GeisteSrichtnng eine mysteriöse Bedeutung beigelegt und die zu einem ordentlichen Cultus gestaltet wurden. Es ist aber wohl zu beachten, daß diese Bauhütten und Bruderschaften sich und ihre Wirksamkeit stets nur auf die Bauhandwerker beschränkten und nur diese und ihre Bedürfnisse zum Zwecke hatten. Erst später wurde es Gebrauch, als die Bauhütten bereits in Verfall geriethen, auch hervorragende Freunde der Baukunst als Ehrenmitglieder aufzunehmen, ohne daß dadurch jene Zunftgenossenschaften an Charakter, Zweck und Gestalt eine Aer.derung annahmen. Alle diese Tinge führten im Anfänge des 18. Jahrhunderts nur noch ein kümmerliches Dasein. Die Stein-

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