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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-26 · Heft 39 (26.9.1871) · p. Seite 788

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 39 (26.9.1871)
Date
1871-09-26
Page
Seite 788 (sequence 16)
Language
German
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788 richtigte nämlich die Nachricht*-, daß die türkischen Juden in Folge der Reclämation des türkischen Gesandten entschädigt worden sind; es ist vielmehr von Seiten des Ministeriums des Auswärtigen in Folge der Intervention des türkischen Botschafters an die Stadtverwaltung zu Odessa die Weisung ergangen, die Snpplicanten mit den sowohl für Inländer wie für Ausländer gültigen Bestimmungen des Gesetzes über Entschädigungs-Ansprüche bekannt zu machen; dieselben müßten nämlich mit 'genauen Nachweisen des erlittenen Schadens versehen sein und könnten erst dann berücksichtigt werden. Uebrigens würden, so fugte das genannte Blatt hinzu, die meisten der Beschädigten von der eigens zu diesem Behufe niedergesetzten Kommission unterstützt und werde hierbei kein Unterschied zwischen Inländern rurd Ausländern gemacht. — (Wir glauben dies recht gern, nur haben wir noch nichts davon gehört, daß überhaupt Jemand eine Entschädigung erhalten hat, und die Sache ist schon lauge her!) *) Wir hatten diese Nachricht der „Köln. Z." entnommen. Nachtrag. Pest, im August. Die jüngste Bolszählnng beschäftigte sich auch mit den Zahlenvcrhältnissen derer, welche von der Pester Bevölkerung des Schreibens oder des Lesens uitb Schreibens unkundig sind, und zwar nach verschiedener Gruppirung. Hier zeigt es sich denn, daß die Inden in Pest unter allen (5onfcssioucn den grössten Proecutsatz der des Lesens und Schreibens Uüklmdigen stellen, wobei allerdings diejenigen unberücksichtigt geblieben zu sein scheinen, welche alleüt der jüdisch-deutschen Schrift kundig sind, was aber immerhin beweist, daß sie keine wirkliche Schulbildung genossen haben. Aus diesem Umstande muß man doch schließen, tvie unrecht — abgesehen von den wirklichen Orthodoxen — diejenigen gethan haben und thun, welche sich ans irgend theoretischer Conscquenzmacherei oder aus persönlichen Motiven dem Eongresse und der Ausführung von dessen Statuten entgegenstellen, da durch diese jedenfalls das jüdische Schulwesen in Ungarn geregelt und gefördert worden wäre. Das Detail über obigen Punkt lautet: „Mit dem Bildungsgrad steht die Eonfession im engsten Zusammenhänge. Die zwar nicht zahlreich vertretenen, aber meist den wohlhabenden Elasten und dem höherett Beanttenstande angehörenden Bekenner des griechisch nichtunirten Glaubens nehmen den ersten Rang ein; unter 1909 Einwohnern im Alter über 19 Jahren sind beim männlichen Geschlecht 101, beim weiblichen 292 des Lesens und Schreibens unkundig. Ihnen folgert die Protestanten. Ziehen roir nun Jene in Betracht, die weder lesen noch schreiben können, so finden wir solche unter looo Personen bei den Ealvinern 291, bei den Lutheranern 207; beschränken wir uns dagegen ans Diejenigen, welche blos des Schreibens unkundig sind, so ergeben sich unter 1909 Personen eitles jeden Geschlechts bei den Ealvinern 12'.» Männer unb NI Frauen, bei den Lutheranern 129 Männer und 4o3 Frauen, welche zwar lesen , aber nicht schreiben können. Bei den Juden finden wir 315, welche nicht lesen und schreiben können, bei den Ueberzehnjährigen aber 102, und zwar bei den Männern 110, bei den Frauen 288. Es scheint, daß alle die, welche nur der jüdischen Schriftzeichen kundig sind, als Analphabeüker atifgenentmen wurden. Bei den Katholiken können unter 1090 Ueberzehnjährigen 220 Personell männlichen und -106 weiblichen Geschlechts nicht lesen und ilicht schreiben. — Die Unbildung nimmt übrigens bedeutend ab. Es können nämlich weder lesen noch schreiben von den ältesten Einwohnern, welche nn vorigen Jahrhundert und im ersten Viertel des gegenwärtigen Jahrhunderts Elementarunterricht genossen, 35., ,i unter Jenen, welche vom Jahre 1825 bis 1859 die Elementarschule besuchten, 29.-,9 0/,.; unter Denjenigen, welche in den letzten zwei Jahrzehnten Elemelltarunterricht genossen, 22.,»- ",'o, und zwar fällt der Percentsatz von der ältesten bis zur jüngsten Generation bei den Katholikeit von 36.8, auf 25.;,3, bei den Lutheranern von 23.3* auf IG.«,:,, bei den Ealvinern von 23.2, auf 19.22, bei den Inden von 36.5,, auf 12.2,. Bei den beiden ersten Eonfessionen nahm die Unbildung des weiblichen Geschlechts rascher ab, als die des mäillllichen, währeitd bei den Ealvinern und Inden das umgekehrte Berhältniß stattfindet. Anzeige». Am l. Januar 1872 wird bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde eine Lehrersielle mit einem jährlichen Gehalte von 299 Thlrn. incl. Wohnung und Heizung vacant. Diese 299 Thlr. werden nur für den NeligwnSunterricht gezahlt; wohingegen dem betreffenden Lehrer auheimgestellt wird, sich, betreffs des Elementarunterrichts, mit den Eltern der schulpflichtigen Kinder in Einversiändniß zu setzen. Qualisicirte Bewerber haben ihre Zeugniffe bis spätestens den 20. November d. I. bei dem Unterzeichneten Borstande einzureichen. Schl och au, den 1. September 1871. Lachmann.Neumann. Vorstand der Synagogengcmeinde.

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